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myGully |
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16.09.14, 11:24
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#1
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.558
Bedankt: 21.690
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Digitalkamera kurz vor Ablauf der Garantie kaputt - Verkäufer will nicht
Also, ich hab jetzt auch mal ein Problem. Es geht um eine Digitalkamera. Diese wurde gekauft und auch logischerweise verwendet.
Nun ist das Ding kaputt und zwar geht der Zoom nicht mehr. Immer wenn dieser betätigt wird, zieht sich das Objekt ein und die Digitalkamera schaltet sich aus.
Das Gerät wurde an den Verkäufer geschickt und dieser behauptet nun, das Teil wäre uns heruntergefallen und somit wäre es kein Garantiefall mehr. Angeblich ist vorne am Objektiv eine kleine Kerbe.
Die Digitalkamera ist nicht heruntergefallen, Kann die Kerbe am Objektiv vom Transport herrühren?
Anwalt kommt wegen fehlender Rechtsschutzversicherung nicht infrage. Was kann getan werden? Der Behauptung widersprechen? Welche Chancen habe ich? Die Digitalkamera hat fast 200 Euro gekostet und ich würde sie gerne weiter benutzen. (Exilim Casio)
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16.09.14, 11:37
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#2
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Zitat:
2. Da das Forum in verschiedene Bereiche unterteilt ist, sollte beim Erstellen eines Themas darauf geachtet werden, dass es auch im richtigem Bereich erstellt wird.
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-verschoben nach Reallife da es ein Problem aus diesem ist-
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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16.09.14, 11:59
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#3
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Anhänger
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 32
Bedankt: 698
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Wenn die Kerbe vorm Verschicken noch nicht drin war, hat der Verkäufer die vllt. selbst reingemacht um sich auf diese Art rauszuwinden - sorry ich traue keinem Dealer.
Sieht so aus, als hätte die [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] versehentlich ein paar Tage zu früh zugeschlagen.
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16.09.14, 11:57
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#4
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.155
Bedankt: 2.358
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Wieso setzt du dich nicht mit dem Hersteller in Verbindung?
Der Verkäufer gibt ja keine Garantie, sondern der Hersteller!
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16.09.14, 11:59
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#5
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.558
Bedankt: 21.690
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Also direkt an Casio wenden? Der Verkäufer hat die Digitalkamera bereits an den Hersteller weitergeleitet. Die haben doch auch gar nicht die Verkaufsunterlagen.
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16.09.14, 12:04
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#6
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Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.155
Bedankt: 2.358
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Wozu Verkauf Unter lagen? Du hast doch eine Rechnung? Die reicht!
Einfach mal auf der Casio-Webseite nachschauen bzw. dort anrufen oder mailen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
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16.09.14, 12:07
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#7
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Du hast 24 Monate Gewährleistung und nicht Garantie. Garantie ist etwas was der Hersteller freiwillig anbietet und was sich oft nur auf bestimmte Funktionen beschränkt.
Die gesetzliche Gewährleistung bietet der Händler. Der Händler muss gewährleisten dass das Gerät beim Verkauf einwandfrei funktioniert.
In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen dass ein defekt durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist.
Nach 6 Monaten musst du dem Händler beweisen, dass hier ein Sachmangel vorliegt. Logischerweise wird der Händler alles versuchen um um die Gewährleistungsansprüche drum herum zu kommen.
Wenn der Händler die Kamera nun schon an Casio weitergeleitet hat, dann kann es passieren, dass du die Reparatur bezahlen musst. Kann mir aber vorstellen dass du für den Preis der Reparatur schon eine neue Kamera bekommst.
Wenn ich nicht bei Amazon gekauft habe, dann schreibe ich in der Regel immer direkt den Hersteller an ohne den Umweg über den Händler.
Hatte letztes Jahr auch ein Problem mit meiner Panasonic Kamera. Nun war da gerade die IFA. Also bin ich zur IFA zu der ich ja ohnehin wollte, bin an den Stand von Panasonic und hab meine Kamera gezeigt. Die Dame da war schon sehr nett und hat dann den "Chef" geholt.
Chef kurz geguckt ... alles klar, ist ein Garantiefall, Kamera einschicken.
Gesagt getan ... Kamera wurde abgeholt und binnen 3 Tage hatte ich sie wieder.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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17.09.14, 07:23
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#8
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Newbie
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 65
Bedankt: 55
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Zitat:
Zitat von Prince
...
