Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
|
10.09.14, 19:20
|
#1
|
Anfänger
Registriert seit: Sep 2014
Beiträge: 2
Bedankt: 0
|
Kumpel schuldet Geld, rechtliche Möglichkeiten?
Hallo,
ich hab vor längerer Zeit einem, wie ich dachte, sehr gutem Kumpel eine ganze Menge Geld geliehen. Seitdem ist der Kontakt aber immer weiter auseinandergegangen. Ich habe mittlerweile Nichtmal mehr eine funktionierende Handynummer und ihn nur noch bei Facebook.
Jedes mal wenn ich Frage was denn mit dem Geld sei werden mir entweder falsche Versprechungen gemacht oder (bzw. kurz darauf) immer wieder irgendwelche komischen Ausreden oder ich werde komplett ignoriert.
Mir reicht es langsam und ich bin auch auf das Geld angewiesen. Man kann jetzt sagen selber schuld, das ist richtig aber ich hab ihn mal als mit besten Kumpel angesehen und deshalb vertraut.
Nun zu meinen eigentlichen Fragen:
- Gibt es eine Möglichkeit das Geld auf rechtlichem Wege einzufordern vor allem so das ich hinterher durch etwaige Anwaltskosten nicht vielleicht sogar draufzahlen müsste?
- Welchen Bereich hätten solche Anwälte? Ich habe schon mal geguckt und in meiner Umgebung gibt es nur welche, die sich mit geschäftlichen Schulden auseinandersetzen.
- Macht es überhaupt Sinn diesen Schritt zu nehmen wenn ich nur eine Facebook Nachricht als Beweis habe indem er mir bestätigt, wie viel Geld er mir schuldet?
- Wie würdet ihr es in dieser Situation machen? Darauf hoffen, dass er doch endlich noch zahlt oder auf andere Weise? (Von Gewalt mal abgesehen!)
Bin dankbar über jede hilfreiche Antwort, von Belehrungen bitte ich abzusehen, ich weiß selber das es ein Fehler war und bereue es mittlerweile sehr. Bin halt leider zu Gutmütig.
MFG
|
|
|
10.09.14, 19:29
|
#2
|
erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
|
Habt ihr das irgendwie schriftlich fixiert? Etwa durch Darlehensvertrag oder so? Oder hast du Zeugen, die bestätigen können, wie viel du ihm wann geliehen hast?
Falls du es ihm einfach so gegeben hast, dürften die Chancen sehr schlecht sein, weil - wenn er es drauf anlegt - dann Aussage gegen Aussage steht.
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
|
|
10.09.14, 19:48
|
#3
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Nov 2012
Beiträge: 162
Bedankt: 110
|
Meine Kumpels leihen sich bei mir kein Geld. (Bei Geld hört die Freundschaft auf /alt aber wahr!)
Wenn es um kleine Beträge geht, ist es mir wurscht ob ich es wieder bekomme.
|
|
|
10.09.14, 19:50
|
#4
|
Androide
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 4.164
Bedankt: 2.354
|
Zitat:
- Gibt es eine Möglichkeit das Geld auf rechtlichem Wege einzufordern vor allem so das ich hinterher durch etwaige Anwaltskosten nicht vielleicht sogar draufzahlen müsste?
|
Du mußt erstmal in Vorleistung gehen. Die Schuld des Schuldners würde sich dann um die dir entstehenden Kosten erhöhen.
Zitat:
- Welchen Bereich hätten solche Anwälte? Ich habe schon mal geguckt und in meiner Umgebung gibt es nur welche, die sich mit geschäftlichen Schulden auseinandersetzen.
|
Das macht jeder stinknormale Anwalt. Eine Rechtschutzversicherung wäre natürliche von Vorteil.
Zitat:
- Macht es überhaupt Sinn diesen Schritt zu nehmen wenn ich nur eine Facebook Nachricht als Beweis habe indem er mir bestätigt, wie viel Geld er mir schuldet?
|
Die Frage würde dir der RA im ersten Beratungsgespräch beantworten. Die Kosten dafür sind meist nicht so hoch.
