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Die AfD im Visier

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Ungelesen 11.02.21, 10:03   #1
MunichEast
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Standard Die AfD im Visier

Zitat:

Teilnehmer des AfD-Landesparteitags in Sachsen-Anhalt – dort wird die Partei bereits beobachtet.

In vier Bundesländern wird die Partei zum Verdachtsfall hochgestuft. Der Bund könnte folgen

Der Islam» werde unter anderem vom Zentralrat der Juden «benutzt, um in Deutschland multikulturelle Verhältnisse herbeizuführen». Mit Aussagen wie dieser aus dem Jahr 2018 bedient der AfD-Funktionär Hans-Thomas Tillschneider die völkisch-nationalistische Anhängerschaft der Partei – und erregte damit ebenfalls die Aufmerksamkeit des Verfassungsschutzes. Im Februar 2020 wurde bekannt, dass Tillschneider mittlerweile vom Inlandsgeheimdienst beobachtet wird.

Seinem Einfluss in der Partei schadet das bislang aber nicht: Ende September 2020 wählte die AfD in Sachsen-Anhalt Tillschneider mit 84 Prozent zum stellvertretenden Landesvorsitzenden. Im Hinblick auf seine Beobachtung durch den Verfassungsschutz sagte er, dieses Ergebnis zeige, «wenn hier jemand angegriffen wird, dann wirkt sich das als eine Empfehlung aus». Tillschneiders starke Rolle in dem Landesverband hat aber Konsequenzen: Im Januar stufte der Verfassungsschutz die dortige AfD als Verdachtsfall ein.

landesparteitag Auch in Sachsen mäßigten sich Delegierte am vergangenen Wochenende beim Landesparteitag kaum, wählten diverse Rechtsaußen-Kandidaten auf die Landesliste für die anstehende Wahl im Freistaat. Kurz zuvor hatten Medien berichtet, die AfD Sachsen werde nun als Verdachtsfall beim Verfassungsschutz geführt.

Die Verfassungsschutzämter gehen bei solchen Einstufungen in mehreren Schritten vor.


Die Verfassungsschutzämter gehen bei solchen Einstufungen in mehreren Schritten vor: Zunächst können mutmaßlich extremistische Personen, Gliederungen oder ganze Organisationen als Prüffall eingeordnet werden, der Nachrichtendienst sammelt dann Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen.

Verdichten sich die Anhaltspunkte für extremistische Bestrebungen, kann im zweiten Schritt die Hochstufung zum Verdachtsfall folgen, der das Lesen von E-Mails, das Abhören von Telefonen und den Einsatz von sogenannten V-Leuten zulässt. Wenn sich dadurch der Verdacht bestätigt, kann die Kategorie «erwiesene extremistische Bestrebung» folgen. Die AfD in Sachsen und Sachsen-Anhalt ist nun in der zweiten Phase – so wie auch die Landesverbände in Brandenburg und Thüringen.

nachrichtendienst Zudem stehen hochrangige Funktionäre wie Tillschneider oder Björn Höcke im Fokus des Nachrichtendienstes; außerdem erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Jugendorganisation «Junge Alternative für Deutschland» zum Verdachtsfall sowie die innerparteiliche Strömung «Der Flügel» zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. Weitere Landesverbände, Gliederungen oder Mitglieder in verschiedenen Bundesländern sind ins Visier der jeweils zuständigen Verfassungsschutzämter geraten.

Die AfD hat somit zunehmend noch größere Mühe, den Schein einer bürgerlich-konservativen Partei zu wahren; dazu kursieren Spekulationen, dass die gesamte AfD zeitnah zum Verdachtsfall hochgestuft werden könnte. Das will die Partei durch juristische Schritte verhindern oder zumindest geheim halten.

Auch die AfD-Jugendorganisation «Junge Alternative» wurde zum Verdachtsfall erklärt.


