Willkommen |
|
|
myGully |
|
|
Links |
|
|
Forum |
|
|
|
|
 |
|
23.11.11, 15:06
|
#1
|
|
aktiver Eisenbahner
Registriert seit: May 2011
Ort: da, wo es Berge gibt
Beiträge: 354
Bedankt: 330
|
macht ein P-Konto Sinn?
Allenthalben wird ja empfohlen, bei drohenden oder bestehenden Pfändungen, ein P-Konto einzurichten.
Hab heute mal pauschal nachgefragt und da wurde mir ganz grob erklärt, daß das Konto dazu dient, gewisse Freibeträge zu sichern.
Allerdings sei das natürlich mit zusätzlichen Gebühren in Höhe von 19,90/Monat verbunden, denn es sei ja viiiiel Arbeit.
Was haltet ihr davon, bzw. habt ihr da auch schon Erfahrung damit?
__________________
Alle Angaben ohne Gewehr
|
|
|
23.11.11, 16:04
|
#2
|
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2011
Beiträge: 157
Bedankt: 87
|
Habe auch mal darüber nachgedacht. Aber Leute die ein P-Konto einrichten wissen ja das sie scheiße am stecken haben, das die Banken dann noch Geld mit machen wollen finde ich eine Frechheit.
Ist genauso man kann eine Rechnung nicht bezahlen und es kommen noch 15€ mahngebühren drauf.... Naja wenn mir einer eine sinnvolle Erklärung dazu geben kann bitte aufklären.
__________________
Zitat:
Zitat von Melvin van Horne
Freuen wir uns doch lieber das einer der "Google" für einen Lockruf für Hühner hält überhaupt eine Schule besucht.
|
Bester Mann
|
|
|
23.11.11, 16:04
|
#3
|
|
Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 225
Bedankt: 187
|
Dann bist du bei der Falschen Bank, gibt genug Banken die es auch Kostenlos anbieten und 20€ im Monat für so etwas ist schon reine abzocke. Leider können verschuldete Personen nur Schwer die Bank wechseln da die meisten Banken so welche Leute nicht nimmt oder nur mit sehr hohen Konto gebühren.
Ansonsten Lohnt so ein Konto schon, so fern keine Gebühren dafür anfallen oder nur sehr geringe wie z.B 2 bis 5€
Nächstes jahr ändert sich ja wieder was am P Konto system soweit ich weiß.
|
|
|
23.11.11, 20:26
|
#4
|
|
Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.072
Bedankt: 8.260
|
Ab 1.1. musst du zwangsweise ein P-Konto einrichten, sofern du irgendwas behalten willst von dem eingehenden Geld.
Ist nicht so wie bisher, das du 2 Wochen Zeit hast zu reagieren (bei Sozialgeldern, aber auch bei über dem Freibetrag liegenden Beträgen) ...
Übrigens dürfen Banken für die Einrichtung und Nutzung nichts extra verlangen. Wenn deine Bank dies tut, einfach mal bei der Verbraucherzentrale melden, da sollte dann recht schnell ne Reaktion erfolgen.
|
|
|
23.11.11, 20:44
|
#5
|
|
Mitglied
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 339
Bedankt: 210
|
bank wechseln, fertig. einfach mal bei ein paar banken anfragen 
glaub mir, die arbeit lohnt sich!
|
|
|
23.11.11, 21:50
|
#6
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 655
Bedankt: 1.168
|
Zitat:
Zitat von Eimsbush2302
Ist genauso man kann eine Rechnung nicht bezahlen und es kommen noch 15€ mahngebühren drauf.... Naja wenn mir einer eine sinnvolle Erklärung dazu geben kann bitte aufklären.
|
Wieso sollte ein Gläubiger Kosten tragen, die nur deshalb entstehen, weil ein Schuldner sich nicht an vertragliche Pflichten hält?
|
|
|
23.11.11, 21:56
|
#7
|
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 118
Bedankt: 298
|
Bei einem P-Konto kann ich dir nur die Norisbank empfehlen.
Die hält sich strikt an die Vorgaben. Alles kostenlos und keine versteckten Kosten!
Hab schon ein paar Pfändungen hinter mir...bin echt froh ein P-Konto zu haben..
|
|
|
24.11.11, 05:36
|
#8
|
|
Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.223
Bedankt: 1.130
|
Ich empfehle dir die Volksbank. Die Gebühren halten sich in Grenzen wie bei den anderen Banken für ein normales Konto auch und wie der Name der Bank schon verrät sind die Volks nah. Haben sehr freundliche Mitarbeiter und bei Problemen helfen die einem auch mal.
Nach meinen Erfahrungen nimmt die VoBa auch schwierige und ******* Fälle als Kunde auf.
Die VoBa bietet auch für P-Konten das Online Banking an, in Verbindung mit GiroPay kann man zB. bei eBay, Versand Apotheken und anderen Online Händlern einkaufen ohne weiter Kosten zu haben. Die Zahlung wird sofort dem Händler gut geschrieben und ist kein Service wie SofortÜberweisung welcher ein eigenständiges Unternehmen ist und mir ein bisschen suspekt wegen Bankdaten. Dagegen GiroPay gehört zu VoBa, DB, CoBa und noch ein oder zwei Banken.
Das E-Tanverfahren finde ich sehr sicher. Am Anfang ein wenig umständlich, aber wenn man bedenkt das es um Sicherheit und seinem Geld geht, akzeptiert man es letztendlich.
