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Braunschweig : Straffreie Hetze?

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Ungelesen 13.03.23, 19:03   #1
MunichEast
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Standard Braunschweig : Straffreie Hetze?

Zitat:
Braunschweig

Straffreie Hetze?



Martin K. ist Funktionär bei »Die Rechte«: Aufmarsch der Partei am 1. Mai 2015 in Essen Foto: picture alliance / imageBROKER

Die Kritik am Entscheid der Staatsanwaltschaft zu den »Judenpack«-Äußerungen eines Rechtsex:tremen lässt nicht nach

Gerhard Wegner macht seinem Unmut offen Luft. »Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen. Wenn jemand eine Menschengruppe, egal welche, als ›Judenpack‹ beschimpft, dann ist das eine eklatante Form von Verhetzung und Verharmlosung der Nazi-Diktatur. So etwas muss geahndet werden, dafür gibt es keine Rechtfertigung«, findet der niedersächsische Antisemitismusbeauftragte. Wegner ist nicht der Einzige, der mit deutlichen Worten sein Unverständnis äußert. Aus ganz Deutschland hagelt es Kritik.

Am 15. November 2020, dem Volkstrauertag, hatte Martin K., stellvertretender Vorsitzender der neonazistischen Splitterpartei »Die Rechte« in Braunschweig und Hildesheim, nach einer bereits beendeten Versammlung seiner Partei mehrere Medienvertreter als »Judenpresse« und »Judenpack« beschimpft und ihnen »Feuer und Benzin« angedroht. Einer der Journalisten hatte den Vorgang auf seinem Handy gefilmt und später im Internet veröffentlicht.

Volksverhetzung Mehrere Bürger, darunter ein jüdisches Ehepaar, erstatteten später Anzeige. Gleich zweimal prüfte die Braunschweiger Staatsanwaltschaft den Vorgang. Beide Male stufte sie die Beschimpfungen nicht als Volksverhetzung ein – mangels hinreichenden Tatverdachts. Lediglich der Tatbestand der Beleidigung komme in Betracht, da die Adressaten der Äußerungen »allein die anwesenden Pressevertreter« gewesen seien, heißt es im Einstellungsbeschluss. Da die unmittelbar Betroffenen jedoch nicht binnen drei Monaten Anzeige erstattet hätten, sei das Ganze nicht mehr verfolgbar.

Dass sich die Äußerungen des Beschuldigten auch gegen die in Deutschland lebenden Juden gerichtet hätten, lasse sich dagegen »nicht belegen«, folgerte der zuständige Staatsanwalt. »Der Begriff ›Judenpack‹ ist im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Begriff ›Judenpresse‹ erfolgt. Damit liegt auf der Hand, dass der Beschuldigte die anwesenden Medienvertreter als ›Judenpack‹ bezeichnen wollte, nicht aber zugleich die in Deutschland lebenden Juden als ›Pack‹ bezeichnet werden.« Hinzu komme, dass die Äußerungen »ersichtlich spontan erfolgt« und »eine Reaktion auf die vor Ort anwesenden Medienvertreter« gewesen seien. Bei Veranstaltungen des rechten Spektrums, die von Medienvertretern begleitet würden, sei so etwas gang und gäbe, so der Staatsanwalt.

Auch an der in Paragraf 130 des Strafgesetzbuchs geforderten Öffentlichkeit der Aussagen habe es gefehlt, da keine Personen anwesend gewesen seien, die hätten aufgehetzt werden können. Das von einem Journalisten später veröffentlichte Handyvideo des Vorfalls habe den Vorgang später zwar publik gemacht. Damit habe K. aber nicht rechnen können.

Der Fall zeigt erneut exemplarisch, wie schwierig die Strafverfolgung von antisemitischen Ausbrüchen auf deutschen Straßen weiterhin ist. Das liegt zum einen an dem vom Bundesverfassungsgericht sehr weit gesteckten Schutzbereich der Meinungsfreiheit. Demnach sind öffentliche antisemitische Äußerungen nicht unbedingt gleichbedeutend mit Volksverhetzung. Hierfür sind weitere Kriterien zu erfüllen. Zum anderen haben viele Staatsanwälte Sorge, vor Gericht zu scheitern.

Die Beschwerden mehrerer Personen
werden derzeit geprüft.


