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Goldener Handschlag für Ex-Chefredakteur des rbb

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Ungelesen 21.11.22, 23:26   #1
TinyTimm
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Standard Goldener Handschlag für Ex-Chefredakteur des rbb

Zitat:
Der Rechnungshof von Berlin prüft alle Beraterverträge des rbb seit 2017. Dabei dürfte auch ein bislang unbekannter Vertrag in den Fokus der Prüfer geraten - der des ehemaligen Chefredakteurs. Denn der ist eigentlich im Ruhestand.


Der Berliner Rechnungshof prüft alle seit 2017 geschlossenen Beraterverträge des rbb. Das bestätigte die Behörde auf Anfrage von NDR und rbb. Derzeit verschaffen sich die Rechnungsprüfer einen Überblick, um wie viele Verträge es geht. Wie lange die Prüfung dauern wird, konnte die Behörde noch nicht sagen. Zuvor hatten die Rechnungshöfe von Berlin und Brandenburg mitgeteilt, dass auch "Anstellungsverträge leitender Angestellter" Gegenstand dieser "abgestimmten Prüfung" sein werden.

Damit dürfte auch ein bislang unbekannter Vertrag in den Fokus der Prüfer geraten. Wie aus Recherchen von NDR und rbb und aus vertraulichen Dokumenten hervorgeht, schloss der Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) mit seinem scheidenden Chefredakteur Christoph Singelnstein einen gut dotierten Beratervertrag – zusätzlich zu dessen lebenslangem Anspruch auf ein jährliches Ruhegeld von mehr als 100.000 Euro und seiner gesetzlichen Rente. In Summe soll Singelnstein vom rbb derzeit einen monatlichen Betrag erhalten, der ungefähr der Höhe seines letzten Gehalts als Chefredakteur entsprechen würde – das wären um die 15.000 Euro pro Monat.

ARD-Umfrage: Pensionäre als Berater eher die Ausnahme
Wie eine Umfrage unter den ARD-Anstalten ergab, haben weder Radio Bremen noch der Saarländische Rundfunk, der SWR, der MDR oder der HR vergleichbare Verträge abgeschlossen.

Der Bayrische Rundfunk erklärte, ehemalige Führungskräfte würden "nur sehr vereinzelt" und vor allem "für den Abschluss laufender Projekte" weiter eingesetzt. Aktuell gebe es dafür zwei Beispiele: "eines bei einem IT-Projekt kurz vor dem Abschluss, eines in Zusammenhang mit Rechtsberatung". Grundsätzlich unterliege die Vergabe von Beraterverträgen beim BR strengen internen Regeln und Prüfungen.

Der NDR teilte mit, pensionierte Mitarbeiter beschäftige man nur "ausnahmsweise" noch auf Honorarbasis weiter. In solchen Fällen gelte jedoch eine Dienstanweisung, wonach diese Personen höchstens 50 Prozent der im NDR üblichen Vergütung für freie Mitarbeiter erhalten dürften. Beraterverträge schließe man dafür nicht. Auch der WDR erklärte, er beauftrage Beratungsleistungen, wenn entsprechende Kenntnisse im Haus nicht vorhanden seien. Zuständig sei dann der "zentrale Einkauf", um die Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten. Aktuell gebe es keinen Vertrag mit einer ehemaligen Führungskraft, sondern nur mit einem "Mitarbeiter im Ruhestand über Beratungsleistungen im IT-Bereich. Dieser läuft Ende des Jahres aus."

Beratervertrag nach Vertragsauflösung
Im rbb hingegen lief es offenbar anders. Der Abschluss des Beratervertrags mit dem pensionierten Chefredakteur lief hier wohl nicht über den Einkauf, sondern über die inzwischen entlassene Intendantin Patricia Schlesinger und die damalige Chefin der Personalabteilung. Und auch die Höhe wirft Fragezeichen auf.

Anfang 2018 war Singelnsteins Vertrag im Zuge der Umstellung der Managementgehälter im rbb auf ein inzwischen abgeschafftes Bonus-System vorzeitig bis 2023 verlängert worden. Dabei wurde der Vertrag offenbar auch um eine der umstrittenen Ruhegeld-Regelungen ergänzt, die sich im rbb und in einigen anderen öffentlich-rechtlichen Sendern finden lassen.

