Der Europäische Gerichtshof hat das Verbot von zwei bienenschädlichen Insektiziden von Bayer bestätigt. Der Chemiekonzern hatte Einspruch erhoben.
Im Streit über bienenschädliche Insektizide ist der Chemiekonzern Bayer vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Der EuGH wies Einsprüche des Konzerns gegen ein Urteil erster Instanz zum Verbot bestimmter sogenannter Neonikotinoide zurück.
Es geht um die beiden von der Bayer-Gruppe produzierten Mittel Clothianidin und Imidacloprid. Die EU-Kommission hatte den Verkauf 2013 beschränkt, zusammen mit einem dritten Neonikotinoid des Herstellers Syngenta namens Thiamethoxam. Diese werden zur Behandlung von Pflanzen- und Getreidearten verwendet, die insbesondere Bienen anziehen. Nach den Feststellungen der Kommission gefährden diese Pflanzenschutzmittel die Bienen aber. Das EU-Gericht bestätigte dies im Mai 2018. Bayer ging in die nächste Instanz, Syngenta nicht.
Der EuGH wies die Rechtsmittel zurück beziehungsweise nannte sie unbegründet. Die höchsten EU-Richter wiesen unter anderem darauf hin, dass inzwischen noch schärfere Auflagen für die beiden Bayer-Produkte eingeführt wurden, ohne dass das Unternehmen dagegen geklagt habe.
"Bayer ist enttäuscht darüber, dass die wesentlichen Aspekte dieses Falles vom Gericht nicht anerkannt wurden", sagte ein Sprecher des Leverkusener Pharma- und Chemiekonzerns. Der Konzern sei überzeugt davon, dass die Mittel gemäß der Gebrauchsinformationen sicher verwendet werden könnten.
Der Bund für Umwelt- und Naturschutz begrüßte das Luxemburger Urteil als Sieg der Vernunft. "Neonikotinoide gefährden Bienen und andere Insekten enorm und sind mitverantwortlich für das dramatische Insektensterben", hieß es. "Der Schutz der Artenvielfalt ist absolut unvereinbar mit der Aufhebung des Verbots von hochwirksamen Nervengiften für Bienen und Wildbienen." Auch Greenpeace begrüßte das EuGH-Urteil.
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Ist doch mal eine gute Nachricht und wurde auch Zeit!