Die Freigrenze liegt glaube ich derzeit bei ca. 1012,-€ alles darunter kann nicht gepfändet werden. Jeder der ab kommenden 1.1.2012 nicht sein Konto umwandelt oder ein P-Konto sich einrichtet, könnte so manches Pfändungsproblem bekommen. Nämlich dann wenn das Geld gepfändet wird noch bevor man wie gewohnt das Geld innerhalb der bekannten veralteten 14 Tage abholt.
|
|
|
24.11.11, 10:13
|
#9
|
|
Ist öfter hier
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 195
Bedankt: 75
|
Zitat:
Zitat von Eimsbush2302
Ist genauso man kann eine Rechnung nicht bezahlen und es kommen noch 15€ mahngebühren drauf.... Naja wenn mir einer eine sinnvolle Erklärung dazu geben kann bitte aufklären.
|
das ist doch recht simpel: der gläubiger muss sehen, dass er sein geld bekommt, durch mahnschreiben und den aufwand entstehen kosten, bzw. kann in dieser zeit kein neuer gewinn erbracht werden, somit steht ein minimaler nominalwert der mit sehr viel höherem realschaden verbunden ist!
__________________
the sense of dignity grows with the ability to say no to oneself
|
|
|
24.11.11, 20:47
|
#10
|
|
Anfänger
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 29
|
mal ganz frech aus einem anderem [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] gemopst
Achtung:
Ab 01.01.2012 gibt es den Pfändungsschutz für Sozialleistungen nach § 55 SGB I und für Erwerbseinkommen nach § 76a EStG nicht mehr, diese §§ werden aufgrund Artikel 7 Abs. 4 und 5 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009 (BGBL Nr. 39 vom 10.07.2009, Seite 1707) zum 01.01.2012 aufgehoben. Um sein Einkommen vor einer Pfändung zu schützen, muss man ab dem 01.01.2012 zwingend ein P-Konto haben. Die Banken haben die Pflicht, jedem der es wünscht, ein P-Konto einzurichten (§ 850k Abs. 7 S. 2 ZPO).
Tipp:
Wegen der aktuell von den Banken praktizierten rechtswidrigen Handlungsweisen hinsichtlich der Verweigerung der Freigabe von Sozialleistungen sollten Arbeitslose ALG II-Bezieher derzeit lieber auf ein P-Konto verzichten, bzw. erst zum 01.01.2012 eines einrichten (siehe oben).
Wer trotzdem in der P-Konto-Falle sitzt, sollte die u.g. Tipps des Bundesjustizministeriums lesen.
Seit 01.07.2010 kann jeder Inhaber eines Girokontos von seiner Bank oder Sparkasse die Umwandlung in ein P-Konto verlangen. Das gilt auch für bereits gepfändete Konten. => § 850k Abs. 7 S. 2 und 3 ZPO
Der Kontopfändungsschutz beim P-Konto dient der Sicherung einer angemessenen Lebensführung des Schuldners und seiner Unterhaltsberechtigten und soll das bisher beim Amtsgericht dazu erforderliche Verfahren ersetzen und dieses so entlasten.
Automatisch besteht auf dem P-Konto zunächst ein Pfändungsschutz für Guthaben in Höhe des Grundfreibetrages von derzeit 1028,89 Euro je Kalendermonat (bis einschl. 06/2011: 985,15 Euro; geändert durch Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2011). Dieser Basispfändungsschutz kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten des Schuldners.
=> § 850c ZPO
Kindergeld oder bestimmte soziale Leistungen werden zusätzlich geschützt. Folgendes sollte man dazu wissen:
1. Das P-Konto ist nicht für Empfänger von Sozialleistungen gedacht, sondern für Bezieher von Erwerbseinkommen, damit diese keinen Pfändungsschutz mehr beim AG beantragen müssen (Stichwort: Verwaltungsvereinfachung und Gerichtsentlastung). Den Pfändungsschutz für Sozialleistungen gab es ja bereits.
2. Damit die Banken-MA nicht überfordert werden und sowohl § 850k ZPO als auch § 55 SGB I beachten müssen, wurde der bisher nur in § 55 SGB I enthaltene Pfändungsschutz für Sozialleistungen ebenfalls in § 850k Abs. 6 ZPO integriert.
3. Damit es zu keiner Gesetzeskonkurrenz kommt, wurde in § 55 Abs. 6 SGB I die Nichtanwendung des § 55 SGB I bei einem P-Konto verankert.
= Sozialleistungen (einschl. KiGe) sind IMMER, egal bei welchem Kontotyp, für die Dauer von 14 Tagen seit ihrer Gutschrift vor einer Pfändung geschützt (entweder nach § 55 SGB I oder § 850k Abs. 6 ZPO).
Das bestätigt das Bundesjustizministerium in "Fragen und Antworten zum neuen Pfaendungsschutzkonto" (siehe Anhang) unter Nr. 20:
Allerdings sieht das Gesetz vor, dass auch bei überzogenen P-Konten Sozialleistungen und Kindergeld binnen 14 Tagen für den Berechtigten zur Verfügung stehen. Das entspricht dem Zustand im herkömmlichen Recht.
sowie die Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft (Zentraler Kreditausschuss) in seiner "P-Konto-Information" (siehe Anhang: "PKonto-Kundeninfo-ZKA.pdf") auf Seite 5:
Werden Kindergeld oder Sozialleistungen einem P-Konto gutgeschrieben, so kann der Kontoinhaber innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Gutschrift über diese Beträge auch dann verfügen, wenn das Konto im Soll geführt wird. Das Kreditinstitut darf diese Gutschriften nur mit der Kontoführungsgebühr verrechnen.