Damit hatte Singelnstein Anspruch auf ein lebenslanges Ruhegeld in Höhe von 55 Prozent seines letzten Gehalts. Das lag nach NDR- und rbb-Informationen zuletzt bei 180.000 Euro im Jahr. In anderen Verträgen von rbb-Führungskräften, die Reportern von NDR und rbb vorliegen, ist geregelt, dass Ruhegeldansprüche pro Dienstjahr in der Geschäftsleitung um einen Prozentpunkt ansteigen. Singelnsteins Ruhegeld-Anspruch dürfte daher bei seinem Ausscheiden Ende März 2021 auf 58 Prozent seines letzten Gehalts angewachsen sein – das wären 8.700 Euro pro Monat und mehr als 100.000 Euro im Jahr zusätzlich zur gesetzlichen Rente, die darauf nicht angerechnet wird.

"Als Berater verbunden"
Der rbb hatte 2020 – trotz der vorangegangenen Vertragsverlängerung bis 2023 –überraschend mitgeteilt, dass Singelnstein doch schon im April 2021 in den Ruhestand gehen wird. Zu den Gründen für das vorzeitige Aus hatte sich der Sender damals nicht geäußert und lediglich mitgeteilt, der ehemalige Chefredakteur bleibe dem rbb "als Berater verbunden". Was das bedeutet, wird erst jetzt klar: Zum einen soll er den Sender laut Vertrag wohl genauso lange weiter beraten, wie ursprünglich sein Vertrag als Chefredakteur lief – bis März 2023. Zum anderen erhält er nach Recherchen des NDR und des rbb-Rechercheteams in dieser Zeit durch den Beratervertrag ein monatliches Honorar von 6.300 Euro überwiesen, verbucht als "Autor/sonstige Tätigkeit". Zusammengerechnet kommt er so auf ein Einkommen, wie er es vorher als Chefredakteur hatte.

Hinzu kommt eine weitere Auffälligkeit: Wie bei anderen leitenden rbb-Angestellten enthielt auch Singelnsteins Gehalt zuletzt einen sogenannten "leistungsabhängigen" Anteil, der nur dann ausgezahlt werden sollte, wenn bestimmte Zielvereinbarungen erreicht worden waren. Auffällig ist, dass Singelnstein heute im Ruhestand offenbar eine Summe erhält, die seinem letzten Gehalt inklusive eines solchen Bonus entspräche. Legt man zugrunde, dass dieser Anteil nur unter dem Vorbehalt ausgezahlt werden sollte, dass bestimmte Ziele auch erreicht worden sind, stellt sich die Frage, weshalb Singelnstein heute offenbar die volle Summe erhält – oder: Wie valide diese Zielvereinbarungen waren.

Man schweigt sich aus
Ein Sprecher des rbb erklärte auf Anfrage, man könne sich "zu Vertragseinzelheiten aus vertragsrechtlichen Gründen (Verschwiegenheitsklausel) nicht äußern", bestätigte allerdings, dass Singelnstein seit seinem Ausscheiden "noch einige Aufgaben für den rbb übernommen" habe. Der rbb wollte so "die Expertise von Herrn Singelnstein für den rbb sichern". Dazu gehöre die Weiterentwicklung der Electronic Media School, die Vertretung des rbb im Kuratorium der "Rundfunk Orchester und Chöre GmbH" und die "Beratung in medienpolitischen Fragen für die Intendanz" sowie das Engagement in Brandenburg. Nach Informationen von NDR und rbb soll mit letzterem auch die Beratung zu "Ostbefindlichkeiten" gemeint sein.

Auch Christoph Singelnstein verwies auf Verschwiegenheitsklauseln seiner Verträge und ließ Fragen dazu auch auf mehrere Nachfragen hin unbeantwortet. Seine Absagen sendete der im Ruhestand befindliche Ex-Chefredakteur von seiner rbb-Mailadresse aus.
Quelle: chrome-extension://ecabifbgmdmgdllomnfinbmaellmclnh/data/reader/index.html?id=830684486&url=https%3A%2F%2Fwww.rbb2 4.de%2Fpanorama%2Fbeitrag%2F2022%2F11%2Frbb-krise-beratervertrag-singelnstein-rechnungshof.html

Zitat:
Dem rbb fehlen offenbar Rücklagen von 70 Millionen Euro, die für die nächste Beitragsperiode gebildet werden sollten. Das Geld wurde unter Ex-Intendantin Schlesinger bereits verplant. Intendantin Vernau kündigt einen Sparkurs an.
Quelle:
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Zitat:
RBB-Chefin Vernau kassiert Mietzuschuss trotz Mega-Gehalts
Nach der Entlassung von Patricia Schlesinger soll die neue Intendantin dem RBB einen Sparkurs verordnen. Für sie selbst gilt das nicht.

Berlin. RBB-Interims-Intendantin Katrin Vernau hat gegenüber der Belegschaft des Senders eingestanden, neben ihrem Gehalt von 297.000 Euro einen Mietzuschuss von 1000 Euro im Monat zu erhalten. Darüber berichten der RBB selbst sowie weitere Medien.

