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11.06.21, 12:13
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#1
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Moderator
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Dürfen die das?
Zitat:
Fünf vor acht / Polizei
Dürfen die das?
Eine Kolumne von Frida Thurm
Die Polizei kann Dinge, von denen normale Bürger nicht mal träumen. Nun wird sie strenger kontrolliert. Nicht alle Beamten finden das so schlimm, wie manche tun.
9. Juni 2021, 7:17 Uhr
Wenn Polizeigewerkschafter ausfällig werden, ist das ein recht sicheres Zeichen dafür, dass irgendwo in Deutschland Polizistinnen und Polizisten besser kontrolliert werden sollen. Klingt platt? Ja, ich fänd's auch schöner, es wäre nicht so.
Aber schalten wir kurz nach Baden-Württemberg: "Wie eine Prostituierte auf dem Straßenstrich", [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ], habe die CDU dort um die Regierungsbeteiligung gebuhlt. Zwei grün-schwarze Projekte stören ihn besonders: Die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte und ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG). Auch die – gemäßigtere – Gewerkschaft der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ist strikt dagegen und [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Die Formulierung ist treffend, wenn auch anders als gemeint. Das LADG soll tatsächlich gegen pauschalisierte Vorverdächtigungen und Stereotype zum Einsatz kommen: Es soll Menschen erleichtern, sich über die Polizei und alle anderen Behörden zu beschweren, wenn sie dort rassistisch, sexistisch oder aufgrund einer Behinderung diskriminiert werden. Kritikerinnen aber fürchten eine Beweislastumkehr und eine Klagewelle von renitenten Bürgern, die vor Gericht nur glaubhaft machen müssen, und nicht beweisen, dass sie Diskriminierung erlebt haben.
Könnte das geschehen? Blicken wir in die Zukunft, die in diesem Falle tatsächlich in [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] spielt. Hier wurde vor einem Jahr ein Landesantidiskriminierungsgesetz verabschiedet. Wenn jemand also über erschwerte Arbeitsbedingungen zu klagen hätte, dann wäre es Thilo Cablitz, der Berliner Polizeipressesprecher. Der sagt allerdings: "Es geht um die Stärkung der Menschenwürde und den Gleichbehandlungsgrundsatz. Was könnte man dagegen haben?" Vereinzelt sei der Polizei unrechtmäßig Diskriminierung vorgeworfen worden, sagt Cablitz bei einem Pressegespräch des Mediendienstes Integration. Die Arbeit behindere dies aber nicht.
Geklagt hat in Berlin niemand
50 Beschwerden gegen die Berliner Polizei hat die neu eingerichtete unabhängige Ombudsstelle im ersten Jahr registriert, 315 gegen alle Berliner Behörden, sagt die Leiterin der Stelle, Doris Liebscher. Geklagt habe überhaupt noch niemand. "Die Leute wollen nicht klagen", sagt Liebscher. "Sie wollen eine Entschuldigung, eine Anerkennung, dass ihnen Unrecht geschehen ist." Die Ombudsstelle selbst könne keinen Schadenersatz zusprechen, höchstens der kritisierten Behörde empfehlen, etwa ein Bußgeld zurückerstatten.
Sie erkenne bereits Muster in den Beschwerden, sagt Liebscher. Häufig sei folgende Konstellation: Zwei Beamte sind gemeinsam unterwegs, einer wird bei einer Personenkontrolle ausfällig, äfft etwa einen Akzent nach. Sein Kollege beruhigt ihn. Doch hinterher behaupteten dann beide Beamte unisono: Es habe kein Fehlverhalten gegeben, der Bürger sei aggressiv geworden.
Das nennt sich im Polizeijargon übrigens "Geradeschreiben", ein süßer Euphemismus für das Zurechtbiegen der Wahrheit und einer der Gründe, weshalb es für Betroffene von Polizeigewalt (oder auch nur unrechtmäßiger Kontrollen) so schwierig ist, vor Gericht Erfolg zu haben: Wenn es Zeugen gibt, sind sie oft Kollegen der mutmaßlichen Täterin.