Dennoch hat in den letzten Jahren auch bei vielen Ermittlern ein Bewusstseinswandel eingesetzt. Das zumindest glaubt Andreas Franck, Münchner Oberstaatsanwalt und Antisemitismusbeauftragter der bayerischen Justiz. »Wir bringen heute deutlich mehr Fälle wegen Volksverhetzung vor Gericht als noch vor vier oder fünf Jahren«, sagte Franck. Das sei Ausdruck einer erhöhten Sensibilität vieler Staatsanwälte, insbesondere nach den Erfahrungen mit den Protesten gegen die Corona-Beschränkungen, bei denen es vielfach zu judenfeindlichen Vorfällen gekommen war. Zudem seien die Grenzen der Meinungsfreiheit im Lichte des gesellschaftlichen Wandels stets neu auszuloten. Zu dem Fall in Niedersachsen wollte Franck sich nicht äußern, wies aber darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften in Bayern zuletzt mehrere Fälle von Volksverhetzung vor Gericht gebracht hätten.

In Braunschweig ist Martin K. seit Langem wegen seiner judenfeindlichen und rassistischen Ausfälle »amtsbekannt«. Einige Wochen nach dem Vorfall vom Volkstrauertag 2020 hetzte er erneut gegen Juden und gegen Israel. Vor dem Braunschweiger Hauptbahnhof brüllte er im Dezember 2020 Gegendemonstranten an mit »Ihr miesen Leute aus Israel« und belegte sie mit weiteren, nicht zitierfähigen Schimpfwörtern. Diesen und zwei weitere Vorfälle bewertet die Staatsanwaltschaft anders. Sie hat Anklage gegen K. erhoben – allerdings nur wegen Beleidigung.

CHIFFREN Die Kritik an der Einstellung des Verfahrens wegen Volksverhetzung lässt dennoch nicht nach. Mehrere Personen haben Beschwerden eingelegt. Sie würden aktuell geprüft, so ein Sprecher der Braunschweiger Staatsanwaltschaft.

Auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger überzeugen die Argumente der Braunschweiger Ermittler nicht. Die Vokabel »Juden« werde hier in einem beschimpfenden und herabwürdigenden Kontext gebraucht, so die ehemalige Bundesjustizministerin und amtierende Antisemitismusbeauftragte Nordrhein-Westfalens. »Aus meiner Sicht müssen wir bei Staatsanwaltschaften vielmehr ein Bewusstsein dafür schaffen, in welchen Formen sich Antisemitismus heute äußern kann und welche Typen von Codes oder Chiffren benutzt werden, um antisemitisch zu hetzen«, sagte sie dieser Zeitung.

Leutheusser-Schnarrenbergers niedersächsischer Kollege Gerhard Wegner will nun das Gespräch mit den Staatsanwälten suchen. Er setze darauf, dass die Justiz »einen klugen Weg findet, um den fatalen Eindruck der Billigung von Antisemitismus ein für alle Mal aus dem Weg zu räumen.« Alles andere, so Wegner, wäre schlicht »blamabel«.


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Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist nicht nachvollziehbar und ist ein Grund zur Sorge.
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Ungelesen 14.03.23, 08:33   #2
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Ein Staatsanwalt, der die Privatsphäre respektiert.
Das hat Seltenheitswert.

Die Forderung, nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern nun auch im kleinen Kreis Sprechverbote zu erteilen und Denunziantentum zu fördern, ist eine weiterer Tabubruch, den die Braunen irgendwann dankend übernehmen werden.