In den ersten 6 Monaten muss der Händler dir beweisen dass ein defekt durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist.
Nach 6 Monaten musst du dem Händler beweisen, dass hier ein Sachmangel vorliegt. Logischerweise wird der Händler alles versuchen um um die Gewährleistungsansprüche drum herum zu kommen.
...
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Falsch.
Tatsächlich gilt für diie ersten sechs Monate eine Beweislastumkehr dahingehend, dass eben vermutet wird, dass ein Mangel, der in diesen ersten sechs Monaten auftritt, den der Käufer aber darlegen muss, schon bei Gefahrenübergang betand.
Der Verkäufer muss dann beweisen, dass der Mangel (der unstreitig vorliegen bzw selbst bewiesen werden muss!) nicht schon bei Gefahrübergang vorlag.
Nach diesen sechs Monaten muss dann der Käufer beweisen, dass ein Mangel vorliegt und er daran keine Schuld trägt.
Zum Thema:
Die Garantieverlängerung ist dann keine Garantie im rechtlichen Sinne mehr, sondern ein Versicherungsfall. Dass du dich nicht gleich nach "Garantiefall" medlest, dürfte unschädlich sein. Dir stehen stehen ja auch gewährleistungsrechte zu, da kann ERGO dir nicht vorhalten, dass du es erst so probierst...
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei theodosorius bedankt:
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18.09.14, 19:07
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#9
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von theodosorius
Falsch.
[...]
Nach diesen sechs Monaten muss dann der Käufer beweisen, dass ein Mangel vorliegt und er daran keine Schuld trägt.
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Das ist genau so "falsch".
Er muss nicht beweisen, dass ein Mangel vorliegt, sondern dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang vorgelegen hat.
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16.09.14, 12:41
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#10
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.558
Bedankt: 21.690
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Na ja, es soll wohl erst einmal ein Kostenvoranschlag erfolgen. Auftrag zur Reparatur wurde nicht erteilt. Verkauf war über Amazon.
Danke an alle für die Hilfe, falls noch wer Vorschläge hat...
@ login2: Über amazon gekauft. Verkäufer war die Deltatecc GmbH. Mit dem zuständigen Sachbearbeiter hab ich schon mehrmals telefoniert.
Garantieverlängerung haben wir über die Ergo Versicherung. Nützt das vielleicht etwas?
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16.09.14, 12:51
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#11
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.558
Bedankt: 21.690
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Auch nicht mit der Garantieverlängerung über die Ergo Versicherung? Kamera wurde 2012 gekauft und hat kurz vor Ende der 2 Jahres Frist den Schaden gehabt.
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16.09.14, 12:59
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#12
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Zitat:
Zitat von Destiny
Auch nicht mit der Garantieverlängerung über die Ergo Versicherung?
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Bringt dir gar nichts, da die Garantie wie schon erwähnt "freiwillig" ist. Kein Hersteller MUSS Garantie geben.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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16.09.14, 13:08
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#13
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.558
Bedankt: 21.690
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Also in der Police von Ergo steht das hier:
Zitat:
Reparatur-Kosten
Wir leisten im Versicherungs-Fall Ersatz für notwendige
Reparatur-Kosten eines versicherten Geräts, maximal bis
zur Höhe des Zeitwerts des Geräts nach Ziffer 2.4, auf
Grund von:
Materialfehlern,
Konstruktionsfehlern,
Produktionsfehlern,
Werkstattfehlern.
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Zitat:
Kein Versicherungs-Schutz besteht für:
- Schäden, die nicht die Funktion des versicherten
Geräts beeinträchtigen, wie insbesondere Schrammen
und Schäden an der Lackierung,
- Schäden, für die Garantie- bzw. Gewährleistungs-
Ansprüche gegen den Hersteller oder Händler
bestehen,
- Schäden, für die Schadensersatz-Ansprüche gegen den
Hersteller oder Händler aus Vertragsverletzung oder
wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften geltend
gemacht werden können,
- Schäden, die infolge betriebsbedingter Abnutzung
auftreten, wie insbesondere Schäden an Batterien,
Akkus, Leuchtmitteln, UV-Röhren und Patronen sowie
Schäden an Zubehör, wie insbesondere Filter oder
Staubsaugerbeutel,
- Schäden, die durch nicht fachgerechte Reparaturen,
Eingriffe, nachträgliche Einbauten, Um- bzw.