Es geht um Transparenz
Eine Polizei, die von den Menschen nicht akzeptiert wird, kann allerdings ihren Job nicht machen. Und diese Akzeptanz, sagt der Polizeiausbilder und Professor Hartmut Aden, ist größer, wenn Menschen die Maßnahmen als fair empfinden. "Es geht also um Transparenz, wie kann es verständlich und nachvollziehbar gemacht werden?", sagt er im Pressegespräch. Polizisten müssten lernen, das, was sie machen, zu erklären. Das geht manchmal mit recht simplen Mitteln, wie in Bremen: Dort muss nun jeder, der von der Polizei kontrolliert wurde, eine Quittung bekommen, auf der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
Polizeigewerkschaften beschweren sich zwar angesichts von Rassismusstudien, Polizeibeauftragten und eben Antidiskriminierungsgesetzen, dass die Beamten nun ihrerseits zu sehr und zu pauschal kontrolliert würden. Aber abgesehen davon, dass jemand, der andere in Handschellen legen darf, selbstverständlich genauer kontrolliert gehört als ein Bäckereifachverkäufer, bleiben oft die vielen, neuen Befugnisse unerwähnt, [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Hamburg hat gleich eine ganz neue Einheit, die "Unterstützungsstreife für besondere Einsatzlagen" (USE), die mit Sturmgewehr und Helm allerdings mehr nach Mobilem Einsatzkommando als nach Streife aussieht.
Das Resümee des Berliner Polizeisprechers klingt jedenfalls, als müssten sich seine Kollegen in [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] vor einem LADG nicht fürchten. Auch Rheinland-Pfalz will ein Antidiskriminierungsgesetz einführen; Brandenburg, Hamburg, Hessen und Sachsen überlegen noch. Wenn die Gesetze dort, wie in Berlin, gar nicht zu Klagen führen, sondern dazu, dass die Polizei ihre Arbeit besser erklärt, hätten am Ende noch alle etwas davon.
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[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Im Originalartikel sind interessante Videos zu diesem Thema eingebettet.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei Draalz bedankt:
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11.06.21, 15:47
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.107
Bedankt: 13.084
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Jeder Waffenträger ist meiner Ansicht nach vorverdächtig.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei karfingo bedankt:
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11.06.21, 23:06
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#3
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.246
Bedankt: 22.236
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Zitat:
Jeder Waffenträger ist meiner Ansicht nach vorverdächtig.
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So wie die Soldaten...
7. November 1995 - Bundesverfassungsgericht spricht Soldaten-Urteil
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei pauli8:
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12.06.21, 01:41
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#4
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Profi
Registriert seit: Oct 2015
Beiträge: 1.667
Bedankt: 4.185
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Nun ja, die Berliner Polizei hat ja nicht unbedingt den besten Ruf.
Deren Einstellungsvoraussetzungen sind relativ "niedrig" - wer noch einigermaßen laufen und schwimmen kann, unter 40 ist und mindestens einen Hauptschulabschluss plus Ausbildung ist willkommen.
Zitat:
Jeder Waffenträger ist meiner Ansicht nach vorverdächtig.
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Und wenn man weder bei der Polizei noch Soldat ist, aber trotzdem offiziell eine Waffe trägt?
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12.06.21, 03:52
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#5
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.107
Bedankt: 13.084
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Zitat:
Zitat von Silent Rob
Und wenn man weder bei der Polizei noch Soldat ist, aber trotzdem offiziell eine Waffe trägt?
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Dann bist du ein (Kopf)jäger?
Du kannst auch Sicherheitsschuhe mit Stahlkappe als Waffe einsetzen.
Geändert von karfingo (12.06.21 um 03:58 Uhr)
Grund: edit
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
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