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myGully |
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01.02.23, 20:51
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#1
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working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 2.806
Bedankt: 12.097
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Wegweisendes Urteil
Übergriffige Überwachungsbefugnisse der Polizei werden vom Bundesverfassungsgericht gebremst:
Zitat:
Mecklenburg-Vorpommern: Überwachungsbefugnisse der Polizei sind teilweise verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Regelungen im mecklenburg-vorpommerschen Sicherheits- und Ordnungsgesetz für teilweise verfassungswidrig erklärt. Es geht unter anderem um Polizeibefugnisse zum Staatstrojanereinsatz und zur Wohnraumüberwachung im Vorfeld von Gefahren.
Das Urteil hat bundesweite Bedeutung.
Die Befugnisse der Polizei Mecklenburg-Vorpommern müssen nachgebessert werden.
Mecklenburg-Vorpommern muss bis Ende des Jahres bei Überwachungsbefugnissen für die Polizei nachbessern: Das Bundesverfassungsgericht erklärte Regelungen im Sicherheits- und Ordnungsgesetz des Landes teilweise für verfassungswidrig. Sie verletzen den Schutz der informationellen Selbstbestimmung, den Schutz der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das Fernmeldegeheimnis sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung.
Die Verfassungsbeschwerde dazu war im Juni 2021 von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit dem Bündnis SOGenannte Sicherheit eingereicht worden. Sie richtete sich gegen verschiedene Überwachungsbefugnisse, etwa Regelungen zu Staatstrojanern sowie Wohnraumüberwachung. Das mecklenburg-vorpommersche Gesetz erlaubt der Polizei viele Maßnahmen, ohne dass eine aktuelle konkrete Gefahr besteht. Diese Verlagerung der Befugnisse ins Vorfeld von Gefahren war bereits während des Gesetzgebungsprozesses kritisiert worden.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigte die Auffassung der Kläger:innen in vielen Punkten. So erklärte es beispielsweise die Regelungen zur Wohnraumüberwachung für verfassungswidrig, „weil die Eingriffsschwelle nicht dem Erfordernis einer dringenden Gefahr“ genüge. Außerdem beanstandete das Gericht die Regelungen zum Einsatz von V-Personen und verdeckten Ermittler:innen zur Gefahrenabwehr und zur Rasterfahndung.
Eine der Beschwerdeführer:innen, die Rechtsanwältin Katrin Hildebrandt aus Rostock, sagt laut einer Pressemitteilung von SOGenannte Sicherheit: „Ich als Strafverteidigerin begrüße die Entscheidung vor allem deshalb, weil damit klar ist, dass Überwachungsmaßnahmen nicht schon bei völlig vagen Verdachtslagen angewendet werden dürfen.“
Die GFF geht davon aus, dass das Urteil des BVerfG nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern Wirkung zeigt. Mehrere andere deutsche Bundesländer haben ebenfalls in den letzten Jahren Polizeibefugnisse ausgeweitet. Verfahrenskoordinator David Werdermann dazu: „Karlsruhe stellt klar: Tiefe Grundrechtseingriffe wie die Wohnraumüberwachung oder die Telekommunikationsüberwachung sind nur gerechtfertigt, wenn eine konkrete Gefahr vorliegt. Die Polizeirechtsverschärfungen in verschiedenen Bundesländern, die Überwachung weit im Vorfeld einer Gefahr zulassen, verletzen das Grundgesetz.“
Quelle:[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Die folgenden 8 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
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01.02.23, 21:33
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.106
Bedankt: 13.094
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Halb OT:
Ab eines bestimmten Termins bekamen wir alle Rauchmelder in die Wohnräume gepflanzt.
Die sind fernabfragefähig, denn sie wurden mit einem Tablet aktiviert.
In wie weit wären Video und Audio übertragbar? Oder bin ich übervorsichtig?
