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MunichEast
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Standard "Für die Inklusion ein Rückschritt"

Zitat:


"Für die Inklusion ein Rückschritt"

Wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts fallen Ausflüge für Behinderte flach


In dem Urteil stuften die Richter solche Ausflüge als nicht haushaltsnahe Tätigkeit ein. Die Folge: Jeder Betreuer darf nun maximal zehn Stunden arbeiten, muss dazwischen 45 Minuten Pause machen. Zwischen den Schichten muss eine Ruhezeit von mindestens 10 Stunden liegen. "Das ist natürlich bei einer Reise mit behinderten Menschen nicht machbar", sagt Hofbrückl. "Die Pfleger sind mit den Bewohnern um sieben Uhr aufgestanden, haben den Tag mit ihnen verbracht und sind um elf Uhr mit ihnen zu Bett gegangen."

Um nun eine einwöchige Reise organisieren zu können, sagt Hofbrückl, wäre das Doppelte an Personal nötig, das heißt: Mindestens sechs Pflegekräfte. "Diesen Personalaufwand können wir nicht stemmen", sagt der Geschäftsführer.

Eine Tatsache, die Günther Willmerdinger bedauert. "Ich habe durchaus Verständnis für die Situation der Lebenshilfe", sagt er. "Doch möchte ich nicht hinnehmen, dass behinderte Menschen nicht in Urlaub fahren dürfen. Unser Sohn Stefan kann immerhin mit uns wegfahren. Aber alle anderen Bewohner verbringen ihre drei Urlaubswochen jetzt im Heim." Für Willmerdinger ein untragbarer Zustand. "Für mich sind behinderte Menschen die schwächsten unter uns. Sie sollen einfach alles akzeptieren, das möchte ich nicht. Denn auch diese Menschen haben ein Recht auf Urlaub." Und nicht nur das: Auf den Reisen nahmen die Bewohner des Heims endlich richtig am täglichen Leben teil. Sie besuchten Lokale, gingen baden an Seen.

"Ich war die letzten 28 Jahre jedes Jahr zweimal dabei", erinnert sich Pfleger Wolfgang Schasching. Er ist seit 1993 bei der Lebenshilfe. "Dass das jetzt aufgrund politischer Entscheidungen wegfallen soll, ist schade. Am Attersee, in Salzburg oder in Berlin, ganz egal, es gab immer eine Gemeinschaft zwischen Betreuer und Bewohner. Man kommt vom Alltag raus, sei es der Betreuer, der vom Gruppenalltag wegkommt, oder der Bewohner, der seinen Heimalltag verlässt." Dabei gab es auf beiden Seiten weniger Stress. Erholung stand ganz oben auf der Liste. Das brachte Bewohner und Betreuer näher zusammen. Man lernte sich auch noch einmal ganz neu kennen. "Einmal waren wir im Bundestag in Berlin, das andere mal haben wir sogar eine Flugreise gemacht. Das hatten die Bewohner noch nicht erlebt. Am Attersee sind wir bis um vier Uhr morgens gemeinsam am Lagerfeuer gesessen", erinnert sich der Pfleger. "Das war ein Stück Normalität im Leben eines Behinderten."

Günther Willmerdinger wirbt deshalb dafür, eine alternative Lösung zu finden. "Ich würde mich freuen, wenn man beispielsweise externe Personen gewinnen könnte, Schüler oder Studenten."

Auch Thomas Hofbrückl hat darüber schon nachgedacht. "Grundsätzlich ist das keine schlechte Idee. Nur stehen uns externe Kräfte nicht in dieser Menge zur Verfügung. Insbesondere müsste es sich ja um Fachkräfte handeln. Wir haben Fachkraftzwang, das heißt, es müsste mindestens ein Erzieher oder ein Heilerziehungspfleger dabei sein. In dieser Anzahl findet man die nicht. Aber selbst Studenten würden wir nicht in der Anzahl finden, wie wir sie bräuchten." Wolfgang Schaschik nennt noch einen weiteren Punkt: "Ich möchte nicht mit jemandem in den Urlaub fahren, den ich nicht kenne. Die Bewohner genießen die Vertrautheit, die sie mit uns haben."

Thomas Hofbrückl bedauert die aktuelle Situation sehr. "Wir würden gerne wieder mit unseren Bewohnern reisen aber uns sind die Hände gebunden." Für die Inklusion sei das eher ein Rück- als ein Fortschritt. "In unserem Gesetz ist die Teilhabe von behinderten Menschen am öffentlichen Leben verankert. Diese Regelung bringt uns einen Schritt davon weg."
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An diesem Beispiel sieht man wie Gesetz und Realität völlig aneinander vorbei gehen. Notwendiges zusätzliches Fachpersonal wird weder von den Kranken- und Rentenkkassen bezahlt noch gibt der Arbeitsmarkt dies her. Im Artikel wurde es bereits angesprochen, nicht jede Begleitperson hat das Vertrauen der TeilnehmerInnen. Es fehlt schlicht eine Sonderregelung.
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