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ware gekauft nach einmal benutzen defekt. Gewährleistungsfall ?

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Ungelesen 06.05.14, 23:26   #1
CAJ
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Standard ware gekauft nach einmal benutzen defekt. Gewährleistungsfall ?

Moin
Ich hatte mir letzte Woche einen Stromerzeuger gekauft.
Nix teures, sollte ja nur halten bis die Gartenhütte gebaut ist.

Nun weisst er aber schon nach 4std defekte auf (Drehzahlschwankungen, Fehlzündungen, Krümmer vom Flansch abgerissen).

Die 4std wo er lief, lief er gut ^^
Öl habe ich vor erst benutzung eingefüllt, Benzin auch (kein E10)

Ist das jetzt so zusagen mein Pech, oder kann ich hier einen Schadensersatz geltend machen da es sich hierbei ja um Neuware handelte.
Quittung besitze ich noch.

Mit dem Verkäufer drüber zu sprechen nutzt mir nichts, da er meine Anrufe abweist und auf Nachrichten nicht reagiert.

Hatte eigtl. vor den defekten wieder ins Lager zu bringen und mir ein neuen mit zu nehmen.
Bin mir aber nicht sicher ob ich da im Recht wäre.
Denn diese defekte traten ja erst nach ,,benutzung" auf.
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Ungelesen 07.05.14, 06:32   #2
theodosorius
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Halllo CAJ,

ich gehe jetzt mal davon aus, dass du das Teil von einem Händler gekauft hast, nicht von einem Privatmann.

Grundsätzlich handelt es sich bei den von dir beschriebenen Problemen um einen Sachmangel. Ein solcher liegt nämlich, einfach gesagt, immer dann vor, wenn die Soll- von der Istbeschaffenheit abweicht.


Die Folgen daraus ergeben sich aus §437 BGB:

1) Du kannst Nacherfüllung verlangen. Grundsätzlich hat der Verkäufer das sog. Recht zur zweiten Andienung. Das läuft dann so, dass er -nach seiner Wahl!- nachliefert oder nachbessert, sprich einen neuen Stromerzeuger gibt oder diesen reparieren darf.

2) Du kannst vom Vertrag zurücktreten. Erforderlich hierfür ist indes nach § 323 BGB, dass du den Verkäufer zur Nacherfüllung angemahnt hast, ihm also eine Frist gesetzt hast.

3) Du kannst den Kaufpreis durch Erklärung gegenüber dem Verkäufer mindern. Das macht aber nur Sinn, wenn das Teil trotz Mangels funktioniert, etwa wenn es einen riesen Kratzer aufweist.

4) Du kannst Schadensersatz verlangen, ja (das schließt den Rücktritt vom Vertrag iÜ nicht aus!). Auch hier musst du aber, zumindest beim Schadensersatz statt der Leistung, der hier einschlägig wäre, eine Frist setzen. Zudem braucht es Verschulden beim Verkäufer.


An deiner Stelle würde ich also erstmal Nacherfüllung verlangen.
Minderung bringt dir ja nichts, für Rücktritt und Schadensersatz brauchst du eine Mahnung.

Im Übrigen wird gem. 476 BGB vermutet, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang (ganz vereinfacht gesagt beim Kauf) schon vorlag, wenn der Mangel an der Kaufsache sich binnen 6 Monaten zeigt. Hier musst dann nicht du beweisen, dass der Mangel schon vorlag, als du das Teil gekauft hast, sondern der Verkäufer muss dir nachweisen, dass der Mangel noch nicht vorlag, sondern du ihn verursacht hast und er somit nicht haftet.


Ich hoffe, das hilft dir.

Grüße

Theo
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Ungelesen 07.05.14, 10:54   #3
CAJ
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Danke für die Antwort.
Ich dachte eben das mit der 6monatigen beweislast gilt nur wenn der schaden direkt nach
Erhalt der ware bemängelt wird.
Wie du schriebst offensichtliche kratzer dellen usw.

Bei mir kamen die Mängel ja erst nach in Betrieb nahme.
Daher war ich mir nicht so sicher.
es gibt ja auch leute die solche Geräte ohne Öl in betrieb nehmen.
da kann mann ja schlecht den Verkäufer für haftbar machen wenn dann eben was kaputt geht.

Nur habe ich nichts falsches gemacht.
Von ein auf den anderen start gings los mit den macken
Und jeder wird sich denken können wie sich 200ccm ohne esd anhören.
So macht das betreiben keinen sinn
da muss ein neuer her bzw. Geld zurück.
Wobei das mit dem geld zurück geht ja erst wenn ich dem Verkäufer drei mal die Gelegenheit
Gegeben habe die ware auszubessern oder auszutauschen oder etwas nicht ?

Und ja es war/ist ein Händler
Besitzt auch einen online shop, nur mir zu antworten hält er nicht für so wichtig
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Ungelesen 08.05.14, 08:58   #4
theodosorius
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Nun, es ist so, dass nur die Beweislast umgekehrt wird, wenn der Mangel binnen 6 Monaten auftritt. Das heisst, der Verkäufer müsste dir nun nachweisen, dass du den Mangel verursacht hast - und das wäre in Fällen, wie den von dir beschriebenen (Inbetriebnahme ohne Öl) nicht schwierig. Haften muss dann (in dem Bspfall) der Verkäufern natürlich nicht.

Du musst ihm nicht drei mal die Chance geben, ordentlich zu erfüllen. Zweimal darf er nacherfüllen, danach kannst du zurücktreten UND Schadensersatz verlangen. Genauso, wenn er die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert.

Wenn er nicht auf Emails antwortet, ruf auf der Kontaktnummer an. Oder schreib ein Fax.


PS: Alles ohne Gewähr, dies ist keine Rechtsberatung.

LG Theo
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