Merkt Ihr eigentlich nicht, wie Ihr euer eigenes Grab schaufelt?
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Ungelesen 14.03.23, 09:50   #3
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Die Einbürgerung Adolf Hitlers, der bis 1925 österreichischer Staatsbürger war, in das Deutsche Reich erfolgte am 25. Februar 1932 durch den von DNVP und NSDAP regierten Freistaat Braunschweig. Bereits ab 1925 wurden von verschiedenen Seiten mindestens sieben Versuche unternommen, dem zu diesem Zeitpunkt auf eigenes Betreiben hin staatenlosen Adolf Hitler durch Einbürgerung die Staatsangehörigkeit eines der Gliedstaaten der Weimarer Republik zu verschaffen (eine einheitliche deutsche Staatsangehörigkeit gibt es erst seit der Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit vom 5. Februar 1934 auf Grund des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs, mit dem die deutschen Länder gleichgeschaltet wurden).
Diese Versuche wurden anfänglich fast immer im Verborgenen unternommen, wobei die Initiatoren sowohl die Öffentlichkeit als auch politische Entscheidungsträger über die Vorgänge weitestgehend im Dunkeln ließen oder diese wenigstens zu vertuschen suchten. So geschehen beim ersten Versuch in Thüringen und in Hildburghausen und zuletzt in Braunschweig, wo es durch massive Einflussnahme seitens Dietrich Klagges (NSDAP), des Innenministers des Freistaates Braunschweig, sowie durch Unterstützung der im Braunschweigischen Landtag vertretenen Deutschen Volkspartei (DVP) schließlich im Februar 1932 gelang, Hitler kurz vor der Reichspräsidentenwahl durch Ernennung zum Regierungsrat einzubürgern. In einigen Fällen sind die Initiatoren bzw. die Unterstützer der Einbürgerungsversuche bis heute nicht bekannt.
Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Sind da halt Traditionalisten. Darum nennen wir die hier nur noch "Braun schweig"
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Ungelesen 14.03.23, 10:41   #4
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Zitat:
Zitat von SubFooWer Beitrag anzeigen

Die Forderung, nicht nur in der Öffentlichkeit, sondern nun auch im kleinen Kreis Sprechverbote zu erteilen und Denunziantentum zu fördern, ist eine weiterer Tabubruch..
Merkt Ihr eigentlich nicht, wie Ihr euer eigenes Grab schaufelt?
Es geht hier um Antisemitismus und Volksverhetzung der nach einer Versammlung lautstark ausgelebt wurde !
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Es geht hier um Antisemitismus und Volksverhetzung der nach einer Versammlung lautstark ausgelebt wurde !
Wie die Staatsanwaltschaft ausführlich und in recht einfach verständlichen Worten erklärt hat, geht es hier eben nicht um Volksverhetzung, sondern höchstens um Beleidigung.
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Zitat:
Zitat von SubFooWer Beitrag anzeigen
Wie die Staatsanwaltschaft ausführlich und in recht einfach verständlichen Worten erklärt hat, geht es hier eben nicht um Volksverhetzung, sondern höchstens um Beleidigung.
.... und das genau ist der Grund für den Stein des Anstoßes ! Eine Strafvereitelung will ich hier nicht unterstellen, aber eine richterliche Entscheidung halte ich für zwingend notwendig !
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Die Begründung der STA alleine ist schon Irrsinn pur:
Zitat:
Dass sich die Äußerungen des Beschuldigten auch gegen die in Deutschland lebenden Juden gerichtet hätten, lasse sich dagegen »nicht belegen«, folgerte der zuständige Staatsanwalt. »Der Begriff ›Judenpack‹ ist im unmittelbaren zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Begriff ›Judenpresse‹ erfolgt. Damit liegt auf der Hand, dass der Beschuldigte die anwesenden Medienvertreter als ›Judenpack‹ bezeichnen wollte, nicht aber zugleich die in Deutschland lebenden Juden als ›Pack‹ bezeichnet werden.« Hinzu komme, dass die Äußerungen »ersichtlich spontan erfolgt« und »eine Reaktion auf die vor Ort anwesenden Medienvertreter« gewesen seien. Bei Veranstaltungen des rechten Spektrums, die von Medienvertretern begleitet würden, sei so etwas gang und gäbe, so der Staatsanwalt.
Schon das Wort "Pack" selbst ist seit Urzeiten negativ, mit dem jeweiligen Adressaten, behaftet. Man könnte auch "Pack" durch jedes andere Schimpfwort ersetzen, dann würde es der STA vielleicht deutlicher werden.

Wenn die braune Hohlbirne Menschen als "Judenpack" bezeichnet, geht dies sicher gegen alle jüdischen Menschen weltweit. Damit dürfte auch die Beleidigung subsumiert werden. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] lässt da eigentlich keine Zweifel aufkommen!