Tipps des Bundesjustizministeriums bei Verweigerung der Freigabe von Sozialleistungen:
Viele Banken ignorieren den eigenständigen Schutz von Sozialleistungen und weigern sich, diese unabhängig von der Pfändungsgrenze auszuzahlen.
In "P-Konto Monatsanfangsproblem" (siehe Anhang) rät das Bundesjustizministerium davon Betroffenen, sich an das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht bzw. an die Vollstreckungsstelle des öffentlichen Gläubigers (Stadtkasse; Finanzamt) zu wenden und dort die Freigabe von empfangenen Sozialleistungen zu beantragen. Maßgeblich ist hier der eigenständige Schutz von Guthaben aus Sozialleistungen für die Dauer von 14 Tagen seit ihrer Gutschrift nach § 850k Abs. 6 ZPO. Damit soll (analog zu § 55 SGB I) gewährleistet werden, dass Sozialleistungen auch zu dem Zweck genutzt werden können, für den sie gedacht sind (so auch die Gesetzesbegründung in Bt-Dr. 16/12714, Seite 17, 3. Absatz).
Unabhängig davon hat der Bundesgerichtshof bereits mit Urteil vom 25.11.2010, Az. VII ZB 111/09, die Pfändung von Sozialleistungen, welche das Existenzminimum nach Art. 20 Abs. 1 GG sichern sollen, generell untersagt.
Im verhandelten Fall ging es konkret um Sozialleistungen nach SGB II und XII. Da dieser Sozialleistungen das vom Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG geforderte Existenzminimum sichern, dürfen diese auch im Wege der Zwangsvollstreckung nicht angegriffen werden.
D.h. konkret: ALG II, Sozialgeld, Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind grundsätzlich nicht pfändbar.
Siehe dazu auch Das Pfändungsschutzkonto beim Bundesjustizministerium.
Beispiele für die Praxis:
normales Konto, Eingang nur Sozialleistungen:
- Pfändungsschutz für Sozialleistungen (einschl. KiGe) nach § 55 SGB I
= sofern die 14tagesfrist nach § 55 Abs. 1 SGB I abgelaufen ist, darf das Guthaben voll gepfändet werden.
P-Konto, Eingang nur Sozialleistungen::
- Pfändungsschutz für Sozialleistungen (einschl. KiGe) nach § 850k Abs. 6 ZPO
- Pfändungsschutz für Einkommen nach § 850k Abs. 1 ZPO
- Erhöhung des Pfändungsschutz für Einkommen Dritter nach § 850k Abs. 2 ZPO
= sofern die 14tagesfrist nach § 850k Abs. 6 ZPO abgelaufen ist, darf das Guthaben nur bis zum Pfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO, ev. erhöht um die Beträge nach § 850k Abs. 2 ZPO, gepfändet werden.
normales Konto, Eingang nur Erwerbseinkommen:
= das Guthaben darf voll gepfändet werden, zur Begrenzung ist ein Antrag auf Pfändungsschutz beim AG erforderlich.
P-Konto, Eingang nur Erwerbseinkommen:
- Pfändungsschutz für Einkommen nach § 850k Abs. 1 ZPO
- Erhöhung des Pfändungsschutz für Einkommen Dritter nach § 850k Abs. 2 ZPO
= das Guthaben darf nur bis zum Pfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO, ev. erhöht um die Beträge nach § 850k Abs. 2 ZPO, gepfändet werden.
normales Konto, Eingang Sozialleistungen und Erwerbseinkommen:
- Pfändungsschutz für Sozialleistungen (einschl. KiGe) nach § 55 SGB I
= das Guthaben aus Erwerbseinkommen darf sofort voll gepfändet werden,
= Sozialleistungen sind für die Dauer von 14 Tagen unpfändbar, danach darf auch das Guthaben aus Sozialleistungen voll gepfändet werden.
P-Konto, Eingang Sozialleistungen und Erwerbseinkommen:
- Pfändungsschutz für Sozialleistungen (einschl. KiGe) nach § 850k Abs. 6 ZPO
- Pfändungsschutz für Einkommen nach § 850k Abs. 1 ZPO
- Erhöhung des Pfändungsschutz für Einkommen Dritter nach § 850k Abs. 2 ZPO
= das Guthaben aus Erwerbseinkommen darf sofort, aber nur bis zum Freibetrag nach § 850k Abs. 1 (ev. erhöht um Abs. 2) ZPO, gepfändet werden,
= Sozialleistungen sind für die Dauer von 14 Tagen unpfändbar, danach entfällt der eigenständige Pfändungsschutz und das gesamte Kontoguthaben darf bis zum Pfändungsfreibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO, ev. erhöht um die Beträge nach § 850k Abs. 2 ZPO, gepfändet werden.
Sofern also ein Pfändungsschutz nach § 850k Abs. 1 ZPO i.H.v. 1028,89 Euro besteht, man Erwerbseinkommen i.H.v. 1500€ erhält und Sozialleistungen i.H.v. 500€ erhält, kann man die Sozialleistungen innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Gutschrift in voller Höhe abheben, da sie nach § 850k Abs. 6 ZPO eigenständig geschützt sind.
Das Erwerbseinkommen darf man nur i.H.v. 1028,89 Euro abheben, da für dieses der Pfändungsschutz/-freibetrag nach § 850k Abs. 1 ZPO gilt.
Hier kann man also insgesamt (500 Euro Sozialleistung + 1028,89 Euro Erwerbseinkommen =) 1528,89 Euro abheben bzw. über diesen Betrag verfügen (Überweisung, Barabhebung, EC).