Aber, pi mal Daumen, würde ich sagen: Es macht keinen Sinn!
Zitat:
- Wie würdet ihr es in dieser Situation machen? Darauf hoffen, dass er doch endlich noch zahlt oder auf andere Weise? (Von Gewalt mal abgesehen!)
|
Ich weiss ja nicht wie alt ihr seid. Wenn der junge Mann noch zu Hause wohnt, würde ich einfach seine Eltern freundlich über ihren Sproß aufklären. Vielleicht hast du ja Glück?
Dann, jenachdem was ihr so treibt, könntest du versuchen ihn ebenfalls abzuziehen.
Mußt ihm halt ein Angebot machen wozu er nicht nein sagen kann.
Die Möglichkeit von Gewalt, da hast du ja selbst schon dran gedacht? Das solltest du dann aber anderen überlassen.
Meine persönliche Meinung: Wenn du nicht bereit bist ihm richtig auf die Füße zu treten, kannst du die Kohle abschreiben.
Sieh es in dem Fall als Lehrgeld des Lebens.
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Fietze:
|
|
10.09.14, 19:51
|
#5
|
Banned
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 111
Bedankt: 28
|
Hatte das selbe Problem mit einem Freund gehabt.
Hab ihm in Whatsapp geschrieben das ich das Geld brauche, plötzlich wurde ich von ihm geblockt.
Bin am nächsten Tag direkt zu ihm nachhause und hab es mir zurückgeholt, ohne Schlägerei und ohne lange Diskussionen.
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Daimler92:
|
|
10.09.14, 19:51
|
#6
|
Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.504
Bedankt: 55.361
|
Zitat:
Zitat von Destiny
weil - wenn er es drauf anlegt - dann Aussage gegen Aussage steht.
|
Und? In der deutschen Rechtsprechung existiert der Begriff "Aussage gegen Aussage" nicht. Es ist ein allgemeiner Trugschluss zu denken dass ein Verfahren eingestellt wird wenn es nur zwei Parteien ohne Zeugen gibt.
Dann kommt es darauf an, wem der Richter mehr Glauben schenkt.
Zum TE ... setz deinem Kumpel die Pistole auf die Brust und sag ihm, dass du ihm bis dann und dann Zeit gibst (bis Weihnachten oder was weiß ich) und du dann einen Anwalt einschalten wirsr wenn er das Geld nicht ran geschafft hast.
Wenn du die besagte Facebook-Nachricht noch hast, dann kann diese durchaus als Beweis dienen.
Wenn du den offiziellen Weg nicht gehen willst, dann gibt es noch andere Mittel und Wege Geld einzutreiben auf welche ich jetzt aber nicht näher eingehen werde.
Obgleich ich solch Themen als ersten Beitrag am Tag der Anmeldung immer etwas "merkwürdig" finde.
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Prince bedankt:
|
|
10.09.14, 22:23
|
#7
|
Anfänger
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 41
Bedankt: 2
|
Denke auch der vernünftigste Weg ist immer sich direkt auszureden ohne irgendwas, auch mal anzuhören warum er das bisher noch nicht getan hat - das bringt mehr als Drohungen, sowas sollte erst zum Schluss kommen!
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei mysherona:
|
|
10.09.14, 23:06
|
#8
|
Banned
Registriert seit: Jul 2014
Beiträge: 111
Bedankt: 28
|
Zitat:
Zitat von mysherona
mal anzuhören warum er das bisher noch nicht getan hat
|
Nachdem er dem TE ins Gesicht gelogen hat und bis auf weiteres Ignoriert? Dein ernst?!
|
|
|
10.09.14, 23:23
|
#9
|
Anfänger
Registriert seit: Oct 2013
Beiträge: 10
Bedankt: 16
|
Moin!
Auch wennn das Beweisen hin und wieder schwerfällt, sind mündliche Verträge genauso bindend und gültig wie schriftlich geschlossene.
