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Prozess gegen IS-Frau Jennifer W. Zum »Unmenschen« degradiert

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Ungelesen 13.10.21, 20:50   #1
gerhardal
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Standard Prozess gegen IS-Frau Jennifer W. Zum »Unmenschen« degradiert

Zitat:
Prozess gegen IS-Frau Jennifer W.
Zum »Unmenschen« degradiert?
Jennifer W. soll mitverantwortlich sein, dass eine Fünfjährige in der Mittagssonne im Irak starb. Vor Gericht fühlt sich die IS-Frau ungerecht behandelt. Sie selbst sei gegen ihren Mann machtlos gewesen.
Von Wiebke Ramm, München
13.10.2021, 20.38 Uhr

Jennifer W. weist alle Schuld von sich. Selbstbewusst und mit fester Stimme versucht die 30-Jährige mit ihrem letzten Wort vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München, eine lebenslange Freiheitsstrafe vielleicht doch noch abzuwenden. Sie bemüht sich Zweifel zu säen. Zweifel an ihrer einstigen Rolle in der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Zweifel an ihrer Einflussmöglichkeit auf ihren damaligen Mann. Zweifel vor allem daran, dass im Sommer 2015 in ihrer Obhut im irakischen Falludscha ein jesidisches Kind gestorben ist. »Bis zum heutigen Tag gibt es keine Beweise, dass das Kind nicht mehr am Leben ist«, sagt Jennifer W. am Mittwoch. Es ist der letzte Verhandlungstag vor dem Urteil in diesem ersten Prozess, in dem es auch um die Gräueltaten des IS an Jesidinnen und Jesiden geht.

2014 war Jennifer W. aus dem niedersächsischen Lohne zum IS in den Irak gereist. Sie heiratete nach islamischem Recht das IS-Mitglied Taha A. Das Paar lebte in einem Haus in Falludscha. Dort hielten sie eine jesidische Mutter mit ihrem Kind als Sklavinnen. Nora B. und Rania waren von einem IS-Mitglied zum anderen verkauft und von ihnen misshandelt worden. 2015 kamen sie zu Taha A. und Jennifer W. Auch dort sollen sie nahezu täglich geschlagen und gedemütigt worden seien.

Mutter und Kind seien Opfer des IS und Opfer ihres früheren Mannes geworden, sagt Jennifer W. nun. »Es tut mir unendlich leid, was sie erleben mussten«, sagt sie. »Aber in diesem Prozess geht es ausschließlich um mich.« Sie selbst habe ihnen keinerlei Gewalt, »keine Bösartigkeiten« angetan. Sie habe sich auch »niemals abfällig über das Jesidentum geäußert«. Sie habe in dem Islam ihre Religion gefunden, aber sie respektiere Andersgläubige und habe nie versucht, Menschen zu bekehren.

Gefesselt bei 45 Grad
Im Sommer 2015 soll Taha A. das Mädchen bei mindestens 45 Grad Celsius im Innenhof des Hauses an ein Fenster gebunden und ungeschützt der prallen Sonne ausgesetzt haben. Er habe die Fünfjährige dafür bestrafen wollen, dass sie ins Bett gemacht hatte. Ranias Zustand soll sich zusehends verschlechtert haben. Irgendwann brach sie zusammen. Taha A. habe das Kind in ein Krankenhaus bringen wollen. So hatten es übereinstimmend die Mutter des Kindes und auch Jennifer W. vor Gericht geschildert. Ob Rania jemals in einem Krankenhaus angekommen ist, ob sie dort oder schon vorher starb, ist unklar.

Dass das Mädchen tot ist, daran gibt es für die Bundesanwaltschaft keinen Zweifel. Sie hat in ihrem Plädoyer eine lebenslange Freiheitsstrafe für Jennifer W. gefordert, sie habe sich unter anderem der Beihilfe zum versuchten Mord, der Versklavung mit Todesfolge und der IS-Mitgliedschaft schuldig gemacht. Die Verteidigung hatte lediglich wegen IS-Mitgliedschaft maximal zwei Jahre Haft gefordert.

Jennifer W. spricht von einem Mordprozess ohne Mordopfer. Sie wirft dem Gericht vor, sich in den zweieinhalb Jahren Verhandlung keine Mühe gemacht zu haben, Zeugen zu hören, die sie entlasten könnten. Stattdessen würden die Richterinnen und Richter Widersprüche in der Aussage der Mutter einfach wegwischen.

Allerdings hatte die Angeklagte selbst im Jahr 2018 von dem Tod des Mädchens gesprochen. Sie saß damals im Auto eines V-Mannes des FBI, als sie ihren Mann bezichtigte, Rania getötet zu haben. Jennifer W. hielt den V-Mann für einen IS-Sympathisanten, der sie zurück zum IS bringen sollte. So erfuhren die Behörden von dem toten Mädchen

Ich wollte mich wichtig machen«
Heute sagt Jennifer W., dass sie dem V-Mann damals im Auto »einige Unwahrheiten erzählt« habe. »Ich wollte mich wichtig machen.« Sie habe ihren Mann damals schlecht machen wollen. Deswegen habe sie behauptet, dass er ein Kind getötet habe, und verschwiegen, dass er es ins Krankenhaus gebracht habe. Auch ihre Rolle im IS habe sie damals größer dargestellt, als sie gewesen sei. Anders als behauptet habe sie nie für die Hisba, die Sittenpolizei des IS, gearbeitet.

»Es ist für mich unbegreiflich, zu welchem Unmenschen ich hier degradiert wurde«, sagt Jennifer W. Sie allein solle Schuld gewesen sein, dass Mutter und Kind kein Wasser bekommen hätten und geschlagen wurden. Jennifer W. widerspricht. »Das Kind hat immer meine Nähe gesucht. Das Kind hat mich gemocht.« Es wäre ihr doch nicht derart zugeneigt gewesen, wenn die Vorwürfe stimmten, sagt sie.

Jennifer W. widerspricht der Mutter des Mädchens. Es sei nicht wahr, dass sie im Haus ihres irakischen Mannes dieselben Rechte gehabt habe wie er. »Ein arabischer Mann hätte so einen Gesichtsverlust niemals geduldet.« Die Vorstellung, dass Mann und Frau im IS-Regime gleichgestellt wären, sei »absurd«. Tatsächlich sei sie machtlos gewesen.

Schon in einer früheren Einlassung hatte sie gesagt, dass sie dem Kind nicht habe helfen können. Sie schilderte Taha A. als brutalen Menschen, den auch sie gefürchtet habe. Sie habe nicht gewagt, dem Mädchen gegen den Willen ihres Mannes zu helfen.

Von ganzem Herzen tut es mir sehr leid, was Frau B. durch meinen Ex-Mann angetan wurde«, sagt Jennifer W. »Ich werde nicht aufhören zu hoffen, dass das Kind doch noch gefunden wird.«

Am 25. Oktober wird der Senat sein Urteil sprechen.
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.... macht mich einfach nur fassungslos....
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