Angenommen man belässt beides auf dem Konto, entfällt nach 14 Tagen der eigenständige Schutz für Sozialleistungen. Das Guthaben aus Sozialleistungen unterliegt dann, zusammen mit dem aus Erwerbseinkommen, nur noch dem Pfändungsschutz nach § 850k Abs. 1 ZPO, d.h. man kann nur noch 1028,89 Euro insgesamt abheben.
|
|
|
25.11.11, 01:01
|
#11
|
|
Problemfan
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 100
Bedankt: 87
|
Wer Schulden bei der Gez hat, sollte sich ganz schnell ein P-Konto erstellen lassen
|
|
|
25.02.12, 02:04
|
#12
|
|
Anfänger
Registriert seit: Oct 2010
Beiträge: 9
Bedankt: 11
|
hallo eine frage habe ich da ich habe seit dem 01.02.2012 eine pfändung auf dem konto aber das einziege geld was auf dem Konto ein geht ist ALG 2 (Hatz 4) kann ich das trotz Pfändung sofort nach gutschrift abheben ?
P.S. habe ein Konto bei der Postbank
|
|
|
25.02.12, 10:00
|
#13
|
|
Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.072
Bedankt: 8.260
|
Nein, kannst du nicht mehr. Bis jahresanfang gab es einen Pfändungsschutz für soziale Gelder, der ist nun aber weg. Alles was drauf kommt wird sofort bei Gutschrift gepfändet. Informier dich also lieber recht zügig bei deiner Bank wegen der Umstellung oder versuch den Gläubiger zu überzeugen das des keine gute Idee ist.
|
|
|
25.02.12, 15:52
|
#14
|
|
Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.223
Bedankt: 1.130
|
@SchmuseEngel
Falls du dein Konto noch nicht in ein P-Konto umgewandelt hast, ist dein Geld im nächsten Monat weg und du musst mit 0,-€ den März auskommen. Also gleich am Montag zur Postbank gehen dein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen. Vereinzelt kann es dazu kommen, das sich Banken weigern, doch das dürfen die nicht, sie sind von Gesetz aus sogar dazu verpflichtet.
Hier nochmal:
Ab 01.01.2012 gibt es den Pfändungsschutz für Sozialleistungen nach § 55 SGB I und für Erwerbseinkommen nach § 76a EStG nicht mehr, diese §§ werden aufgrund Artikel 7 Abs. 4 und 5 des Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009 (BGBL Nr. 39 vom 10.07.2009, Seite 1707) zum 01.01.2012 aufgehoben.
Um sein Einkommen vor einer Pfändung zu schützen, muss man ab dem 01.01.2012 zwingend ein P-Konto haben. Die Banken haben die Pflicht, jedem der es wünscht, ein P-Konto einzurichten (§ 850k Abs. 7 S. 2 ZPO).
|
|
|
25.02.12, 19:48
|
#15
|
|
Anfänger
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 3
Bedankt: 0
|
Hallo, möchte noch hinzufügen, das ein P-Konto automatisch einen negativ Eintrag bei der Schufa nach sich zieht, also bei ansonsten vielleicht sauberen Namen zur Folge hat, man denn in Zukunft gar keinen Kreditantrag egal bei welcher Bank stellen sollte - denn dieser wird vornherein abgelehnt !!!
Die freundliche Dame der Bank teilte auch weiterhin mit, das bei jedem Umzug der Vermieter berechtigt ist Auskunft zu erhalten, und sofort über eine Negativ-Auskunft Bescheid bekommt, zwar nicht warum dieser negativ ist, aber das ein Negativeintrag besteht !!!
Tja, wir werden immer mehr durchleuchtet, und machtlos dagegen.
|
|
|
25.02.12, 20:46
|
#16
|
|
Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.072
Bedankt: 8.260
|
Der Negativ Eintrag bleibt 5 Jahre in der Schufa bestehn, dann wird er gelöscht.. Also 5 Jahre nach Rückstellung des Kontos.
Erwähnenswert in dem Zusammenhang ist, das man mit dem Konto fast nix mehr machen kann, EC-Karte dient nur noch für die Automatennutzung, zahlen kann man nix mehr damit. Auch Online kann man ausser sich alles angucken nix mehr machen.
Ausserdem ist auch ein P-Konto nur bedingt hilfreich.. Auch da gibts nämlich Freibeträge, die nicht überschritten werden dürfen..
|
|
|
26.02.12, 20:07
|
#17
|
|
Stammi
Registriert seit: Jul 2011
Beiträge: 1.223
Bedankt: 1.130
|
@Thorasan
Das ist nicht wahr das man mit einem P-Konto kein Internetbanking machen kann. Geh mal zur VolksBank da geht das sehr wohl. Für Kartenzahlung kann man sogenannte Prepaid Kreditkarten nehmen, diese kann man über das P-Konto aufladen.
@Nappo08
Welches Gesetzt schreibt wo vor, dass ein Vermieter Auskunft über die Schufa erhält? So ein Blödsinn habe ich noch nie gehört. Wenn du deinem Vermieter die Erlaubnis erteilst Auskunft einzuholen, dann ist das was anderes. Alles andere wäre gegen geltendes Recht und verstößt gegen den Datenschutz.
Auch hat man keinen negativen Eintrag in der Schufa wenn man sein Konto in ein P-Konto umwandelt, sondern egal bei welcher Kontoeröffnung oder Änderung wird dieses an die Schufa mitgeteilt und dein "Score" neu berechnet, dieser wird natürlich dann schlechter sein. Die Schufa Klausel steht meistens da wo man unterschreibt, diese kann man sich auch mal durchlesen.
