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15.08.10, 17:13
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.488
Bedankt: 55.367
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WICHTIGE Informationen für die Upper & Leecher!
Wie wir gestern hier schon bekanntgaben ist die Gefahr für Upper & Leecher eher gering.
Dazu ein Auzug aus den Gulli-Redaktion welche einen Anwalt konsultiert haben, um in Erfahrung zu bringen was genau passieren könnte.
Zitat:
Wir haben Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs kontaktiert, der uns heute kurzfristig Rede und Antwort stand. Er rät davon ab, jemanden über das Löschen seiner Uploads zu informieren, diese Handlung kommt einem Schuldeingeständnis gleich und könnte somit juristisch gegen den Uploader verwendet werden! Wer sicher gehen möchte, sollte es lediglich bei der Löschung der Uploads belassen und niemandem mitteilen, dass er mit der Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Werke in Verbindung steht. Dazu kommt, dass die fraglichen Daten nicht für jede Partei interessant sind. Die GVU vertritt nur Klienten in der Film- und Spieleindustrie. Aktuelle Uploads von Musikalben sind für sie irrelevant. Und ein Clemens Rasch interessiert sich nicht für Pornos, sondern nur für Werke, dessen Labels er vertritt. Die Sperrverfügung muss beim Internet-Anbieter innerhalb von maximal 14 Tagen eingehen. Sollte das "Backup" jetzt schon älter als 14 Tage alt sein, können die IPs nicht mehr den Inhabern der jeweiligen Anschlüsse zugeordnet werden.
Selbst wenn man die Daten heute noch veröffentlichen würde, müssten GEMA, GVU, proMedia & Co. einen erheblichen personellen und zeitlichen Aufwand betreiben, um die Datenbank auszuwerten und herauszufiltern, welche Uploads für sie überhaupt relevant wären. Selbst wenn IP-Adressen rechtzeitig zugewiesen werden könnten, wäre der Fund schon wegen der Verletzung des Datenschutzes sehr infrage gestellt. Wer derart dubiose Quellen zur Hand nimmt, dürfte bei einem Verfahren auf erheblichen Widerstand des Verteidigers stoßen. Auch die Angabe der E-Mail-Adresse für den Account im Board ist noch kein eindeutiger Beweis für eine Straftat. Jeder könnte eine ihm bekannte E-Mail-Adresse angeben, um ihn zu denunzieren. Das alleine ist kein Beweis, dass eine Person auch der Inhaber des fraglichen Accounts im Board ist. Sollten die Backups brandaktuelle Daten enthalten, wäre es ein Wettlauf gegen die Zeit. Wenn nicht, besteht keine Gefahr mehr, außer jemand benutzt einen E-Mail-Account, für den man sich vorher eindeutig identifizieren müsste, so etwa E-Mail-Adressen an Universitäten, die nur gegen Vorlage des Personalausweises an eingeschriebene Studenten vergeben werden. Generell gilt: Downloader ohne Uploads haben nichts zu befürchten. Ihre Verfolgung wäre auch ohne Backup bei den Filehostern möglich und diese wird bislang nicht durchgeführt. Bei einem so geringen Streitwert lohnt der Aufwand schlichtweg nicht.
Und selbst die Daten von Poweruploadern könnten den selbst ernannten Ermittlern wahrscheinlich nur zu Recherchezwecken dienen, um einen Einblick in die Hintergründe der Szene zu bekommen. Herr Dr. Wachs gibt dementsprechend teilweise aber keine komplette Entwarnung für alle Betroffenen dieser Auseinandersetzung.
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