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Ungelesen 28.09.21, 18:08   #1
Avantasia
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Standard Neues Verbraucher-Gesetz Langsames Internet: Wie Sie ihr Geld zurückbekommen

Zitat:


Ihre Internetverbindung ist langsamer als vom Anbieter versprochen? Dann können Sie künftig einfacher Geld einbehalten. Was Sie beachten müssen.

Kassel/Bonn - Ob im Homeoffice oder beim Streamen der Lieblingsserie, schnelles Internet ist in vielen Lebensbereichen von Vorteil. Wenn die Internetverbindung nicht so funktioniert, wie sie soll, ist der Ärger schnell groß. Nun sollen Verbraucherinnen und Verbraucher dagegen vorgehen können.

Ab Dezember sollen Kundinnen und Kunden Geld einbehalten dürfen, wenn die Internetverbindung langsamer ist als vom Anbieter versprochen. Das sieht ein Entwurf der Bundesnetzagentur vor, den diese am Mittwoch (08.09.2021) veröffentlicht hat. In dem Entwurf sind konkrete Vorgaben zur Ausgestaltung der Verbraucherrechte enthalten. Was ändert sich jetzt für Verbraucherinnen und Verbraucher?
Internet langsamer als im Vertrag festgelegt – So können Sie Geld einbehalten

Zwar konnte man bisher bereits die Zahlung an den Internetanbieter reduzieren, wenn die Leistung schlecht war. Allerdings war es schwierig, dieses Recht auch durchzusetzen. Das soll sich nun ändern. Der Kriterienkatalog der Bundesnetzagentur legt Rahmenbedingungen fest, die gegeben sein müssen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher Geld einbehalten können. Die Kriterien gelten für den Down- und Upload bei Festnetz-Breitbandanschlüssen. Gesetzlich geregelt ist das Minderungsrecht im neuen Telekommunikationsgesetz (TKG), das am 1. Dezember 2021 in Kraft tritt.

„Unsere geplanten Vorgaben sollen Verbrauchern helfen, ihre neuen Rechte geltend zu machen. Zudem schaffen wir Sicherheit für die Anbieter“, sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann.
Internet zu langsam: Was man dagegen tun kann

Konkret sieht der Entwurf der Bundesnetzagentur folgendes vor: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen an zwei verschiedenen Tagen jeweils zehn Messungen der Internet-Geschwindigkeit vornehmen. Eine Zahlungsminderung soll in folgenden Fällen möglich sein:
  • Wenn an zwei Tagen nicht mindestens einmal 90 Prozent der maximalen Geschwindigkeit erreicht wird.
  • Wenn bei 90 Prozent der Messungen nicht die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit erreicht wird.
  • Wenn die vertraglich vereinbarte minimale Geschwindigkeit an zwei Messtagen unterschritten wird.

Für die Messung kann die Desktop-App breitbandmessung.de der Bundesnetzagentur genutzt werden. Aufgrund dieser Messdaten kann die Reduzierung der monatlichen Zahlungen gerechtfertigt werden. In einigen Orten in Nordhessen sorgt langsames Internet für Ärger*, doch der Glasfaserausbau soll das künftig ändern. Doch beim Breitbandausbau in Nordhessen stockt es - so sind zum Beispiel weniger Schulen am Netz* als geplant.

Langsames Internet: So viel Geld können Verbraucherinnen und Verbraucher einbehalten

Wie viel man weniger zahlen kann, steht bereits fest: Bei einer „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung bei der Geschwindigkeit“ kann so viel gemindert werden, wie der Abstand zwischen tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Leistung beträgt.

Das heißt konkret: „Nur 50 Prozent des Monatsentgelts muss der Nutzer zahlen, wenn der Anbieter nur 50 Prozent der zugesagten Übertragungsrate bereitstellt“, erklärt das Bundeswirtschaftsministerium. Wer zu viel Geld für sein Girokonto bezahlt hat, kann ebenfalls Geld zurückbekommen. (sne/dpa)
Quelle:

https://www.hna.de/politik/internet-...-90975378.html

Solmecke hat dazu auch ein Video gemacht:

https://youtu.be/tC7LcORrHLo
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