Habe 3 Stück in der Wohnung: Flur, Wohn- und Schlafraum.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
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01.02.23, 21:41
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#3
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.889
Bedankt: 21.172
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Heizungssensoren sind auch fernabfragefähig
Aber bei diesem geringen Stückpreis für Rauchmelder wäre es ein wares Technik- und Preiswunder, wenn man damit Millionen Haushalte "verwanzen" würde/möchte.
Zitat:
Zitat von karfingo
[...]Oder bin ich übervorsichtig?[...]
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Nein! Paranoid trifft es dann schon eher.
Falls dem so wäre, dann empfehle ich die Therapie durch [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
zum Thema:
Da muss man sich schon machmal fragen, welchen Aus-/Bildungs- und Wissenstand die Verfassungsrechtler in z.B. MeckPom haben.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei MotherFocker:
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01.02.23, 23:16
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#4
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.106
Bedankt: 13.094
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Zitat:
Zitat von MotherFocker
Heizungssensoren sind auch fernabfragefähig
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Der Ableser vom Dienstag sagte die Reichweite ist auf 2 Meter begrenzt und es dürfen keine Mauern dazwischen sein.
Bei den Rauchmeldern sieht es so aus als wären Linsen dran. Wofür sind die denn, wenn nicht für Video? Batterie ist im Gehäuse.
Aktiviert wurden sie vom Hausflur aus; also mit Mauern dazwischen.
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01.02.23, 23:27
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 266
Bedankt: 207
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Heizungssensoren müssen ggfs. fernabfragefähig sein. Ich denke nicht, dass da Kamera und Mikros eingebaut werden. Wer soll denn die Kosten übernehmen? Der Ablesedienst sicher nicht ...
Und die Daten (wenn sie denn gesammelt werden könnten) speichern, übertragen, speichern und auswerten? Die nächsten 10 Jahre sicher in der Masse unmöglich.
Ich würde mir um ein Android Telefon oder ein Alexa mehr Sorgen machen.
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01.02.23, 23:34
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#6
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 4.889
Bedankt: 21.172
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Schau mal:
Zitat:
Die Mehrheit der erhältlichen Haushalt-Rauchmelder arbeitet nach dem fotoelektrischen Prinzip. Bei diesen optischen Rauchmeldern wird in einer Messkammer ein Lichtstrahl ausgesendet. Befinden sich Rauchpartikel in der Kammer, wird der Lichtstrahl abgelenkt und trifft auf eine Fotolinse, welche sofort Alarm auslöst.
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Die/Deine Zweifel sind durchaus angebracht, aber dagegen stehen einfach die technische Ausstattung/Preis. Du kannst Dir für 15€ einen Fern-Rauchmelder holen und diesen auseinander bauen. Viel wird man an "Überwachung" nicht finden.
Die Fernabfrage ist ja immer noch nicht ersetzbar für die Vor-Ort-Wartung, da es sich hierbei um eine reine rudimentäre Funktionsprüfung handelt. Bei einer unserer letzten Eigentümerversammlung wurde uns deshalb davon abgeraten.
In einen sauren Apfel muss man halt immer beissen (ohne jedoch die Überwachung ala Stasi & Co ^^). Denn wer hat schon gerne einmal jährlich einen Fremden in den eigenen vier Wänden für eine Funktionskontrolle.
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02.02.23, 04:29
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#7
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Freigeist
Registriert seit: Sep 2010
Ort: München
Beiträge: 11.222
Bedankt: 23.200
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Zitat:
Zitat von karfingo
In wie weit wären Video und Audio übertragbar? Oder bin ich übervorsichtig?
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Meine Nachbarin hat alle Linsen des Rauchmelders mit Post it abgeklebt, damit ihr keiner heimlich zuschaut .... .
Aber mal rein logisch, der Rauchmelder hat keinen Stromanschluß und nur eine kleine Batterie. Bei uns zwei AA, damit wäre eine Videoübertragung sehr kurz bemessen und in guter Qualität erst recht.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei MunichEast bedankt:
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02.02.23, 06:26
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#8
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Banned
Registriert seit: Feb 2023
Beiträge: 35
Bedankt: 18
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Zitat:
Zitat von karfingo
In wie weit wären Video und Audio übertragbar? Oder bin ich übervorsichtig?