Da muss man sich schon fragen, welche Interessen man in Braunschweig zu Gerichte folgt...
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Hab lange überlegt ob ich mich äussern soll...
Das fadenscheinige Urteil passt sehr gut zum gegenwärtigen Zeitgeist. Verrohung der Sprache ist angesagt. Anscheinend aus dunkelster Vergangenheit stammend nicht nur dieses Wort.
Man kommt ungestraft davon. Warum auch nicht? Wenn es doch öffentlich vorexerziert wird.
Da werden Menschen die Frieden wollen als „Lumpenpazifisten“ bezeichnet. (Erinnert an Freislers "[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]!") Menschen, die nicht die Meinung des ÖRR teilen, werden als Ratten, Arschlöcher oder Scheisshaufen tituliert. Buchpreise gibt es für "Die Russen sind (...) Horde, Verbrecher, Tiere, Unrat. (...) Brennt in der Hölle ihr Schweine.".
Sauer stösst auch Blinddarm-Rosetti auf.
Anleihen wie gesagt aus Nazizeit. Ein „totaler Sieg“ wird gewünscht, ausgerechnet am Jahrestag der gewissen Rede (Zufälle gibt’s…).
Man darf Wagenknecht/Schwarzer frauenfeindlich beleidigen, alles ungestraft.
Weiter Beispiele verkneif ich mir. Was zur Zeit abgeht ist einfach ekelhaft. Das scheint mir doch der Extremismus der Mitte zu sein.
Man sollte sich doch mal Klemperers LTI (Lingua Tertii Imperii) zu Gemüte führen. Zitat: „Worte können sein wie winzige Arsendosen; sie werden unbemerkt verschluckt, sie scheinen keine Wirkung zu tun, und nach einiger Zeit ist die Giftwirkung doch da.

Geändert von nolte (15.03.23 um 10:34 Uhr)
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Verrohung der Sprache? hihi. Ihr heutigen Weicheier hättet in den 70ern und 80ern keine Sekunde überlebt.

Mal eine Auswahl:
Strauß über Sozialismus und Kommunismus: „Was wir hier in diesem Land brauchen, sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören – in ihre Löcher.“

Gegen die gleichgeschlechtliche Partnerschaft: „Ich will lieber ein kalter Krieger sein als ein warmer Bruder.“

Gegen einen Zwischenrufer auf einer Wahlkundgebung: „Wenn’s schon kein Hirn haben, dann halten Sie’s Maul wenigstens. Dieses dämliche Gequatsche eines politisierenden Beatles. Sie Pilzkopf!“

...
das alles gefunden innerhalb von einer Minute unter dem Schlagwort "Franz Josef Strauss Zitate".

Nein. die Sprache verroht nicht, es gab schon immer Umstände, die man auf treffende Weise nicht ohne Kraftausdrück beschreiben konnte. Die heutige Prinzessin-auf-der-Erbse-Generation ist das Problem.
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Ungelesen 15.03.23, 19:56   #10
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Zitat:
Zitat von Cerberus2023 Beitrag anzeigen
Auch wenn das hier anscheinend einige gern hätten. "Judenpack" und "Judenpresse" spricht nun mal keine einzelne Person an und fällt damit nicht mal unter den Tatbestand der Beleidigung.
Das ist blanker Unsinn und Deine wievielte wiederholte Anmeldung ist das ? Die 100 schon voll ? Deine beiden Begriffe sind Beleidigungen und in der Regel auch Volksverhetzung bzw. antisemitische Straftaten. Der Rahmen für eine strafrechtliche Würdigung ist der Raum der getätigten Aussage. Es muß eine Öffentlichkeit gegeben sein bzw. die Aussagen gegenüber Dritten gefallen sein.

Die Staatsanwaltschaft hat den Fall salopp gesagt eingestellt frei nach dem Motto es hat kein Außenstehender die Volksverhetzung wahrgenommen und sieht es auch eher als Beleidung. Das steht im krassen Widerspruch zu vielen richterlichen Entscheidungen und durch die Einstellung hat die Staatsanwaltschaft dem Gericht erst gar keine Möglichkeit der Entscheidung eingeräumt.

Das Dein Mist auch noch bedankt wird ist bedenklich. Jemand der "Judenpresse" oder "Judenpack" nicht einmal als Beleidigung ansieht hat sich weit vom sozialen Miteinander und dem Bewußtsein an die Judenverfolgung in Deutschland völlig entfernt.
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Ungelesen 16.03.23, 05:44   #11
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An den Troll aka Höllenhund...:

Der STA ist, rein juristisch, nichts vorzuwerfen. Moralisch jedoch schon und auch ist die Frage nach dem Gewissen durchaus angebracht. Rein nach dem Gewissen darf übrigens nur ein Richter handeln (und natürlich nach der rechtstaatlichen Ordnung des GG!)

Aber ein STA hätte sofort die Ermittlungen einleiten müssen, da der Ruf nach "Judenpack" schon den Anfangsverdacht gegen §130 StGB darstellt. Anders als die blosse Beleidigung ist dies ein Offizialdelikt.