Vernau rechtfertigt den Zuschuss mit ihrem schnellen Umzug von Köln nach Berlin im September. "Ich lebe mit zwei Koffern, hätte auch erst im Januar mein Amt antreten können", zitiert die "Bild"-Zeitung Vernau. Die 49-Jährige war vorher Verwaltungschefin beim WDR und war als einzige Kandidatin für die Nachfolge der fristlos entlassenen Patricia Schlesinger zunächst durchgefallen. Erst im zweiten Wahlgang hatte sie die erforderlichen Stimmen der Rundfunkräte erreicht.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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Ungelesen 21.11.22, 23:38   #2
muavenet
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Ungelesen 22.11.22, 00:21   #3
karfingo
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Alte Seilschaften leben wie die Made im Speck.

Die erste [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ist diese hier.
Im ersten Post ist eine Verstümmelte.

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Geändert von karfingo (22.11.22 um 00:27 Uhr) Grund: Quellenverstümmelung beseitigt
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
Draalz (22.11.22)
Ungelesen 22.11.22, 08:24   #4
rush1982
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Zitat:
..Chefredakteur Christoph Singelnstein einen gut dotierten Beratervertrag – zusätzlich zu dessen lebenslangem Anspruch auf ein jährliches Ruhegeld von mehr als 100.000 Euro und seiner gesetzlichen Rente. In Summe soll Singelnstein vom rbb derzeit einen monatlichen Betrag erhalten, der ungefähr der Höhe seines letzten Gehalts als Chefredakteur entsprechen würde – das wären um die 15.000 Euro pro Monat.
Ich bin sprachlos..
100k pro Jahr für nichts?

Zitat:
Dem rbb fehlen offenbar Rücklagen von 70 Millionen Euro
Wenn man den Leuten übertriebene Gehälter Zahlt ist es kein Wunder dass die ein Defizit von 70 mio haben

Und man will mir sagen der Rundfunkstaatsvertrag sei nicht Rechtswidrig?!
lächerlich
rush1982 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.11.22, 13:47   #5
samotbre
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g.e.z schon bezahlt
samotbre ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 22.11.22, 14:03   #6
MunichEast
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Zitat:
Zitat von rush1982 Beitrag anzeigen
Und man will mir sagen der Rundfunkstaatsvertrag sei nicht Rechtswidrig?!
lächerlich
Der EuGH erklärte ihn für rechtmäßig[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Die zu hohen Gehälter sind eine andere Geschichte.
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Ungelesen 22.11.22, 14:36   #7
eitch100
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Zitat:
Zitat von rush1982 Beitrag anzeigen
Wenn man den Leuten übertriebene Gehälter Zahlt ist es kein Wunder dass die ein Defizit von 70 mio haben

Und man will mir sagen der Rundfunkstaatsvertrag sei nicht Rechtswidrig?!
lächerlich
Mach doch nicht gleich wieder ein zu großes Fass auf. Was hat das moralische (womöglich auch rechtliche) Fehlverhalten einzelner oder die "gefühlt" zu hohen Gehälter mit der grundsätzlichen Rechtskonformität zu tun?

Über die um ein mehrfaches höheren Gehälter der Indendanten/Chefs der privaten Sender gibt es komischerweise kaum Unverständnis. Als ob wir die nicht auch alle bezahlen würden, ohne uns wirklich dagegen wehren zu können. Vorsicht Provokation: Und deren einziger Job ist es, das Programm auf einem möglichst kaum vorhandenen Niveau zu halten.
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Ungelesen 22.11.22, 14:46   #8
MotherFocker
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Zitat:
Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen
[...]Vorsicht Provokation: Und deren einziger Job ist, das Programm auf einem möglichst kaum vorhandenen Niveau zu halten.
Nö, keine Provokation. Pure Realität

War da nicht kürzlich eine Meldung, dass der Youtubekanal vom BILD geschlossen wurde, mangels Zuschauer?

Kein Wunder, hierzulande werden wir von den Privaten dermassen mit Trash übers TV versorgt, dass der geneigte Zuschauer mehr gar nicht aufnehmen kann

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(Ein Freudenfest für Scheidungsanwälte ^^)

Da muss selbst BILD klein beigeben.