Bereits im Januar 2019 hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz die Partei öffentlich als Prüffall bezeichnet. Dagegen ging die AfD allerdings vor – und nur wenige Wochen später untersagte das Verwaltungsgericht Köln die Bezeichnung, da sie in der Öffentlichkeit eine «negative Wirkung» habe.

verwaltungsgericht Auch gegen die offenbar drohende Hochstufung wehrt sich die AfD bereits: So berichteten NDR, WDR und «Süddeutsche Zeitung» über Anträge der Partei beim Verwaltungsgericht Köln, mit denen die Beobachtung oder zumindest die Bekanntgabe der Hochstufung verhindert werden sollten.

Die AfD wird dabei von einer Anwaltskanzlei vertreten, für die Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen bis vor Kurzem tätig war. Mittlerweile hat Maaßen die Kanzlei verlassen. Er sei zwar nicht mit diesem Fall anwaltlich betraut, seine Tätigkeit dort solle aber keinen «negativen Beigeschmack» bekommen, teilte er mit.

Neben der drohenden Beobachtung durch den Verfassungsschutz, die gemäßigte Wähler weiter abschrecken könnte, kämpft die AfD mit einem Mitgliederrückgang. Zudem konnte sie in der Corona-Pandemie keine ernstzunehmenden Konzepte vorlegen.

schulterschluss Hatte sie im Frühjahr die Maßnahmen der Bundesregierung noch als viel zu zögerlich attackiert, legte sie bald eine 180-Grad-Wende hin und suchte ab dem Sommer den Schulterschluss mit der «Querdenken»-Bewegung und Corona-Leugnern.

Neben der drohenden Beobachtung durch den Verfassungsschutz, die gemäßigte Wähler weiter abschrecken könnte, kämpft die AfD mit einem Mitgliederrückgang.

Der vorläufige Tiefpunkt war im November erreicht, als Aktivisten aus dieser Bewegung als Gäste der AfD-Fraktion in den Bundestag gelangten und dort Politiker und Abgeordnete bedrängten.

Die Konzeptlosigkeit der AfD in der Pandemie schlägt sich auch in den Umfragewerten nieder: Konkurrierte sie vor zwei Jahren bundesweit kurzzeitig mit SPD und Grünen sogar um den zweiten Platz, ist sie mittlerweile auf rund zehn Prozent abgesackt.

Anfang 2020 hatte der damalige Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Christian Lüth, in einem vermeintlich vertraulichen Gespräch gesagt, die AfD müsse dafür sorgen, dass sich Deutschland in einer möglichst misslichen Lage befinde, um die eigene politische Position im Land zu sichern: «Je schlechter es Deutschland geht, desto besser für die AfD.» Für die Corona-Pandemie gilt dieser Satz nicht, die AfD ist in der Krise – und ihr Marsch nach rechts könnte bald in einer politischen und strategischen Sackgasse enden.
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Ich fürchte die hohe Unzufriedenheit mit den pandemiebedingten Einschränkungen und dem schleppenden Impfungen, der drohende Totalverlust an Impfwirksamkeit, könnte der AfD einen starken Rückenwind bescheren. Die verfassungsrechtliche Prüfung der Partei und ihrer Gliederungen kommt zu spät um noch Schaden von unserer Heimat abzuwehren.
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Ungelesen 11.02.21, 10:17   #2
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Genau. Denn wenn die AfD verboten ist, werden die frustrierten Bürger, die mit der politischen Arbeit der Regierungsparteien mehr als unzufrieden sind, brav umschwenken und doch wieder ihr Kreuz bei den üblichen Kandidaten setzen. Damit auch ja alles so bleibt wie es ist.
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Ungelesen 11.02.21, 15:58   #3
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Damit auch ja alles so bleibt wie es ist.
Immer noch besser, als dass es wieder so wird, wie es mal war...
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Zitat:
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Immer noch besser, als dass es wieder so wird, wie es mal war...
Ach so, damit es nicht wieder so wird, wie "es mal war". Das ist ein "Argument".
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Klopperhorst verdreht wieder die Dinge. Hätte man ein Verbotsverfahren früher angestrebt und über ein Urteil entscheidet nicht die Politik sondern das Bundesverfassungsgericht., dann hätten wir vermutlich keine Rechts*******n zukünftig in Regierungsverantwortung. Die Bedrohung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung wurde viel zu lange nicht ernst genommen !
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Zitat:
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Hätte man ein Verbotsverfahren früher angestrebt und über ein Urteil entscheidet nicht die Politik sondern das Bundesverfassungsgericht., dann hätten wir vermutlich keine Rechts*******n zukünftig in Regierungsverantwortung.
Und dieses Problem mit dem dir unheimlich lästigen konservativen und rechtskonservativen Wählerklientel, das außerhalb der AfD von keiner anderen Partei mehr angesprochen wird, ist dann inwiefern gelöst ?