Falls und nur falls, die Wählerschaft die braunen Truppen erstarken würde, habe ich schon Angst um unser Wohl, Recht und Demokratie. Heisst: Typen wie Du, ohne Ahnung, sind eine Gefahr. So wie auch die rülpsenden Brüller in Braunschweig.
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Zitat:
Zitat von Cerberus2023 Beitrag anzeigen
Wo sage ich denn bitte das ich, als Privatperson das nicht als Beleidigung ansehe? Zitat? Ich hab lediglich darauf hingewiesen das es nicht unter den Tatbestand der Beleidigung fällt, so und nicht anders. Alles andere ist ne reine konstruktion in deinem Kopf um deine Diffamierung mir gegenüber zu rechtfertigen. Und allein schon deine Bewertung mit dem Kommentar "Rechter Troll", zeigt doch was in deinem Kopf abgeht. Deine anderen Beiträge die zu 95%, sich nur damit beschäftigen Andersdenkende in eine Rechte Ecke zu stellen übrigens auch. Wenn hier jemand ein Troll ist, bist du es.
Das hast du in der Tat nicht gesagt... (Im Folgenden spreche ich dich auch nicht persönlich an) Dennoch es ist schon erstaunlich, wie man quasi die Freudensprünge einiger User verspürt, wenn sie Urteile wie Obiges vernehmen. Diese abartige Verrohung der Sprache ist sehr wohl signifikant und wer mir da bestenfalls noch mit Meinungsfreiheit oder gar "freier Rede" kommt, möchte einfach ungestraft beleidigen dürfen. Das senkt in Zukunft dermaßen die Hemmschwelle, dass es einem nur noch Schauer über den Rücken laufen lässt.


Aber, und damit meine dich, ich fand es schon fast lustig, dass du dich über eine solche "Beleidung/Unterstellung" echauffierst, aber das obige Urteil anscheinend nicht für kritikwürdig hälst. OK, das schreibst du so auch nicht, aber kannst dich ja mal zu äußern. Lustigfaktor 2. Deine Erläuterung zu obigem Urteil war, wie es MunichEast schrieb, "blanker Unsinn" und das lässt du unkommentiert stehen... hmmmmm...
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Kann es sein, dass da Unterschiede gemacht werden, wer gegen Israel und gegen Juden demonstriert bzw. hetzt und diese unschönen antisemitischen Hetzsprüche ablässt?

Beispiel: Jahrelang durften Palästinenser in Städten Deutschlands demonstrieren und ihren Judenhass zum Besten geben. Vor allem in unserer Hauptstadt ist es sehr oft eskaliert.

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bpHinch ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 18.03.23, 06:06   #14
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Zitat:
Zitat von bpHinch Beitrag anzeigen
Kann es sein, dass da Unterschiede gemacht werden, wer gegen Israel und gegen Juden demonstriert bzw. hetzt und diese unschönen antisemitischen Hetzsprüche ablässt?
Du musst schon etwas unterscheiden. Eine Demo wird nicht leichtfertig vorher verboten, da dieser Eingriff in die Grundrechte gut begründet sein muss. Deine besagten Demonstrationen führten zu Strafermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung, schweren Landfriedenbruchs und gefährlicher Körperverletzung nur so als Beispiel.

Zweierlei Maß erkenne ich da nicht.
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Ungelesen 19.03.23, 10:06   #15
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Zitat von Cerberus2023 Beitrag anzeigen
Genau das ist nämlich der Grund dafür das niemand mehr der Justitz in diesem Land vertraut, da selbst dem dümmsten ohne Abschluss mitlerweile klar wird das hier mit 2erlei Maß gemessen wird
Du .... nicht ich ! Das immer nur die Rechten verurteilt werden ist Unsinn und dann bringst Du ein Beispiel selber mit dem Fussball, da wurden und werden nicht Rechte beschuldigt antisemitische Straftaten begangen zu haben. Die anderen .....
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Ungelesen 19.03.23, 10:14   #16
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Zitat von Cerberus2023 Beitrag anzeigen
Und wieder habe ich nicht das geschrieben, was du mir versuchst in den Mund zu legen.
... das hast Du in Deinem Beitrag [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] getan. Zweierlei Maß, Araber offen Judenhass und so...
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Draalz (19.03.23)
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