Wir bezahlen durch blossen Sehen. WEnn die Quoten und WErbeeinnahmen sinken, wirds noch trashiger. Nur damit der SEnder und seine Bosse dicke Renditen einfahren können

Der RBB löste dies, moralisch fragwürdig und durch die Hintertür, mit Verträgen. Verträge haben nunmal Gültigkeit.
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Ungelesen 22.11.22, 14:55   #9
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Zitat:
Zitat von MotherFocker Beitrag anzeigen
Wir bezahlen durch blossen Sehen.
Wir bezahlen "die" schon durch blosses Einkaufen... Und je mehr das schauen, desto teurer wird mein Einkauf. Vorsicht Provokation: Zum Glück ist der Markt recht beschränkt, genau wie manche Zuschauer...
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Ungelesen 22.11.22, 17:07   #10
karfingo
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Kann nicht mithalten, da kein TV Gucker.
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Ungelesen 22.11.22, 17:13   #11
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Solltest Du aber.
Jeder hat ein Recht auf geistige Verwirrung
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Ungelesen 22.11.22, 17:45   #12
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Bin nur Stiller Teilhaber, durch Zahlung der Rundfunkgebühr.
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Ungelesen 22.11.22, 18:20   #13
MunichEast
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Zitat:
Zitat von MotherFocker Beitrag anzeigen
War da nicht kürzlich eine Meldung, dass der Youtubekanal vom BILD geschlossen wurde, mangels Zuschauer?
Glaube das war der Fernsehsender von Bild.

Ich zahle auch die Gebühr obwohl ich seltenst TV sehe und Radio nur Privatsender höre. Begrüße aber die Vielfalt im öffentlichen rechtlichen Fernsehen. Manchmal habe ich aber schon das Gefühl es stellt eine Subvention der deutschen Schauspielkunst dar. Eine Verkleinerung der Sender und damit weniger Intendanten wäre nicht das dümmste, es ist schon sehr aufgebläht.
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Ungelesen 22.11.22, 20:22   #14
bpHinch
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Was soll man dazu nur sagen? Aber kein Wunder, wenn die GEZ Gebühren für das Programm nicht mehr reichen.
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Ungelesen 23.11.22, 07:12   #15
rush1982
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Der EuGH erklärte ihn für rechtmäßig[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]. Die zu hohen Gehälter sind eine andere Geschichte.
Mag sein das der EuGH das für rechtens hält, das sähe aber anderst aus wenn das in deren Ländern auch so wäre.

Denn ich bezahle für etwas, das ich gar nicht Nutze.

Die sollen ihre Sender verschlüsseln und wer diese sehen will, soll eben diese knapp 60€ im Jahr zahlen, aber mir den shit aufzwingen ist so ne Sache ne.

Zitat:
Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen
Mach doch nicht gleich wieder ein zu großes Fass auf. Was hat das moralische (womöglich auch rechtliche) Fehlverhalten einzelner oder die "gefühlt" zu hohen Gehälter mit der grundsätzlichen Rechtskonformität zu tun?
Siehe was ich dem Münich geantwortet habe und schon hast du deine Antwort.
rush1982 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 23.11.22, 09:44   #16
MunichEast
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Zitat:
Zitat von rush1982 Beitrag anzeigen
Mag sein das der EuGH das für rechtens hält, das sähe aber anderst aus wenn das in deren Ländern auch so wäre.
Das ist echt sinnfrei. Der EuGH ist die höchste Rechtssprechung und kein Stammtisch der Länder !
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Ungelesen 23.11.22, 10:04   #17
one hundred eighty
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Interessant ist, dass es bei diesem Thema egal ist, ob man plötzlich eine Diskussion über Bild TV führt und nicht übers eigentliche Thema. Whataboutism???
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Ungelesen 23.11.22, 10:15   #18
MunichEast
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Weiß nicht ob das wirklich Whataboutism ist, schließlich zeigt es auf was ohne öffentlich-rechtlichen Rundfunk "übrig" bleibt. Gerade im privaten Fernsehen bleibt der Bildung-, Informations und Kulturauftrag echt ein kümmerliches Pflänzlein. Bild TV ist da schon ein markantes Beispiel.
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Ungelesen 23.11.22, 11:20   #19
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Zitat:
Zitat von rush1982 Beitrag anzeigen
Denn ich bezahle für etwas, das ich gar nicht Nutze.

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Aber gilt das dann auch für z.B. RTL, Sat1 und Pro7?
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Ungelesen 24.11.22, 06:09   #20
rush1982
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Zitat:
Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen
Aber gilt das dann auch für z.B. RTL, Sat1 und Pro7?
Ist das Ernst gemeint?