Zitat:
Die Bedrohung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung wurde viel zu lange nicht ernst genommen !
Doch, wurde sie. Deswegen ist die AfD bis dato ja auch nicht verboten. Wir leben schließlich nicht in einem SED-Paralleluniversum, wo es offiziell keine Rechtswähler, Alkoholiker und Konsumgüterengpässe gibt.
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Ach so, damit es nicht wieder so wird, wie "es mal war". Das ist ein "Argument".
Zumindest ist es mal konkreter als "damit es ja auch alles so bleibt, wie es ist". Wie "es mal war", wissen wir. Wie es ist, wissen wir auch. Und wenn ich das vergleiche, wäre es mir lieber, dass es so bleibt, wie es ist. Man bedenke: Auch wenn Stillstand Rückschritt bedeuten mag; Veränderung (die in der Tat nötig ist) MUSS nicht besser sein. Und bevor ich die Gestaltung unserer Zukunft in den Händen der AfD sehen möchte, verharre ich lieber in dem jetzigen "Elend". Um es klipp und klar zu sagen: Nein, die AfD hat KEINE Chance verdient!

P.S. Ein Verbot bzw. Verbotsverfahren gegen die AfD halte ich übrigens für kontraproduktiv. Erstens wäre es für die AfD ein willkommenes Werbemittel und zweitens hat man so das ganze "rechtskonservative" "P***" (reimt sich f*** ) schön unter einem Dach vereint und muss nicht auf die nächste "Parteiübernahme" achten.
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Geändert von eitch100 (11.02.21 um 17:24 Uhr)
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P.S. Ein Verbot bzw. Verbotsverfahren gegen die AfD halte ich übrigens für kontraproduktiv. Erstens wäre es für die AfD ein willkommenes Werbemittel und zweitens hat man so das ganze "rechtskonservative" "P***" (reimt sich f*** ) schön unter einem Dach vereint und muss nicht auf die nächste "Parteiübernahme" achten.
Na also, geht doch. Die damit einhergehende Chance bei der nächsten BTW wird die Partei zu nutzen wissen.
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Ungelesen 11.02.21, 18:10   #9
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Hätte man ein Verbotsverfahren früher angestrebt und über ein Urteil entscheidet nicht die Politik sondern das Bundesverfassungsgericht., dann hätten wir vermutlich keine Rechts*******n zukünftig in Regierungsverantwortung.
Ja, No-Platforming als Null-Toleranz-Maßnahme gegen Intoleranz funktioniert. Deswegen auch der unentwegte Aufschrei von Blaunis und Ekeligerem, wenn sie spüren, dass es ihnen an den Kragen geht bzw. gehen kann.
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Na also, geht doch. Die damit einhergehende Chance bei der nächsten BTW wird die Partei zu nutzen wissen.
Na hoffentlich kämpft "ihr" dann mit/gegen A.H. um die 5% Hürde...

