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Ungelesen 13.02.21, 19:11   #1
MadWarbeast
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Standard Renten - Doppelbesteuerung

Zitat:
Heinrich Braun: Das ergibt sich daraus, dass die Besteuerungsanteile in der Einzahlungsphase und die Anteile in der Auszahlungsphase nicht aufeinander abgestimmt wurden. Es ist verboten, was während des Arbeitslebens besteuert wurde, im Ruhestand erneut zu besteuern. Deshalb ist das von der Rürup-Kommission aufgestellte System seit 2005 verfassungswidrig. Seit 15 Jahren streiten sich die Finanzämter bereits mit den Bürger:innen. Auch in der Fachliteratur wird die Doppelbesteuerung der Rente schon lange diskutiert.
Jeden Cent umdrehen, wenn man in Rente ist? Vielen droht im Alter ein Leben am Existenzminimum.
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...ich find auch noch was ungerecht...wir alle gehen an einem tag in die schule und fangen an einem tag die lehre an....aber in rente, gehen wie alle an ganz verschiedenen tagen...ist das gerecht?

lg
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...und es wird Zeit, für eine neue und bessere Unendlichkeit!
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Ungelesen 13.02.21, 22:48   #2
karfingo
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Alles was ich von meiner Rente versteuern muss, war vorher noch nicht besteuert. Habe halt ein anderes Modell gewählt.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei karfingo bedankt:
Draalz (31.05.21), gerhardal (13.02.21)
Ungelesen 31.05.21, 10:20   #3
gerhardal
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Zitat:
Urteil des BundesfinanzhofsKünftigen Rentengenerationen droht zu Unrecht doppelte Besteuerung
Der Staat darf seine Bürger nicht zweimal zur Kasse bitten. Diese Doppelbesteuerung lag bei einem Kläger im Ruhestand zwar nicht vor, entschied der Bundesfinanzhof. Bei künftigen Rentnern dürfte dies aber der Fall sein.
31.05.2021, 10.21 Uhr

Im Streit um die doppelte Besteuerung von Rentnern hat der Bundesfinanzhof (BFH) die Klage eines Steuerberaters zurückgewiesen. Es liege in dem vorliegenden Fall keine Doppelbesteuerung vor, weshalb die Revision unbegründet sei, urteilte das höchste deutsche Steuergericht.
Spätere Rentnerjahrgänge allerdings drohen laut BFH von einer doppelten Besteuerung ihrer Renten betroffen zu sein. Er fordert daher umfassende Änderungen bei der Besteuerung von Renten. Schließlich werde für jeden neuen Rentnerjahrgang der geltende Rentenfreibetrag von Jahr zu Jahr kleiner. Er dürfte daher künftig rechnerisch in vielen Fällen nicht mehr ausreichen, um die aus versteuertem Einkommen geleisteten Teile der Rentenversicherungsbeiträge zu kompensieren, argumentierte der BFH.
Obwohl der Kläger das Verfahren in seinem Fall nun also verloren hat, hat das Urteil weitreichende Folgen für künftige Rentnergenerationen, wie etwa der heute Mitte-Vierzigjährigen. Der BFH machte dem Gesetzgeber erstmals konkrete Vorgaben, wie eine doppelte Rentenbesteuerung vermieden werden kann.
Quelle [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]


Naja, das Urteil ist so ausgefallen, wie zu erwarten war.
Bin zwar kein Spezialist, aber in dem vorliegenden Fall hätte ich vom Gefühl her schon gesagt, dass keine Doppelbesteuerung vorliegt.

Urteil ist hier : [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

und hier

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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.

Geändert von gerhardal (31.05.21 um 10:25 Uhr)
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