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Ungelesen 24.11.22, 10:45   #21
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Zitat:
Zitat von Blödbock_26 Beitrag anzeigen
Das ist die bereits einsetzende Vedummung durch das
Staatsfernsehen.
Für fast dieselbe Bemerkung bin ich gestern gesperrt worden
für dieselbe Bemerkung wirst Du heute wieder gebannt werden

Aber nur zu Deinem Verständnis (bist ja bald 'eh wieder da...):
Wie kannst Du ernsthaft das "Staatsfernsehen" als Verdummung ansehen, wenn es doch so "bildende" und "moralisch einwandfreie" Sendungen im Privatfernsehen gibt (siehe hierzu meine kleine Auflistung in post#[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Wenn Du Deine Aktivitäten hier nicht nur aufs Trollen beschränken würdest (sowohl in Schrift als auch Gedanken), dann würdest Du den Unterschied bemerken.
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Ungelesen 24.11.22, 11:41   #22
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Ich finde jeder Sender sollte sich selbst finanzieren, was ja bei privaten Sendern wie RTL, Pro 7 usw. auch der Fall ist. So sollte das auch bei den Öffentlich-rechtlichen statt finden. Ob nun durch Werbung, Verschlüsselung oder beides, wäre dabei Sache der Sender.

Eine Überlegung wert wäre auch, das sich der Staat beteiligt, aber dann nur anteilig mit 50% und neutral mit Vertretern aller Parteien im Parlament, auch der Oppositionen, da immerhin dort hinein gewählt, Mitspracherecht ausüben. Dann wäre zumindest eine Verschlüsselung nicht mehr notwendig. Die anderen 50% bestehend aus dem Kommerz (Werbung) finanziert, wo die Senderchefs selbst Mitspracherecht ausüben, die nicht Mitglied einer Partei sein dürften und entsprechende neu geschaffene Neutraltätkriterien dazu vertraglich neu abgefasst werden. Der üble Beigeschmack des "Staatsfernsehens" wäre so nicht mehr gegeben und auch die umstrittene Zwangsgebühr wäre vom Tisch.

Sicher, der 50% Anteil liefe dann über die Steuern, den Staatshaushalt, würde aber den Bürgern immens günstiger kommen, wo eben der Zwang auch fort wäre, sich das ganze also kaum noch bemerkbar macht. Natürlich zahlen nicht alle Steuern wie z.B. Arbeitslose, Geringverdiener usw. aber Befreiungen aufgrund geringen Einkommens haben wir ja jetzt auch schon, das fällt also nicht ins Gewicht, weil es auf das Gleiche hinaus käme. Die Sender würden zudem auch anders und sparsamer haushalten müssen, weil der Staat nun offiziell beteiligt ist und ein Auge auf die Dinge hat. Von erwirtschafteten Gewinnen, können Anteile nach Unkosten wieder in den Steuertopf, nur eben nicht alles, weil die Sender ihre Sendungen finanzieren und Kosten abdecken müssen.

Das was man konsumiert ist freiwillig, ebenso selbstverständlich sollte in einem freiheitlich demokratischen Land sein, das ich nur für das bezahle, was ich auch in Anspruch nehme. Und das ist in allen Bereichen auch so. Amazon schickt mir ja auch kein nicht bestelltes Zeugs, das ich gar nicht will, aber bezahlen soll, da hätten die aber schnell ein Problem bzw. könnten so nicht eine Forderung erfolgreich ansetzen. Genauso verrückt ist nämlich dieses System im Grunde auch.

Das, dass Bundesverfassungsgericht entschieden hat, der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, bleibt mir ein Rätsel, denn es spottet schon alleine dem Vertragsrecht. Obwohl Bundeseinheitliche Regelung, schiebt man es auf die Sender der Bundesländer, das es eine Form der Steuer wäre wird auch bestritten, wenn es also keine ist, weshalb können also Radio und Fernsehanstalten uns behandeln wie Schuldner, wenn man keine Verträge mit denen abgeschlossen hat? Wer darüber ernsthaft nachdenkt, merkt es stinkt und es ist so nicht rechtens.
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Ungelesen 24.11.22, 13:25   #23
Melvin van Horne
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Zitat:
Zitat von JDFan Beitrag anzeigen
Das, dass Bundesverfassungsgericht entschieden hat, der Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß, bleibt mir ein Rätsel, denn es spottet schon alleine dem Vertragsrecht. Obwohl Bundeseinheitliche Regelung, schiebt man es auf die Sender der Bundesländer, das es eine Form der Steuer wäre wird auch bestritten, wenn es also keine ist, weshalb können also Radio und Fernsehanstalten uns behandeln wie Schuldner, wenn man keine Verträge mit denen abgeschlossen hat? Wer darüber ernsthaft nachdenkt, merkt es stinkt und es ist so nicht rechtens.
Du kannst jahrelang Jura studieren. Du kannst dich in einer langen Laufbahn für das Bundesverfassungsgericht qualifizieren. Du kannst so gut sein, dass du dich gegen die große Konkurrenz durchsetzt und von Bundestag oder Bundesrat in das Gremium berufen wirst.

