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23. Mai – Tag des Grundgesetzes »Der Staat soll nicht alles tun können«

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Ungelesen 23.05.21, 09:18   #1
MotherFocker
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Standard 23. Mai – Tag des Grundgesetzes »Der Staat soll nicht alles tun können«

Zitat:
23. Mai – Tag des Grundgesetzes
»Der Staat soll nicht alles tun können«

Mit dem »Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit« wurden viele Coronamaßnahmen begründet. 1949 wurde heftig um diesen Artikel des Grundgesetzes gerungen. Und schon damals ging es auch ums Impfen. [/B]
Von René Schlott
21.05.2021, 07.36 Uhr



Konrad Adenauer unterzeichnet am 23. Mai 1949 das Grundgesetz Foto: AP



Am 11. Januar 1949 wurde jener Satz geboren, der in der Coronapandemie zum Credo der deutschen Politik werden sollte. An diesem Tag vor mehr als 70 Jahren einigten sich ein Dutzend Abgeordnete des Parlamentarischen Rates in Bonn darauf, für das künftige Grundgesetz einen neuen Artikel vorzuschlagen: »Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.«

Das waren neun eminent wichtige Worte. Und ein Novum der deutschen Verfassungsgeschichte, das sich »sogar sprachlich ganz gut« lese, wie es im Protokoll damals zufrieden hieß.

Vorausgegangen waren stundenlange Diskussionen um Details der Formulierung, alternative Vorschläge und ungeklärte Fragen. Vom Impfen war schon die Rede, auch von der Zwangsimpfung. War beides mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit überhaupt vereinbar? Selbst die Frage, ob Schönheitsoperationen – »das Aufsetzen einer neuen Nase« etwa – weiter zulässig seien, wurde munter diskutiert.


Feierliche Eröffnungssitzung des Parlamentarischen Rates in Bonn, 1948 Foto: HDG Bonn / ullstein bild



Zeitweise verhakte sich die Debatte in grotesken und reichlich konstruierten Problemstellungen. Fast satirisch wurde es bei der Frage, ob es nach dem neuen Artikel möglich wäre, dass sich ein Bürger im »Interesse der Selbstverstümmelung« ein Bein oder gar den Kopf abschneiden ließe. Und ob solch ein Bürger fortan Heilbehandlungen verweigern dürfe – mit der Folge, dass er womöglich berufsunfähig werde und damit der Rentenkasse zur Last falle.

Wegen solcher Szenarien stand kurzzeitig sogar der ganze Artikel zur Disposition. In dieser Situation ermahnte eine der beiden an der Diskussion beteiligten Frauen, die Lehrerin und frühere Reichstagsabgeordnete Helene Weber (CDU), ihre Kollegen eindringlich, zur Sache zurückzukehren: »Es sind so schreckliche Dinge in den Konzentrationslagern vorgekommen und wir haben heute ein anderes Verantwortungsgefühl dafür, daß der Körper weitgehend unverletzlich sein soll, daß unsere Zeit verpflichtet ist, hierüber doch etwas in der Verfassung zu bringen.«

Damit traf Weber einen Nerv: Manche der Anwesenden hatten während der NS-Zeit selbst unter Berufsverboten gelitten. Einige waren sogar inhaftiert gewesen. Andere wiederum hatten sich als »Mitläufer« mit der NS-Diktatur arrangiert.
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