Egal, von welcher Seite man Inhalte downloadet, man muß sich darüber im Klaren sein, ob diese Seite geschütze Inhalte zum Download anbietet oder nicht. Allgemein ist das Downloaden von illegalen Inhalten strafbar, wobei auch keines dieser sich auf dem Markt befindlichen Downloadhelper-Programme, sei es Firefox-Downloadhelper, JDownloader oder ähnliche diese Hürde aushebelt.
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