Oder Du bist Steffen.

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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.

Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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Ungelesen 24.11.22, 14:56   #24
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Zitat:
Zitat von rush1982 Beitrag anzeigen
Ist das Ernst gemeint?

Sind doch private Sender dir durch Werbung ihre Einnahmen Generieren
Natürlich meine ich das ernst. Wer bezahlt denn die Werbeausgaben der Unternehmen? Wir alle beim Einkaufen oder Kauf von Gütern/Dienstleistungen. Kann ich mich dagegen wehren? Nein!
Also darfst du dich letztlich darüber beschweren, dass du für etwas bezahlst, was du nicht (oder selten) benutzt und jemand der selten bis gar kein Privatfernsehen schaut, darf das nicht, obwohl er sich gegen die Mitfinanzierung auch nicht wehren kann. Ist das in deinen Augen gerecht oder ist dir das in diesem Fall egal?

BTW... Marktanteil des ÖRR am Fernsehmarkt 2021: 50,9%
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Geändert von eitch100 (24.11.22 um 15:04 Uhr)
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Ungelesen 24.11.22, 23:04   #25
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Zitat:
Zitat von Melvin van Horne Beitrag anzeigen
Oder Du bist Steffen.
So ist es ja meistens.

Apropos Bundesverfassungsgericht und "GEZ" (ich bleibe mal bei dem veralteten Begriff GEZ, heisst ja heute eigentlich nicht mehr so)

Paul Kirchhof, erstellte das Gutachten für ARD und ZDF zum Rundfunkbeitrag in dem er seine Befürwortung aussprach. In der Gesetzesbegründung zum Rundfunkbeitrag wurde auf dieses Gutachten Bezug genommen. Sein Bruder Ferdinand Kirchhof Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, ist im Rechtsstreit um die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags einer der zu entscheidenden Richter gewesen. Eine Sache unter Brüdern für den Rest von Deutschland, könnte man ironisch anmerken.

"Allein Verwandtschaft begründet keine Besorgnis der Befangenheit", hieß die Pressemitteilung des Gerichts. Für mich hatte das immer etwas Geschmäckle.

Ich meine okay, ich gehe trotzdem nicht davon aus, das es auch ohne diesem Familienzusammentreffen die Rundfunkgebühr nicht gegeben hätte, es ist halt kleidsamer wenn das Bundesverfassungsgericht diese bestätigt, und es ist letzlich egal wer da sitzt.

Hinsichtlich Verfassungsrichter gab es da schon immer mal das eine oder andere Kuriosum mit den politischen Verflechtungen:

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Und man weiss ja nicht um alle Dinge, die sonst noch so abgehen.

Um nicht falsch verstanden zu werden, ich bin froh um diese Institution, aber manche Personalie oder Urteile lassen einen fassungslos zurück.

Muss ja nicht nur um die "GEZ" gehen, das Bundesverfassungsgericht erklärte z.B. Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" für verfassungsgemäß. Während das Kindergeld nicht der Einkommensteuer unterliegt, werden also ärmere Familien unter Hartz IV benachteiligt.

Sinn des Kindergeldes ist Familien zu fördern, was, aber m. A. n. durch die Anrechnung bei Harz IV der Zweckenfremdung zugeführt wird, also es z.B. zum ganz normalen Einkauf und Lebenshaltungskosten verwendet wird, weil ja auch letztendes muss.

Pflegeeltern bekommen Kindergeld für die von ihnen betreuten Kinder, obwohl Pflegeeltern vom Jugendamt bereits Pflegegeld sowie Kleider- und Taschengeld für die Kinder beziehen, das finde ich zwar völlig in Ordnung, weil alle ein Anspruch darauf haben, auch Millionäre bekommen es, aber die Ärmsten im Hartz IV Bezug bleiben benachteiligt oder anders ausgedrückt, sie müssen das Kindergeld sogar beantragen, obwohl sie nichts davon haben. Das sind dann schon seltsame Entscheidungen.

Das Rechtswesen und politische Entscheidungen haben nicht immer etwas mit Gerechtigkeit zu tun.

Ich will nicht ARD/ZDF ihre Daseinsberechtigung absprechen, um da zurück zu kommen, Gott bewahre, da wir mittlerweile aber eine Informationsvielfalt wie nie jemals zuvor haben, ist diese für jeden aus frei zugänglichen Quellen gewährleistet. Was früher noch notwendig gewesen sein könnte (Rundfunkgenehmigung), ist heute längst nicht mehr zeitgemäß.