Ein ganz große Bitte an diese Leute hier, macht nicht den anderen Angst, da diese bestimmt eh schon genug Probleme haben. Informiert auch bitte vorher bevor ihr irgend etwas online stellt wo von ihr keine wirkliche Ahnung habt.
Ich bin auch nicht perfekt, aber zu mindestens gebe ich das wieder was ich auch weiß.
|
|
|
26.02.12, 21:13
|
#18
|
|
Banned
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 215
Bedankt: 264
|
p-konto sind TEUER TEUER TEUER, das sagt alles und das , kann nie 1ßß% gefändet werden wenn es nur eins hast und nur 700 € verdinst biste arm..
|
|
|
27.02.12, 00:46
|
#19
|
|
Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.072
Bedankt: 8.260
|
Zitat:
Zitat von vialukai
@Thorasan
Das ist nicht wahr das man mit einem P-Konto kein Internetbanking machen kann. Geh mal zur VolksBank da geht das sehr wohl. Für Kartenzahlung kann man sogenannte Prepaid Kreditkarten nehmen, diese kann man über das P-Konto aufladen.
|
Ja ok mit Prepaid Karten klar, aber ich meinte natürlich die EC Karte. Schrieb ich glaub auch. Egal.
Ich bin bei der VB. Und hab nen P-Konto. Vorher reines Onlinekonto gehabt. Da geht nix online. Also doch, ich kann den Kontostand angucken, mehr nicht, da für alles andre dieser TAN-Generator gebraucht wird, der aber mit der P-Konto-EC-Karte nicht geht. Laut Auskunft der Mitarbeiter dort in der Filliale ists auch nicht vorgesehn das da was funktioniert. Wenn Du da mehr weisst lass es mich wissen.
Zitat:
Zitat von vialukai
Auch hat man keinen negativen Eintrag in der Schufa wenn man sein Konto in ein P-Konto umwandelt, sondern egal bei welcher Kontoeröffnung oder Änderung wird dieses an die Schufa mitgeteilt und dein "Score" neu berechnet, dieser wird natürlich dann schlechter sein. Die Schufa Klausel steht meistens da wo man unterschreibt, diese kann man sich auch mal durchlesen.
|
Da wiedersprech ich dir nun gaaaaanz gewaltig. Doch, die negativ-Bewertung bekommt man. Die bleibt 5 Jahre lang bestehn, nachdem das P-Konto wieder in ein normales gewandelt wird. Dies ist ausserdem die Frist, wo du das Konto wieder zurück in ein P-Konto machen kannst. Nun kann man natürlich das "Negativ-Eintrag" durch "drastische herabsetzung des scores" schönreden. Resultat ist das selbe: Du wirst in nächster Zeit keine Verträge und Kredite mehr ohne weiteres bekommen.
|
|
|
27.02.12, 09:51
|
#20
|
|
Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.087
Bedankt: 3.130
|
Zitat:
Zitat von vialukai
@Thorasan
Das ist nicht wahr das man mit einem P-Konto kein Internetbanking machen kann.
|
OLB funktioniert auch wunderbar.
Aber wenn man ein P- Konto hat, können Banken eine Rückumwandllung in ein Girokonto verweigern.
Dann hilft nur das Konto zu schliessen und ein neues Konto, mit neuer Kontonummer..
Mfg
|
|
|
28.02.12, 18:08
|
#21
|
|
毎日増加能力は、毎日戻っていない。
Registriert seit: May 2009
Ort: -16.558132,-151.51195
Beiträge: 300
Bedankt: 6.077
|
BEI DER S-KASSE kostet ein P-Konto keinen Cent mehr und geht innerhalb von 3 Werktagen. Es ändert sich nichts, auser das es ein Guthabenkonto ist. meine Frau und ich haben jeweils eins, aber nur wegen den alzugierigen Behörden die sofort das Kontopfänden wollen.
Mein Nachbar ist GVZ und hat selber ein P-Konto... (das ist kein Witz), dem hat das FA selber schon das Konto gepfändtet, weil er vergessen hat die KFZ_Steuer zu abzudrücken.
__________________
Respektpunkte geht mir am A... vorbei. 
|
|
|
29.02.12, 22:10
|
#22
|
|
Vielfrager
Registriert seit: Oct 2011
Beiträge: 64
Bedankt: 12
|
Bei der Sparkasse funzt das gut. Keine versteckten Kosten und alles geht( Onlinebanking,etc) . Und die Umwandlung zurück ins Giro geht auch ratzfatz.
|
|
|
29.02.12, 22:27
|
#23
|
|
Newbie
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 66
Bedankt: 122
|
hab seid etwa einem Jahr ein P-Konto, bin sehr zufrieden.
Hatte ab und an mal ne Kontopfändung und kam trotz Guthaben nicht ans Geld.
bzw. Karte in den Automat gesteckt--wie oft am Samstag --und zack Karte weg und dicken Hals
Diese Zeiten sind nun vorbei, Karte rein Geld raus.
