Zitat:
Zitat von bigobelix
Da muss ich mir ernsthaft überlegen, ob ich meinem bösen Nachbarn nüchtern oder lieber besoffen den Schädel einschlage? Nüchtern 15 Jahre, besoffen 4 oder wie?
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Am Besten immer 'nen Flachmann in Reichweite haben. Man kann schließlich nie wissen, wann man die Beherrschung verliert und und den Nachbarn erschlägt. Und dann lohnt sich doch ein kräftiger Schluck, bevor die Polizei eintrifft.
Aber Achtung: Alkohol bringt nur einen juristischen Vorteil bei so unwichtigen Werten wie ausgelöschten Menschenleben oder verletzter körperlicher Unversehrtheit.
Bei extrem wichtigen Gütern wie etwa den Mehrjahresvertrag mit einer Risikolebensversicherung kennt das Gesetz keine Gnade - da kommst du auch dann nicht aus dem Vertrag raus, wenn du beim Unterschreiben besoffen warst.