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03.08.23, 09:44
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das Muster ist das Muster
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Linksunten.indymedia: Razzia wegen Betriebs von Internetseite
Zitat:
Linksunten.indymedia: Razzia wegen Betriebs von Internetseite
Im Zusammenhang mit der verbotenen Vereinigung Linksunten.indymedia gab es eine Razzia gegen fünf Beschuldigte.
Die Ermittlungsbehörden lassen im Kampf gegen die verbotene Vereinigung Linksunten.indymedia nicht locker. Nachdem Anfang 2023 der Freiburger Sender Radio Dreyeckland durchsucht worden war, gab es nun eine weitere Razzia gegen mutmaßliche Unterstützer der Organisation. "Die fünf Beschuldigten im Alter von 32 bis 47 Jahren stehen im Verdacht, sich wegen der Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung strafbar gemacht zu haben", teilten die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Landeskriminalamt Baden-Württemberg am 2. August 2023 mit.
Den fünf Personen wird vorgeworfen, gegebenenfalls gemeinschaftlich ein vollständiges Archiv der Vereinigung im Internet veröffentlicht zu haben. Deshalb hätten Polizeibeamte die Wohnungen der Beschuldigten durchsucht und IT-Geräte und Speichermedien beschlagnahmt.
Der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) hatte die Internetplattform Linksunten.indymedia.org im August 2017 schließen lassen. Begründet wurde das Vereinsverbot mit "linksextremistischer Hetze" auf der Seite. Die mutmaßlichen Betreiber wurden von den Behörden als Verein eingestuft, um mithilfe des Vereinsgesetzes gegen die Seite vorgehen zu können. Die damalige Durchsuchung der Räume des autonomen Zentrums KTS in Freiburg wurde vom Verwaltungsgericht Baden-Württemberg später als unzulässig bewertet.
Gibt es die Vereinigung überhaupt noch?
Das seit 2017 unveränderte Archiv der Seite ist weiterhin abrufbar. Zuletzt nahm das Oberlandesgericht Stuttgart diese Tatsache als Indiz dafür, dass die Vereinigung weiterhin existiert. "So ist die verbotene Website niemals gelöscht oder endgültig nicht mehr betrieben worden. Vielmehr ist diese – nach zeitweiser Unterbrechung – nun wieder online", schrieb das Gericht in einer Entscheidung, mit der die Anklage der Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland für zulässig erklärt wurde.
Nach Darstellung des Journalisten Detlef Georgia Schulze widerspricht dies aber den Erkenntnissen des Bundesinnenministeriums und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, wonach keine Informationen über den Fortbestand der verbotenen Vereinigung bekannt seien. Möglicherweise wollen die Ermittler durch die Razzia jetzt das Gegenteil belegen.
Nachtrag
Nach Angaben des ND handelt es sich bei den Beschuldigten um dieselben Personen, die sowohl vor dem Bundesverwaltungsgericht als auch vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Indymedia-Verbot vorgegangen waren. In beiden Fällen wurde die Klage abgewiesen beziehungsweise die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
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