Liegt eine Pfändung an, kann man sich ertsmal ganz in Ruhe drum kümmern, aber man hat in den ersten 14 tagen nach Geldeingang gute 1000 Euro zur Verfügung...und auch an Samstagen :-)
|
|
|
04.03.12, 23:03
|
#24
|
|
Newbie
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 45
Bedankt: 207
|
Zitat:
Zitat von nanni1975
Bei der Sparkasse funzt das gut. Keine versteckten Kosten und alles geht( Onlinebanking,etc) . Und die Umwandlung zurück ins Giro geht auch ratzfatz. 
|
Jop, einfach ein Schreiben an die Rechtsabteilung und gut ist. Sparkasse einfach beste
|
|
|
05.03.12, 02:16
|
#25
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 477
Bedankt: 514
|
Vielleicht sollte man einfach nur soviel Geld ausgeben wie einem zur Verfügung steht und nicht mehr. Bei den Sozialleistungen die es in Deutschland gibt muss sich niemand verschulden.
Es ist einfach peinlich. Am besten 3 Handyverträge für 90 Euro pro Monat abschliessen um den neusten Appledreck sein eigen nennen zu dürfen, Miete zahlen ? Nö lass mal der Vermieter hat eh genug Geld und dann noch die teuersten Markenklamotten kaufen. Arbeiten? Nö! Da spiele ich lieber auf meinem 5000 Euro teuren GamerPC den ich mir im Versandhaus auf Raten gekauft habe usw.
Und dann regt man sich am besten auf wenn jemand Geld von einen will. Was ??? Die wollen 15 Euro Mahngebühren? warum das denn?? Das Personal in der Rechtsabteilung wird ja sowieso bezahlt. Und den Brief frankieren? Wozu? Der Postbote ist ja sowieso zu mir unterwegs. (Der muss ja noch die Rechnung wegen dem Schwarzfahren zustellen) Warum soll man da noch Porto bezahlen?
Tja Eimsbush2302 du willst eine Erklärung? Geh du mal 8 Stunden arbeiten und wenn du dann am Ende des Tages dein Geld willst sagt dir dein Arbeitgeber: "Ich habe nix. Pech gehabt!"
Wenn man mich fragt sollte man 99% von denen die ein Pfändungskonto haben so lange Müll aufsammeln lassen und alten Senioren den Popo abwischen lassen bis sie Ihre Rechnungen bezahlt haben. Wer seine Schulden nicht tilgen will den sollte man auf die Strasse setzen und überhaupt nichts mehr geben. Im Mittelalter wären solche in den Kerker geworfen worden.
__________________
Aber auch 12 V können tödlich sein: wenn einem eine Auto-Batterie auf die Rübe fällt
Drogensucht: Eule schnüffelt Uhu
|
|
|
06.03.12, 01:16
|
#26
|
|
Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.072
Bedankt: 8.260
|
Zitat:
Zitat von MyPulli
Vielleicht sollte man einfach nur soviel Geld ausgeben wie einem zur Verfügung steht und nicht mehr. Bei den Sozialleistungen die es in Deutschland gibt muss sich niemand verschulden.
|
Und wenn man denkt, dümmer gehts nicht mehr, kommt ein neuer Troll daher.
Gratulation zum dämlichsten Beitrag der Woche hier im Forum.
Keine Ahnung haben, aber pauschal gleich mal millionen Menschen abwerten und vollkommen unpassende Kommentare abgeben. Herrlich.
|
|
|
06.03.12, 09:17
|
#27
|
|
Sexgott
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 337
Bedankt: 34.448
|
es gibt genug p-konten-inhaber die wissen, dass sie für ihre schulden verantwortlich sind und das konto zur absicherung haben. ein alleinstehender, der 1500 euro im monat verdient, zahlt monatlich knapp 470 euro an seine gläubiger. das untermauert glaube ich seine zahlungswilligkeit deutlich genug.
andersrum soll es auch vorkommen, dass menschen ohne selbstverschulden ihre arbeit verlieren und logischerweise ihre raten nicht mehr zahlen können. viele gläubiger sind gar nicht erst bereit, eine stundung zu genehmigen. dürfen diese schuldner dann nichts mehr essen und ihre miete nicht bezahlen?
ein p-konto sagt nicht aus, dass man sich vor zahlungsverpflichtungen drückt und dem gläubiger sein geld hinterzieht. ein p-konto wird schon mal gar nicht explizit von faulen hartz-IV-empfängern genutzt, die keinen bock zu arbeiten und zum schuldenabbau haben.
dieses schubladendenken von schlaumeiern, die keine ahnung haben, ist schon großes kino.
topic: ja, seit januar macht ein p-konto sinn. knapp 1030 ocken kannst du von deinem lohn behalten. bei unterhaltsverpflichtungen liegt der freibetrag entsprechend höher. was drüber liegt, wird an die gläubiger ausgekehrt. so brauchst du dir keine schlaflosen nächte machen, weil du nicht weisst, ob du an dein geld kommst und die schulden wirst du auch los.
__________________
"Der Hund ist das einzige Lebewesen auf der Welt, das Dich mehr liebt als sich selbst."
25.12.2000 - 26.12.2012 ... Missing You 
|
|
|
06.03.12, 10:44
|
#28
|
|
♣ Operator ♣
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1.014
Bedankt: 1.019
|
Danke Ultimate, du bringst es auf den Punkt!
Die Schuldenfalle hat man schneller am Hals wie man denkt. Arbeit verlieren durch Krankheit oder Unfall und schon ist´s nicht mehr möglich die laufenden Kosten für Miete, 2 Autos, Motorrad, Flatrate, Waschmaschine, Fernseher usw. was man halt so evtl. auf Raten kaufen kann, zu Zahlen.