Dir steht auf jeden Fall die Möglichkeit des [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] offen. Das zu beantragen ist nicht schwierig und kostet auch nicht viel (i.d.R. max 30€). Wenn Dein Bekannter dem Bescheid nicht widerspricht (was die meisten Menschen nicht tun – Geschäftsmodell der Inkassobüros), kannst Du Vollstreckung beantragen und der Gerichtsvollzieher holt sich dann die Kohle - kann aber etwas dauern.
Den nötigen Papierkram sollte jeder Deiner Freunde mit kaufmännischer Ausbildung erledigen können, richtig sicher wird die Sache mit einem Rechtsanwalt. Ob Du die Kosten für den Anwalt vorstrecken musst oder er sich die Kohle einfach vom Schuldner wiederholt, ist, glaub ich, Verhandlungssache.
Ob Du dit Janze durchziehen möchtest, musst Du selbst entscheiden. Ab ein paar Hundert €uros würd ich das, glaub ich, machen.
Ich würde Dir zu Folgendem raten:
1. Aussprache versuchen, vielleicht Raten anbieten oder so
2. Ultimatum stellen, dabei nicht vergessen, drauf hinzuweisen, dass Du ggfs eine gerichtliche Regelung suchst, inkl Gerichtsvolzieher, Gehalts- oder Kontopfändung usw.
3. Nach verstreichen des Ultimatums anmahnen und in Verzug setzen (Letzte Chance: Zahl bis zum [in 14 Tagen], oder sonst!
4. Zum Anwalt gehen und die Sache dem Gericht übergeben
LG
|
|
|
Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei quantendings bedankt:
|
|
11.09.14, 00:29
|
#10
|
Heul' doch!
Registriert seit: Feb 2010
Ort: Im Herzen Württembergs
Beiträge: 3.487
Bedankt: 9.551
|
Zitat:
Zitat von Prince
Obgleich ich solch Themen als ersten Beitrag am Tag der Anmeldung immer etwas "merkwürdig" finde.
|
*sign*
__________________
Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
|
|
|
11.09.14, 02:21
|
#11
|
Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 31
Bedankt: 405
|
scheisse man bist du eine luftpumpe
|
|
|
11.09.14, 03:00
|
#12
|
erudite
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 3.597
Bedankt: 21.689
|
Wegen Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher: Der kostet übrigens auch und sofern die Vollstreckung ohne Erfolg ist, muss der TE hier draufzahlen.
__________________
good things come to those who wait ¯\_(ツ)_/¯
zurückdatiert... and I love it
don't call me - don't text me - stay away
todays mood: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Folgendes Mitglied bedankte sich bei Destiny:
|
|
11.09.14, 13:41
|
#13
|
Anfänger
Registriert seit: Sep 2014
Beiträge: 2
Bedankt: 0
|
Danke euch für die Antworten. Ich fühle mich nicht mehr ganz so hilflos in dieser Situation, da ihr meint es wäre als letzter Schritt durchaus möglich. Ich hatte von der Facebook Unterhaltung einen Screenshot erstellt.
Zitat:
Zitat von Prince
Obgleich ich solch Themen als ersten Beitrag am Tag der Anmeldung immer etwas "merkwürdig" finde.
|
Das kommt daher, dass ich die letzten Jahre keinen Grund hatte Foren aktiv zu benutzen da ich sonst immer alles mit allgemeinen Suchen bei Google klären konnte, dieses Thema aber nunmal etwas spezifischer ist. Außerdem kenne ich euer Forum trotzdem schon lange und hab mir hier schnelle und mehrere Antworten erhofft und wurde nicht enttäuscht.
|
|
|
16.09.14, 14:39
|
#14
|
Anfänger
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 4
Bedankt: 1
|
Aus eigener Erfahrung, Anwalt lohnt sich nur wenn es etwas zu holen gibt bzw. Du eine Rechtschutzversicherung hast die diesen Fall abdeckt. Du gewinnst vermutlich alle Prozesse aber wenn es nichts zu pfänden gibt ..... bleibst Du auf den Kosten sitzen. Wenn er sich nicht durch das Mahnverfahren beeindrucken lässt nimm es besser selbst in die Hand.
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:22 Uhr.
().
|