Haushaltsabgabe nennt sich das so schön, was eine Zahlung unter Zwang ist. Sicher, wer Einkommenschwach ist, kann sich befreien lassen. Man muss sich also von etwas "befreien" was man sich gar nicht ausgesucht und mit der "GEZ" nicht vertraglich vereinbart hat. Es geht dabei auch irgendwo um das Prinzip.

Es gäbe genug faire Finanzierungsmodelle, die man anwenden könnte. Und wie ich oben schon schilderte, muss es den Staat ja nicht ganz auschliessen. Und es hätte den Vorteil das zumindest der Begriff "Staatfernsehen" dem nicht mehr so anhaften würde. Denn es ist ja nun einmal der Staat, selbst wenn man die Eintreibung der Gebühren auf die Bundesländer schiebt, was ja auch Staat ist, der diese neue Form Rundfunkgebühr (Haushaltsabgabe) erst möglich machte.

Was man den Sendern sonst noch zordnet (einseitige Berichterstattung) hat hiermit weniger zu tun, das könnte man über die Privaten genauso sagen, ist hierbei nicht mein Thema, eher ist es so, man muss es ja nicht schauen, aber trotzdem bezahlen und nur das wäre mein Einwand.

Zitat:
Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen
Wer bezahlt denn die Werbeausgaben der Unternehmen?
Durch die Absetzbarkeit über §37b EStG, der Steuerzahler. Produkte und Dienstleistungen suchen wir uns da aber immerhin selbst aus. Unternehmen müssen auf ihre Angebote aufmerksam machen, durch den Konkurrenzdruck eben um so mehr.

Und es wäre nicht so, als gäbe es im Öffentlich-rechtlichen Rundfunk nun gar keine Werbung. Die Rundfunkzwangsgebühr kann man damit nicht ernsthaft rechtfertigen, was zudem Privatsender, die nun wirklich von Quoten im Sinne der Finanzierung abhängig sind, übervorteilt. Trotzdem kommen die Privaten über die Runden, notfalls mit etwas Sparsamkeit. Es wäre an der Zeit, das ARD/ZDF & Co. in den fairen Wettbewerb eintreten, wer gute Programme macht, muss diesen nicht fürchten. Wie kann man etwas dagegen haben?

Etwas abspecken kann man überdies dann auch mal endlich:

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Geändert von JDFan (24.11.22 um 23:16 Uhr)
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Ungelesen 25.11.22, 12:30   #26
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Au weia... Da hat aber jemand nach Werbungskosten gegoogelt und den erstbesten Treffer als Erklärung missbraucht...
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Ungelesen 25.11.22, 12:46   #27
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Au weia... Da hat aber jemand nach Werbungskosten gegoogelt und den erstbesten Treffer als Erklärung missbraucht...
Und sonst, alles gut bei dir?

Werbekosten sind absetzbar, was wohl auch jeder weiss, damit habe ich dir ja nicht widersprochen, wo ist das Problem?
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Ungelesen 25.11.22, 12:53   #28
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Und sonst, alles gut bei dir?

Werbekosten sind absetzbar, was wohl auch jeder weiss, damit habe ich dir ja nicht widersprochen, wo ist das Problem?
Ausgaben für Werbung/Marketing sind für Betriebe/Unternehmen "normale" Betriebsausgaben. Das hat nichts mit "Werbungskosten" oder §37b EStG zu tun. Somit zahlt das nicht der Steuerzahler, wie du behauptest, sondern der Kunde, wie ich sagte. Und jetzt komm nicht mit: Der Kunde ist in der Regel Steuerzahler.
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Geändert von eitch100 (25.11.22 um 13:02 Uhr)
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Ungelesen 25.11.22, 13:10   #29
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Dann zahlt es halt der Kunde, es ändert aber nichts an der Freiwilligkeit für welche Dienstleistungen und Produkte ich zahle. Beim Rundfunkbeitrag zahlt jeder, ob er diese Sendungen in Anspruch nimmt oder nicht.
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Ungelesen 25.11.22, 13:47   #30
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Dann zahlt es halt der Kunde, es ändert aber nichts an der Freiwilligkeit für welche Dienstleistungen und Produkte ich zahle. Beim Rundfunkbeitrag zahlt jeder, ob er diese Sendungen in Anspruch nimmt oder nicht.
Achso, das hieße also, ich muss ohne Ende Privatfernsehen schauen, damit ich beim Einkaufen nichts kaufe, was im Privatfernsehen Werbung macht. Das ist aber eine sehr spezielle Art der Freiwilligkeit...

