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myGully |
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20.03.14, 21:59
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 9
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KFZ-Versicherung im Nachhinein erhöht
Hallo myGully,
im Januar 2014 schloss ich eine KFZ-Versicherung (Vollkasko) bei der Allianz mit der Schadenfreiheitsklasse 1 ab. Für diese, so stand es im Vertrag, würde 118€ monatlich zahlen.
Nun fand eine Hochstufung im Nachhinein statt, da ich im August letzten Jahres einen Unfall hatte, mit der neuen Schadenfreitheitsklasse 0 müsste ich knapp 200€ zahlen, nicht gerade wenig für einen Studenten. Dieser Unfall war der Versicherung von Anfang an bekannt. Damals lief das Auto auch noch auf meinen Vater und im Nachhinein bekam ich auch einen Brief in dem Stand, dass keine Hochstufung vollzogen wird. Außerdem habe ich den Vertrag mit der Zahlung und der Abbuchung von 118€ im Monat.
Nun wollte ich mal fragen wie es rechtlich aussieht. Ich habe den Vertrag von mir liegen, auf dem steht, dass ich die Schadenfreiheitsklasse 1 besitze und auch den Brief, dass keine Hochstufung vollzogen wird. Kann ich, sofern die Versicherung nicht nachgibt, früher aus dem Vertrag aussteigen? Selbst mit einer Schadenfreiheitsklasse 0 würde ich bei anderen Versicherungen die gleiche Leistung für wesentlich weniger Geld bekommen.
Gruß Vitality
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20.03.14, 23:30
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 8
Bedankt: 3
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bin mir jetzt nicht 100% sicher aber soweit ich weiß hast du nach einem Schaden ein sofortiges Kündigungsrecht wenn du z.b. mit der Abwicklung nicht zufrieden warst
was allerdings mir nicht klar wird
du schreibst du hast Jan 2014 eine KFZ Versicherung abgeschlossen
dann können die dich doch nicht für einen vergangen schaden (wo du bei Ihnen noch nicht Versichert warst) "bestrafen"
oder hattest du bei deiner Vorgängerversicherung SF 1 und hast das dann auch bei der neuen angegeben?
Weil dann resultiert die Umstufung noch daher!
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21.03.14, 00:15
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 9
Bedankt: 0
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Also das Auto war bei der Allianz auf meinen Vater versichert, ich war in der Versicherung mit drin. Die wissen von allem, was meinem Auto bisher widerfahren ist. Ich hatte SF1 und es
wurde nach dem Unfall nicht hochgestuft, jetzt wo ich alleiniger Besitzer der Versicherung bin, werde ich auf einmal hochgestuft.
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21.03.14, 10:34
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#4
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Newbie
Registriert seit: Nov 2010
Ort: PL
Beiträge: 83
Bedankt: 48
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Dein Vater hat doch eine ganz andere Einstufung. Mein neues Auto läuft auch auf meinen Vater da ich sonst 900 € halbjährlich hätte zahlen müssen, nun sinds nur 420 €.
Ergo, Auto wieder auf Vater laufen lassen schon zahlst du weniger
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21.03.14, 10:47
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 9
Bedankt: 0
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@effektive
Mein Vater ist leider verstorben, deswegen schätze ich, dass es nicht klappt.
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21.03.14, 11:26
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2009
Ort: NRW
Beiträge: 18
Bedankt: 16
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....wann ist dein Vater verstorben? Du kannst bei einem Sterbefall innerhalb von 6 Monaten, den Schadenfreiheitsrabatt übertragen lassen, sofern du im Verwandschaftsverhältnis des 1. Grades zu dem verstorbenen gestanden hast ( Eltern auf Kinder und umgekehrt ), es gibt natürlich Versicherungen, die übertragen alle versicherungen, doch das ist ihr eigenes Problem, wie gesagt...sie müssen es nicht.
cu; Schakka
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24.03.14, 13:44
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#7
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Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.262
Bedankt: 1.130
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Wie Schakka bereits geschrieben hat, kannst du praktisch die Versicherung von deinem verstorbenen Vater übernehmen und wenn dein Vater zum Beispiel als letzte Einstufung SF20 oder mehr hatte, wirst du wahrscheinlich nicht den vollen Rabatt bekommen, da du noch nicht soviel Fahrerfahrung hast, aber es könnte sich durchaus lohnen, wenn du als Angebot von der Versicherung eine SF10-15 Klasse bekommst.
Mein Rat um nun zu sparen wäre, dass du dich da ganz schnell erkundigen solltest und wenn die Abwicklung statt gefunden hat und du eine günstigere SF Klasse hast, dann such mal im Internet nach günstigen KFZ-Versicherungen und wechsle zum nächsten Jahr, dann kannst du höchstwahrscheinlich nochmal um 30% sparen. Achte hierbei auf die Kündigungsfristen und der Startzeit der neuen Versicherung. Und Zusagen immer schriftlich geben lassen!
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