Aufrüstungen oder Reinigung entstanden sind,
- Schäden oder Störungen am versicherten Gerät, die
durch Reinigung des Geräts behoben werden können
(z.B. Verschmutzung, Verstopfung oder Verkalkung),
- Schäden, die nicht unmittelbar an dem versicherten
Gerät entstehen (Folgeschäden),
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden,
- Schäden an oder durch Software, unsachgemäße
Veränderung der Software, Programmierungsfehler,
Computerviren sowie Schäden an externen
Datenträgern,
- Schäden an nachgerüsteter bzw. neu angeschaffter,
nicht im Original-Lieferumfang enthaltener Hardware,
Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch äußere
Einwirkungen entstehen (z.B. Feuchtigkeit, Sturz- und
Fallschäden)
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Also eher keine Chance?
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16.09.14, 13:15
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#14
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Ich denke nicht. Die Zusatzgarantien sind meiner Meinung nach eigentlich für die Katz.
Vor allem der Zeitwert ... hast du mal geschaut was deine Kamera aktuell kostet? Davon nimmst du ~ 60 % und dann weißt du was deine Kamera noch ungefähr wert ist.
Ich würde die Kamera abschreiben und eine neue kaufen. Digitale Kompaktkameras kosten ja nichts mehr.
Was anderes wäre es, wenn es eine DSLR- oder eine CSC-Kamera wäre.
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16.09.14, 13:28
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#15
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.558
Bedankt: 21.690
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Das ist aber schon ein paar Tage her. Reicht es trotzdem aus, es jetzt der Ergo zu melden? Die Kamera wurde letzte Woche an den Verkäufer gesandt.
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16.09.14, 13:32
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#16
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Warte einfach den Kostenvoranschlag ab und entscheide dann.
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17.09.14, 09:31
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#17
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Du hast Recht. Hab mich da ein bisschen falsch ausgedrückt.
Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf den Mangel, so ändert sich die Beweislast, das heißt nun muss er beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Die Folgen des Sachmangels ergeben sich für das Kaufrecht aus § 437 BGB. Bei Mangelhaftigkeit der Sache stehen dem Käufer die folgenden gesetzlichen Rechte zu:
– Anspruch auf Nacherfüllung (§ 439 BGB),
– Rücktrittsrecht (§ 440; § 323; § 326 Abs. 5 BGB und die dort genannten Vorschriften),
– Minderung (§ 441 BGB),
– Anspruch auf Schadensersatz (§ 437 Nr. 3 BGB und die dort genannten Vorschriften).
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Prince:
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18.09.14, 19:54
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#18
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erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.558
Bedankt: 21.690
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So, die Ergo übernimmt nicht, da die Kamera zu früh kaputt ging. Casio und der Verkäufer übernehmen nicht, da angeblich runtergefallen. Somit ist der Drops gelutscht und 200 Euro in den Sand gesetzt für knapp 2 Jahre Benutzung.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
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18.09.14, 21:27
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#19
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Zitat:
Zitat von Destiny
Casio und der Verkäufer übernehmen nicht, da angeblich runtergefallen.
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Bis jetzt hast du nur geschrieben, dass der Verkäufer meinte, sie sei runtergefallen.
Woher hat denn Casio diese Information? Oder meinten die das auch?
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21.09.14, 11:02
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#20
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Hadda Bock drauf...
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 72
Bedankt: 58
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Verkäufer sowie Hersteller würde ich in Zukunft meiden.
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21.09.14, 11:14
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#21
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Zitat:
Zitat von 321meins
Bis jetzt hast du nur geschrieben, dass der Verkäufer meinte, sie sei runtergefallen.
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Vom Händler? Händler ist der Meinung die Kamera sei herunter gefallen. Händler nimmt die Kamera und schickt sie an Casio mit dem Vermerk sie sei herunter gefallen.
Entweder hat das Casio schon gereicht um zu sagen dass das kein Garantiefall ist, oder aber sie sind derselben Meinung.
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18.09.14, 20:01
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#22
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.348
Bedankt: 55.402
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Also in Zukunft eben mehr in eine Systemkamera oder weniger investieren. Lohnt sonst nicht. ^^
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18.09.14, 20:09
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#23
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 26
Bedankt: 8
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Mit meiner Sony Cybershot ist genau der selbe Murks. Es kam daher, dass die Kamera im Rucksack angegangen ist und auf dem ausgefahrenden Objekt lag.
was mir sehr geholfen hat war das Teil im Betonmischer zu versenken und manisch-gluggernd dabei zu lachen - so als Idee xd
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