Nichts für ungut, ich habe kein Problem mit einer gewissen Ausdünnung bzw. Verschlankung des ÖRR, aber wer das ÖRR dem "normalen" Wettbewerb aussetzen möchte, hat ein Problem mit Minderheiten. Der ÖRR hat eben den Auftrag der Bevölkerung ein möglichst breites und vielfältiges Angebot zu machen. Speziell Kunst und Kultur würden vermutlich komplett aus dem Fernsehen verbannt werden.
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Ungelesen 26.11.22, 01:36   #31
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Achso, das hieße also, ich muss ohne Ende Privatfernsehen schauen, damit ich beim Einkaufen nichts kaufe, was im Privatfernsehen Werbung macht.
Müssen muss man gar nichts, das ist ja mein Thema. Eine lange Leitung, was?


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Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen
Der ÖRR hat eben den Auftrag der Bevölkerung ein möglichst breites und vielfältiges Angebot zu machen.
Und es liegt eben an dieser es anzunehmen oder nicht zu beanspruchen. Du hast auch übersehen, das ich von einem möglichen Finazierungsmodell sprach, wo der Staat sich mit 50% beteiligen kann. Nur: Es wird nicht ohne Werbung gehen und wie ebenfalls erwähnt schon jetzt bei ARD/ZDF auch nicht. Bei myGully nimmst du die Popupps auch hin. Ja, man hat ein Blocker wie "uBlock Origin" und viele andere zur Auswahl, dieser wiederum schränkt aber die Board-Funktionen ein, das man immer wieder den Blocker ein und ausschalten muss und im Browser all versuchten Öffnungen wieder schliessen muss. Egal wie man es für hier macht, man wird beeinträchtigt. Das ist einfach lästig und anstrengend, aber man nimmt es eben hin, der Betreiber verspricht sich hier davon eben Einnahmen, aber ob das so ist, weiss ich nicht, schätze aber eher es ist marginal.

Aber mit dem Fernsehen natürlich kein Vergleich. Ich selbs kenne gar keine Werbung mehr, da ich nur von der Festplatte schaue, ich mache mein eigenes Programm. Für Youtube gibt es zudem ein schönes Add-On namens "Enhancer for YouTube" ein Klick bei einem Video und die Werbung ist gleich wieder weg. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] In den Sender Media Theken kann man im Nachgang auch Werbefrei schauen. Man kann es also trotzdem ungestört gestaltet schauen.

Ich übersetze das mal für dich: Im Kern würden die Gebühren sich sagen wir mal einfach halbieren, aber eben in Form über die Steuern, der andere Rest wird über die Werbung finanziert. Das hätte nicht mehr die ins Haus flatternden und umstrittenen Gebührenforderungen und ständig "Befreiungen" bei geringem Einkommen beantragen zu müssen, was auch eine enorme kostenintensive Bürokratie ist, die wegfallen würde.

Mit Abspecken muss man nicht zwingend verstehen, das man jetzt alle Sender vernichten muss, Radio ist ja auch noch enthalten. Ich denke da an die ganzen Skandale wo Geld verschwendet wurde, da muss grundsätzlich ein neuer Besen rein.

Man könnte auch mal wieder auf das einbringen von Filmklassikern und Serien in den Fokus setzen, das bestimmt viele Leute gerne annehmen, die Alten ohnehin, und neue Generationen sehen mal, was es damals für tolle Sachen gab. Da gibt es sovieles wieder neu zu entdecken oder zu sehen was man nicht kannte und man kann sich mal von der anstrengenden Moderne erholen. Mich entspannt das immer völlig. Zudem viel kostengünstiger als manches andere.

Seit 52 Jahren gibt es den Tatort, tut diese teure Produktion immer noch unbedingt Not? Das hat eh nicht mehr die Klasse von einst, man, was hatten wir damals 70er und 80er Jahre für tolle Schauspieler, nix vom Fliessband. Wurde im übrigen auch in denn letzten Jahren schon mehrfach politisch instrumentalisiert und das dort heute halbwegs Pornografie statt findet. 60 bis 80 jahriges Publikum, das auch dazu gehört, wird davon angewidert sein. Und das dürften keine Minderheiten sein, sondern sehr viele. Man sollte sich mal wiederum auf den Krimi als solches besinnen, wie eben beim Fussball auch. Genau im selben Senderythmus könnte man die nächsten 52 Jahre die bisherigen Tatorte nun erneut zeigen und für viele wird das trotzdem neu sein, weil nie gesehen. Sparen kann man immer, und unterhalten trotzdem auch.
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