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Ungelesen 11.02.21, 18:17   #11
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Zu post 7:
mein Danke bezieht sich ausdrücklich nicht auf die nachträgliche Änderung.
Ein Verbot dieses rechts*******n Rassistenklüngels hätte meine volle Zustimmung.
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sidd (14.02.21)
Ungelesen 11.02.21, 19:12   #12
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Zitat von Uwe Farz Beitrag anzeigen
Zu post 7:
mein Danke bezieht sich ausdrücklich nicht auf die nachträgliche Änderung.
Ein Verbot dieses rechts*******n Rassistenklüngels hätte meine volle Zustimmung.
Prinzipiell hätte ich ja auch nichts gegen das Verbot, aber wenn das dieses Jahr vor der BTW dauernd thematisiert wird, halte ich das für unklug. Im Moment gibt es so viele demokratiefeindliche Strömungen, dass das das Wind auf deren Mühle wäre, denke ich.
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Ungelesen 11.02.21, 20:22   #13
winsock
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Meine bescheidene Meinung:
Das Bundesverfassungsgericht ist nicht neutral, da die Bundestagsabgeordneten die jeweiligen Verfassungsrichter nach Parteizugehörigkeit wählen.
Ich zitiere mal aus einer Zeitung zu einem verdienten CDU Parteimitglied:
Zitat:
Die Union, die diesmal einen Kandidaten vorschlagen durfte, hatte sich vorab mit SPD, Grünen und FDP über die Personalie verständigt. Seine Ernennungsurkunde erhält Harbarth von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

Als Verfassungshüter urteilt dieser CDU Abgeordnete über Gesetze, die er selbst beschlossen hat.


Hier mal ein Zitat, wie es eigentlich gedacht war:
Zitat:
Einmal im Amt entscheiden die 16 Verfassungsrichter unabhängig und ohne parteipolitische Bindung

Wir prangern gerne hinter vorgehaltener Hand die mafiösen Strukturen in anderen Ländern an, aber...echte unabhängige Legislative gibt es hier auch nicht.
winsock ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 11.02.21, 20:30   #14
MotherFocker
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Dass die vorgeschlagenen und ernannten Richter des BVG einer Partei zugehören, heisst noch lange nicht dass sie auch parteipolitisch entscheiden.

Wer dieses höchstrichterliche Amt innehat, hat sich längst vom Parteiproporz gelöst.

Zähle doch mal strittige und parteigebundene Urteile des BVG in der Vergangenheit auf.
Da wird man nur höchst selten fündig werden, da diese Urteile mit einer Begründung folgen, deren Inhalt nicht mal ansatzweise Parteipolitik enthalten.

Ich kann mich auch irren, aber ich sehe das BVG schon als unabhängiges und überparteiliches Organ an.
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Ungelesen 12.02.21, 08:31   #15
Klopperhorst
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Zitat:
Zitat von MotherFocker Beitrag anzeigen
Dass die vorgeschlagenen und ernannten Richter des BVG einer Partei zugehören, heisst noch lange nicht dass sie auch parteipolitisch entscheiden.

Wer dieses höchstrichterliche Amt innehat, hat sich längst vom Parteiproporz gelöst.
Natürlich lassen sich die einberufenen Richter auch von einer gewissen Parteinähe leiten.

Zitat:
Unab*hängig und doch auf Linie

Deutschlands höchste Richter lassen sich bei ihren Entscheidungen manchmal auch von ihrer Parteinähe leiten. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Uni Mannheim. Eine parteiliche Prägung lasse sich belegen, werde aber häufig überschätzt.

Ein Forscherteam der Universität Mannheim, mehrheitlich bestehend aus Politikwissenschaftlern, hatte im Zeitraum zwischen 2005 und 2016 Entscheidungen des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) unter die Lupe genommen. Sie wollten wissen, ob die beteiligten Richter im Sinne der Parteien entschieden, von denen sie nominiert wurden.

Untersucht wurden diejenigen Entscheidungen des Senats, bei denen sich mindestens ein Richter namentlich von der Entscheidung der anderen abgrenzte, indem er ein sogenanntes Sondervotum abgab. Auch einige wenige sogenannte Vier-zu-vier-Entscheidungen, bei denen die acht Mitglieder des Senats keine mehrheitliche Entscheidung treffen konnten, wurden in die Untersuchung einbezogen. Im untersuchten Zeitraum von zehneinhalb Jahren waren es 20 Entscheidungen, bei denen sich Richter des Zweiten Senats namentlich positionierten.