Vielleicht noch ein Häuschen gebaut mit der Frau die jetzt mit dem Kumpel vom Nachbarn zusammen ist? Will natürlich bei eigenem Verdienst die Hälfte vom Haus und Unterhalt für die 3 Kinder! (nur ein Beispiel  )
Ich habe mein P-Konto bei der Sparkasse und bin damit sehr zufrieden. Online Banking funktioniert mit allen Optionen. Mit Karte Zahlen im Geschäft geht auch. Geldautomat auch. Ist natürlich ein reines Guthabenkonto mit 0 € Dispo.
Wer schon mal mit nix mehr zu Rauchen und leerem Kühlschrank zur Bank ist, und dort trotz Guthaben kein Geld bekommen hat wegen einer Pfändung, der macht sich ziemlich fix ein P-Konto! Natürlich sollte das Ziel sein die Schulden auch wieder abzubezahlen wenn wieder mehr in der Kasse ist.
__________________
"Es gibt keine Nachrichten es gibt nur die Wahrheit des Signals"
|
|
|
06.03.12, 17:12
|
#29
|
|
Nebenjob-Suchti
Registriert seit: Aug 2011
Ort: The most beautiful town
Beiträge: 115
Bedankt: 83
|
Zitat:
Zitat von MyPulli
Vielleicht sollte man einfach nur soviel Geld ausgeben wie einem zur Verfügung steht und nicht mehr. Bei den Sozialleistungen die es in Deutschland gibt muss sich niemand verschulden.
|
Sag mal: Aus welchen Loch kamst du denn gekrochen?
Ich war Gott sei dank zwar noch nie in der Situation, dass mein Konto gepfändet wurde, aber jeder kann durch Stellenabbau oder Krankheit seinen Job verlieren und dann?
Man plant mit dem Geld, was man hat oder verzichtest du jeden Monat auf alles und gibst nur soviel aus, wie ein ALG2-Empfäner zur Verfügung hat, weil du ja auch irgendwann mal ALG2-Empfänger sein könntest?
__________________
Auf den Alkohol - die Ursache und die Lösung aller Probleme!
|
|
|
06.03.12, 17:52
|
#30
|
|
Anfänger
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 11
Bedankt: 1
|
Zitat:
Zitat von Thorasan
Der Negativ Eintrag bleibt 5 Jahre in der Schufa bestehn, dann wird er gelöscht.. Also 5 Jahre nach Rückstellung des Kontos. [...]
|
5 Jahre ? Ich dachte, das sind nur 3 ? Kuck: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
06.03.12, 18:13
|
#31
|
|
Anfänger
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 11
Bedankt: 1
|
Zitat:
|
Vielleicht sollte man einfach nur soviel Geld ausgeben wie einem zur Verfügung steht und nicht mehr.
|
Das wäre sicher wünschenswert. Nur ich befürchte, dass es genug Situationen gibt, wo man unschuldig in die Schuldenfalle rutscht.
Beispiel:
Du hast eine Arbeit, bekommst regelmässig Lohn und alles sieht gut aus. Da Du Schicht arbeitest und öffentliche Verkehrsmittel aber nicht so fahren, dass Du einerseits morgens nicht rechtzeitig da bist, und zum anderen nicht mehr heim kommst, bist Du auf Dein Auto angewiesen. So Dein Auto ist kaputt, nicht mehr reparabel. Also gehst Du zum Händler und kaufst Dir ein Auto auf Ratenkauf, da Du nur wenig verdienst und keinerlei Ersparnisse hast. Nach einem Jahr meldet Dein Chef Konkurs an. Mit dem wenigen Arbeitslosengeld kann man froh sein, wenn genug für das täglich Brot und Miete / Mietnebenkosten da ist. Luxus leistet sich da ein normaler Mensch da garantiert nicht mehr. Irgendwann gibts dann mit Pech H4, super.
Zitat:
|
Bei den Sozialleistungen die es in Deutschland gibt muss sich niemand verschulden.
|
Wirklich ? Ist das so ?
Das machst Du mir mal vor, wie man mit so wenig Geld auskommen kann. Ich möchte nie ins H4 rutschen. Nicht nur, dass man dann zum Leben zu wenig und zum Sterben zuviel hat, nein man ist auch noch dem Amt restlos ausgeliefert. Da hat man zu tun, was dem Sachbearbeiter einfällt. Und ob das Sinn macht, das sei auch noch einmal dahin gestellt.
Wo macht es denn Sinn, dass man 3x Bewerbungstraining macht ? Das reicht 1x. Wenn man vom Kursleiter das vernünftig beigebracht bekommt, dann reicht das. Oder macht das Sinn, dass man einem wirklich älteren Herrn zum PC-Kurs schickt, obwohl man weiss, dass der das nicht mehr lernt, weil der aus dem Handwerk kommt.
Nachweislich Arbeitsfaule oder Sozialbetrüger gibt es auch. Aber die kann man tatsächlich verdonnern zu "Helferarbeiten" im Krankenhaus, Pflegeheim, Feuerwehr, etc.
|
|
|
06.03.12, 22:36
|
#32
|
|
Suppen Moderator
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 7.072
Bedankt: 8.260
|
@Bluewitch
Auskunft meiner Bank, weiss nicht ob es da Unterschiede geben kann. Stand aber auch im Kleingedruckten der Unterlagen wo ich vorgelegt bekommen habe.
Evtl hat sich da was geändert und meine Infos sind nicht aktuell? Kanns nicht beschwören.
|
|
|
07.03.12, 15:09
|
#33
|
|
Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 477
Bedankt: 514
|
Zwischen arbeitslos und asozial besteht ein genauso großer Unterschied wie zwischen geizig und angepasst leben. Nur wer diese Unterschiede kennt wird auch meine Beiträge verstehen.