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Da wäre erstmal die Frage zu klären, von wem man sich überwacht fühlt. Staat, Ablesedienst oder Vermieter?
Staat fällt aus, das würde an zuviele Mitwisser scheitern.
In fast allen Bundesländern ist hat der Eigentümer für den Einbau von Rauchmeldern Sorge zutragen. Er kann diese Aufgabe selbst übernehmen oder weiterdelegieren, beispielsweise an einen Hausmeisterdienst oder Wärme-Ablesedienste.
Dann steht noch der Verkauf solcher Geräte im Raum. Extrem misstrauische Mieter schauen sich sicher auch mal diese Rauchmelder von innen an, wenn auch sicher so nicht erlaubt.
Haushalte in Massen auf diese Weise staatlicherseits heimlich zu beobachten, kann man wirklich vergessen, das geht alles durch zuviele Hände.
Ein privater Vermieter mit krimineller Energie, der diese Geräte selbst kauft, manipuliert und ebenso selbst einbaut, weil er seine Mieterin so hübsch findet und näher betrachten möchte, oder man unliebsamer Mieter im Auge hat, könnte theoretisch im Einzelfall denkbar sein. Und dies wäre wiederum hochgradig strafbar. Denn selbst sichtbare Videoüberwachung auf dem Grundstück, ist an gewisse Hürden gebunden.
Zitat:
Zitat von MunichEast
Meine Nachbarin hat alle Linsen des Rauchmelders mit Post it abgeklebt, damit ihr keiner heimlich zuschaut .... .
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Ich kenne mich mit Rauchmeldern nicht so aus, aber würde dies nicht die Funktion lahmlegen, die der Rauchmelder als solches hat?
Um auf die Kernfrage zurück zu kommen, ob man übervorsichtig ist. Ja in jedem Fall, wenn man glaubt, der Staat würde Haushalte in Massen überwachen, das ist so nicht umsetzbar. Umsetzbar zwar schon, das würde aber Bundesweit sehr schnell auffliegen.
Bei einem Privatvermieter mit dem man einen riesigen Trouble hat und man schon seltsame Erfahrungen mit dem durch hat, wäre es ein denkbares Szenario, ausser er lässt es von einem solchen Dienst machen.
Zudem gilt einges rein technisches zu beachten, nämlich weshalb ein Rauchmelder dafür eher ungeignet ist. Die erfassbaren Winkel die solch eine eingebaute Mini-Cam hätte. Die Dinger hängen im Raum an der Decke. Was soll da zu Filmen sein? Eine Wand, oberes Fensterteil, die Lampe oder der Fussboden? Das alles wäre also nur wegen Audio wenn überhaupt, interessant.
Eher kann man sich Gedanken um neuere Fernseher, PCs und Laptops machen, die eingebaute Cams haben, die man hacken kann. Der TV ist dafür nahezu perfekt, weil im Regelfall fast die ganze Sitzgruppe erfasst werden kann. Für Behörden wiederum sind Handy-Überwachungen viel interessanter.
Rauchmelder sind denkbar uninteressant, ausser man braucht nur den Ton, um gesprochenes zu hören.
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02.02.23, 15:29
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#9
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Agnostiker
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 4.203
Bedankt: 4.436
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Wie würde Rüdiger Hoffmann sagen: Ich weiß ja gar nicht, ob sie es wussten, aber "smarte/digitale" Stromzähler werden zur Pflicht!
Zitat:
Das Wichtigste in Kürze
Jeder Haushalt bekommt künftig einen digitalen Stromzähler, auch „moderne Messeinrichtung“ genannt.
Haushalte mit hohem Stromverbrauch und Betreiber von Solaranlagen oder Wärmepumpen müssen ein „intelligentes Messsystem“ einbauen lassen. Diese Smart Meter sind bis zu 90 Euro im Jahr teurer.
