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Über das sechste U-Boot hatten die Regierungen beider Länder drei Jahre lang miteinander verhandelt. Nun ist der Vertrag unterschriftsreif.
Die deutsche Regierung hatte im November zur Bedingung für die Lieferung gemacht, dass Israel eingefrorene Steuergelder wieder an die Palästinensische Autonomiebehörde auszahlt. Dabei handelt es sich um Steuereinahmen von Palästinensern, die der Staat Israel stellvertretend einnimmt und in der Regel an die Autonomiebehörde weitergibt
]Im Herbst hatte Israel den Palästinensern das Geld nicht mehr überwiesen, nachdem Palästina als eigenständiges Mitglied in die Weltkulturorganisation UNESCO aufgenommen worden war.
Ich nenne das Erpressung. neben bei hab ich mal den § 17 des Kriegswaffenkontrollgesetz angefügt. Vorab ISRAEL IST KEIN NATOMITGLIED!!!!
§ 17 Verbot von Atomwaffen
(1) Unbeschadet des § 16 ist es verboten,
1.
Atomwaffen zu entwickeln, herzustellen, mit ihnen Handel zu treiben, von einem anderen zu erwerben oder einem anderen zu überlassen, einzuführen, auszuführen, durch das Bundesgebiet durchzuführen oder sonst in das Bundesgebiet oder aus dem Bundesgebiet zu verbringen oder sonst die tatsächliche Gewalt über sie auszuüben,
1a.
einen anderen zu einer in Nummer 1 bezeichneten Handlung zu verleiten oder
2.
eine in Nummer 1 bezeichnete Handlung zu fördern
(2) Atomwaffen im Sinne des Absatzes 1 sind
1.
Waffen aller Art, die Kernbrennstoffe oder radioaktive Isotope enthalten oder eigens dazu bestimmt sind, solche aufzunehmen oder zu verwenden, und Massenzerstörungen, Massenschäden oder Massenvergiftungen hervorrufen können
2.
Teile, Vorrichtungen, Baugruppen oder Substanzen, die eigens für eine in Nummer 1 genannte Waffe bestimmt sind.
Für die Begriffsbestimmung der Atomwaffen gelten außerdem Satz 2 der Einleitung und Abschnitt I Buchstabe c der Anlage II zum Protokoll Nr. III des revidierten Brüsseler Vertrages vom 23. Oktober 1954.[/COLOR][/COLOR]