Wann wird denn das Konto gepfändet? Genau dann wenn es für den Gläubiger keine andere Möglichkeit mehr gibt. Es gibt viele kleine mittelständische Firmen die ums Überleben kämpfen müssen weil Schuldner nicht ihre Rechnungen bezahlen.
Ich kann mich nur wiederholen: NIEMAND müsste gepfändet werden,da ist derjenige selber schuld! Eine Pfändung bedeutet gewaltige Kosten für den Gläubiger, er muss ja erst einmal alles auslegen und glaubt mir kein Gläubiger will das eigentlich. Er macht es erst wenn es keine andere Möglichkeit mehr gibt.
So jetzt mache ich euch mal ein Beispiel:
Ich habe Arbeit mir geht es gut und ich habe mir auf Raten - sagen wir mal eine neue Küche gekauft. Jetzt verliere ich meine Arbeit und komme mit dem Geld nicht mehr aus. Selbst wenn ich pro Monat nur 20 Euro über hätte wäre das kein Problem.
1. ICH MELDE MICH BEI MEINEM GLÄUBIGER.
2. Ich erkläre ihn dass es mir zur Zeit sehr schlecht geht und ich nicht viel Geld übrig habe. Ich mache ihn das Angebot dass er zur Zeit entweder 20 Euro pro Monat bekommt oder gar nichts. Zu Pfänden ist bei mir nichts. Glaubt mir der nimmt das Angebot an und von Pfänden ist keine rede!
3. Ausnahmefall ich habe Sachen von Wert: Sagen wir ich besitze ein teures Telefon, ein Auto, oder anderes. Ich werde SOFORT ALLES verkaufen wenn nötig auch unter Wert um meine Schulden zu bezahlen. Schulden steigen ansonsten ins unermessliche, sie werden von alleine nie weniger. Irgendwann hat man so hohe Schulden dass sogar die Zinsen der Schulden pro Jahr vierstellig oder noch höher werden.
Und wer an diesem Punkt meint: Wieso? Ich habe nichts zu verkaufen und ich habe pro Monat kein Geld übrig, der hat IMMER über seine Verhältnisse gelebt.
Ich will hier niemanden beleidigen aber diejenigen die gepfändet werden sind normalerweise nicht geschäftsfähig. Sie benötigen einen Vormund. Sie haben sich nie um Ihre Angelegenheiten gekümmert und müssen am Ende den Preis dafür bezahlen.
Wer meint ein Pfändungskonto könnte einen helfen der tut mir leid. Kümmert euch lieber darum eurer Schulden in den Griff zu bekommen! Nur so habt ihr irgendwann mal die Chance auf ein normales Leben. Es ist nicht lustig wenn man sich später als Rentner nicht einmal eine Tütensuppe leisten kann und gezwungen ist in einem verkommenen Plattenbau zu leben - aber das muss ja jeder für sich selbst entscheiden.
__________________
Aber auch 12 V können tödlich sein: wenn einem eine Auto-Batterie auf die Rübe fällt
Drogensucht: Eule schnüffelt Uhu
|
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei MyPulli:
|
|
07.03.12, 16:52
|
#34
|
|
Anfänger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 1
Bedankt: 0
|
P-Konto
Ich besitze auch ein P-Konto bei einer Sparkasse und kann sagen, dass ich sofort nach Geldeingang über mein "Guthaben" verüfgen kann. Auch muss ich auch nicht mehr Gebühren als zuvor zahlen. Die Angestellten dieser Sparkasse behandeln mich genauso wie alle anderen Kunden. Die mache da keine Unterschiede.Online-Banking, Auszahlngen am Automaten und Kartenahlung funktionieren einwandfrei
|
|
|
07.03.12, 18:43
|
#35
|
|
♣ Operator ♣
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 1.014
Bedankt: 1.019
|
Zitat:
Zitat von MyPulli
Zwischen arbeitslos und asozial besteht ein genauso großer Unterschied wie zwischen geizig und angepasst leben.
|
In Teilen gebe ich dir Recht. In Teilen...
Zitat:
Zitat von MyPulli
Wenn man mich fragt sollte man 99% von denen die ein Pfändungskonto haben so lange Müll aufsammeln lassen und alten Senioren den Popo abwischen lassen bis sie Ihre Rechnungen bezahlt haben. Wer seine Schulden nicht tilgen will den sollte man auf die Strasse setzen und überhaupt nichts mehr geben. Im Mittelalter wären solche in den Kerker geworfen worden.
|
Es gibt mit Sicherheit auch Menschen, die aufgrund von evtl. unvorhersehbaren Umständen nicht, oder nur teilweise, in der Lage sind den Überblick über ihr Leben und auch die Finanzen zu behalten. Sei es nun durch einen Unfall oder eine evtl. psychische/chronische Krankheit.
Nicht immer ist sofort jemand zur Stelle und Regelt diese Dinge für diese Person. Vielleicht hat diese Person 20 Jahre harte Dreischicht hinter sich, oder noch länger  und versucht verzweifelt nach Trennung, darauf folgender Depression mit Suchtmittelmissbrauch wieder ins Leben zu finden? Ohne Wohnung, ohne Geld und das im Kerker mit Besen in der Hand?
Du pauschalisierst leider in deinen Aussagen, die im Kern gar nicht so falsch sind.
Meiner Meinung nach.
__________________
"Es gibt keine Nachrichten es gibt nur die Wahrheit des Signals"
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 12:41 Uhr.
().
|