Das Ergebnis der Auswertung: Parteinähe spielt bei den Entscheidungen der Richter – trotz ihrer formalen Unabhängigkeit - sehr wohl eine Rolle. Das Entscheidungsverhalten der Richter des Zweiten Senats sei im Untersuchungszeitraum "nicht völlig unabhängig von Parteilinien" gewesen, resümieren die Forscher.

Allerdings liegt eine gewisse Parteinähe der Richter auch in der Natur des Wahlverfahrens, das sie nach Karlsruhe befördert: Richter des BVerfG werden je zur Hälfte vom Bundestag und Bundesrat gewählt. Erforderlich ist jeweils eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Das führt dazu, dass sich vor allem Union und SPD die Vorschlagsrechte untereinander aufteilen. Die kleineren Parteien konnten bisher immer nur einen Verfassungsrichter vorschlagen, wenn ihnen Union und SPD ein Benennungsrecht abtraten. Zuletzt hatte es Unstimmigkeiten wegen einer Nachbesetzung für den Ersten Senat gegeben; ursprünglich wären die Grünen am Zug gewesen, Unionsministerpräsidenten beharrten allerdings auf einen Kandidaten aus ihrem Lager, da sie einen Linksdrall im Senat befürchteten.

Bestimmtes Maß an Parteinähe unbedenklich

Dass sich die Richter des Zweiten Senats bei ihren Entscheidungen offenbar nicht gänzlich von der Linie der Partei, die sie letztlich in das Amt nach Karlsruhe gehievt hat, freimachen können, finden die Wissenschaftler allerdings nicht bedenklich: "Ein gewisses Maß an parteilicher Prägung ist nicht überraschend und ergibt auch Sinn. Schließlich geht es bei verfassungsrechtlichen Fragen nicht immer nur um richtig oder falsch, sondern auch um eine politische oder weltanschauliche Bewertung der zugrunde liegenden Rahmenbedingungen in einer sich ändernden Gesellschaft", so Professor Thomas Gschwend, einer der Autoren der Studie. Gschwend weiter: "Auch Gewissensfragen können eine Rolle spielen – und da kann man es als durchaus wünschenswert betrachten, dass im Verfassungsgericht unterschiedliche Strömungen vertreten sind, da seine Entscheidungen von großer Tragweite sind."

Trotz der konstatierten Parteinähe: Die Forscher der Uni Mannheim sind bei der Präsentation ihrer Ergebnisse sehr darum bemüht, Sorgen um die richterliche Unabhängigkeit an Deutschlands höchstem Gericht gar nicht erst aufkommen zu lassen. "Unseren Befunden nach entscheiden die Richter über Parteigrenzen hinweg relativ ähnlich. Sie kooperieren miteinander und das teilweise sogar stärker mit Kollegen, die von einer anderen Partei nominiert wurden als sie selbst", sagt Politologe Gschwend. Das sei ein Beleg dafür, "dass Bundesverfassungsrichter sachlich und unabhängig entscheiden und sich nicht allein von einer unter Umständen durchaus vorhandenen Parteinähe lenken lassen."

Dass die Forscher für ihre Studie den Zeitraum vom 1. Oktober 2005 bis zum 20. Juli 2016 gewählt haben, ist übrigens kein Zufall: Dieses Intervall deckt die Amtsperiode des ehemaligen Richters des BVerfG Herbert Landau ab, der nach Erreichen der Altersgrenze seine Entlassungsurkunde am 20. Juli 2016 ausgehändigt bekam. Landau war seinerzeit vom Bundesrat auf Vorschlagsrecht der CDU/CSU zum Richter des BVerfG gewählt worden. Ihm war in der Öffentlichkeit eine starke parteipolitische Prägung nachgesagt worden. So hatte die Süddeutsche Zeitung Landaus 2008 mit folgenden Worten beschrieben: "Aus seiner persönlichen Verbundenheit mit Roland Koch und dessen Vater machte Landau kein Geheimnis, zumal er 1999 als BGH-Strafrichter an das Wiesbadener Justizministerium wechselte und Staatssekretär wurde. Nach seiner Wahl zum Verfassungsrichter 2005 wunderte sich niemand, dass das CDU-Mitglied fast immer auf der Seite der ebenfalls konservativ-liberalen Richter Di Fabio und Mellinghoff zu finden war."