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Also ich habe sogar 2 Alexa... (Alexas oder Alexen? )! Nun, jeder fühlt sich soweit überwacht, wie er/sie es denn empfindet. Aber mal ehrlich, mir geht der oftmals übertriebene Datenschutz öfter auf den Sack als der vermeintliche Big Brother. Da spielen viel zu viel Leute mit, als das ich mich wie in China fühlen müsste. Und falls mir hier wieder irgendein verschwörungsaffiner Vogel die "Wahrheit" zwitschern möchte... behalte sie für dich!
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt
Geändert von eitch100 (02.02.23 um 15:40 Uhr)
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02.02.23, 20:17
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#10
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Banned
Registriert seit: Feb 2023
Beiträge: 35
Bedankt: 18
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Zitat:
Zitat von eitch100
Also ich habe sogar 2 Alexa... (Alexas oder Alexen? )! Nun, jeder fühlt sich soweit überwacht, wie er/sie es denn empfindet. Aber mal ehrlich, mir geht der oftmals übertriebene Datenschutz öfter auf den Sack als der vermeintliche Big Brother.
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Zu den wirklich überflüssigen Dingen zählt für mich, diese Meldung wenn man eine Website betritt, gibt es sogar bei Google. "Alles akzeptieren" und "Ablehnen" ihr wisst schon...kennt zwangsläufig jeder, das ist etwas anstrengend wenn man viel unterwegs ist.
Browser schliessen wieder öffnen, oder auch ein Cleaner Einsatz, schon hat man das überall erneut.
Man sucht ja eine Seite freiwillig auf. Im weiteren regelt man ja alles über seinen Browser im Eigenmanagement in den Einstellungen, wie man was haben will oder nicht haben will, was damit die Akzeptanzfrage von selbst klärt. Von daher sehe ich das als überflüssig an.
Ein gewisser Datenschutz ist gut, aber es wird doch schon mittlerweile recht übertrieben.
Das Problem sitzt oft eher vor dem Monitor. Die Leute sitzen in Social Media und posten da ihr halbes Privatleben mit Realname und Social Media vergisst natürlich nichts.
Anderes Beispiel, Schulchats: Da können Eltern einsehen, welche Kinder anderer Eltern alle krank sind, nicht nur für eine Schulklasse, sondern der ganzen Schule, ist extra dafür eingerichtet. Was die Eltern da privates alles posten, ist echt verwunderlich. Schon haste die Krankheitsgeschichten eines ganzen Stadtteils. Sowas ist dann seltsamerweise wiederum zulässig. Nutze ich für mein Kind nicht, das gute alte Telefon tut es auch.
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03.02.23, 12:42
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#11
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working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 2.806
Bedankt: 12.097
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Für Interessierte gibt es hier noch die offizielle Pressemitteilung vom Bundesverfassungsgericht:
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Geändert von Uwe Farz (03.02.23 um 12:57 Uhr)
Grund: cat on keyboard
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Uwe Farz:
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03.02.23, 13:58
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#12
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 122
Bedankt: 274
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Also ich fände das super, wenn jeder Rauchmelder Kamera, Mikrofon, SIM-Karte und Akkus für einige Jahre Laufzeit für den Spottpreis enthalten würde!
Die neusten Modelle sind jetzt auch mit dem Chip gekoppelt, den Du bei Deiner C-Impfung bekommen hast. Das Beste: Der speichert auch per Bluetooth alle Daten Deiner Kfz Blackbox - so musst Du nix mehr melden.
Jeden Abend werden dann alle Daten an Staat, Ärzte, Versicherungen, Microsoft und die Echsenkönige übertragen. Perfekt: Rewe verrechnet auch gleich noch Deine Payback-Punkte.
Blöd ist nur, dass Du bei Home Office auch automatisch ausgestempelt wirst, wenn Du auf dem Pott sitzt - aber jede Alufolie hat nunmal eine glatte und eine raue Seite!
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