Keine Chance für Richter mit *******n Positionen

Die Mannheimer Forscher relativierten im Rahmen ihrer Untersuchung diese Einschätzung jetzt: "Unsere Ergebnisse belegen, dass Herbert Landaus Entscheidungsverhalten nicht in dem Maße pauschalisiert werden kann, wie es die mediale Berichterstattung zu seiner Amtszeit teilweise getan hat", betont Thomas Gschwend. "Es gibt Faktoren, die ihn näher an unionsnominierte Richterkollegen rücken, und dennoch tritt das Gericht nach außen einheitlich und geschlossen auf, unabhängig von parteipolitischer Nähe", heißt es in der Studie.

Weiter stellte das Forscherteam klar, dass sie auch am gegenwärtigen Wahlverfahren zum BVerfG im Prinzip nichts auszusetzen haben: Mit der nötigen Zwei-Drittel Mehrheit werde die Legitimität und Autorität des Gerichts gestärkt. Die Regelung gewährleiste, dass die jeweilige Parlamentsmehrheit - solange sie nicht über die qualifizierte Mehrheit verfügt - ausschließlich ihre eigenen Leute oder Leute ihrer Richtung in das BVerfG bringt. Zugleich sorge sie dafür, dass Kandidaten mit *******n Überzeugungen bei der Wahl praktisch keine Chance haben.

Bei Studienautor Gschwend stößt schließlich auch der Umstand, dass regelmäßig die Politik über die Besetzung in Deutschlands höchstem Gericht entscheiden, auf uneingeschränkte Zustimmung: "Das ist besser als die Wahl irgendwelchen Komitees zu überlassen, die selbst nicht direkt hinreichend legitimiert sind. Da gibt es genügend Beispiele in anderen Ländern, dass das keine gute Idee ist", so der Hochschullehrer zu LTO.

Dass die Studie am Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung (MZES) und nicht an einem juristischen Lehrstuhl erarbeitet wurde, ist im Übrigen nur auf den ersten Blick etwas überraschend. Im Vorwort findet sich sogleich die Erklärung dafür: "Über den Einfluss der Parteinähe der einzelnen Bundesverfassungsrichter auf die Gerichtsentscheidungen wird auch in der Rechtswissenschaft diskutiert – oder vielmehr spekuliert. Denn die Rechtswissenschaft verfügt nicht über eigene Methoden, um diesen Einfluss systematisch zu erfassen."

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Mir persönlich sind keine skandalträchtigen Urteile des BvG in Erinnerung geblieben, allerdings liegt das Thema auch nicht wirklich in meinem Interessenbereich, da ich davon ausgehe, das Karlsruhe seinen Job richtig macht.
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Die vorgeschlagenen Richter müssen ja auch durch Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat und Bundestag bestätigt werden. Ein Richter, der da eventuell trotz Parteibuch oder bekannter Parteinähe keine überparteiliche Akzeptanz hat, kommt auch nicht in ein solches Amt.
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Schlussendlich ist jeder Mensch parteiisch. Man hat immer seine Lieblinge, egal wobei es darum geht. So wie jeder Schiri auch eine Leidenschaft für Vereine hegt, jeder Lehrer seinen Lieblingsschüler bevorzugt und jede Katze nur "ihr" Futter frisst.
Die Frage ist nicht, ob jemand parteiisch ist, sondern nur, wie viel davon er ausklammern kann und im Zwifel auch dagegen angehen kann. Nun sind richter eh in einer schwierigen Lage, da sie immer Entscheidungen fällen müssen, wodurch eine Seite im Nachteil ist. Deshalb ist eine Kontrolle oder Kontrollinstanz sicherlich nicht verkehrt. Und wenn dann z.b. eine solche Studie sagt "Ja, er ist da schon hörig, aber agiert trotzdem im Rahmen aller Parteien" ist das doch völlig in Ordnung.
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Draalz (12.02.21)
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