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myGully |
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25.06.21, 09:33
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#1
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Moderator
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Bedankt: 6.936
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Bundestag beschließt Gesetz gegen lange Vertragslaufzeiten
Zitat:
Handytarife, Fitnessstudios und Co.
Bundestag beschließt Gesetz gegen lange Vertragslaufzeiten
Schluss mit langen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten: Der Bundestag hat sich darauf geeinigt, dass Verträge etwa für Mobilfunk und Fitnessstudios im Regelfall nur ein Jahr laufen dürfen.
25.06.2021, 06.11 Uhr
Justizministerin Lambrecht Foto: Sean Gallup / Getty Images
Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] hat am frühen Freitagmorgen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Verbraucherinnen und Verbrauchern auch die Kündigung ihrer Verträge erleichtern soll.
»Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten«, sagte Justizministerin [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ([ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]).
Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde oder die Kundin gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.
Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss es künftig außerdem einen »Kündigungsbutton« geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können, wie sie geschlossen wurden.
Unternehmen drohen hohe Strafen für aufdringliche Telefonwerbung
Das neue Gesetz soll auch den Schutz vor aufdringlicher Telefonwerbung verbessern. Die darf bereits jetzt nur nach einer vorherigen Einwilligung des Verbrauchers oder der Verbraucherin erfolgen. Künftig müssen Unternehmen diese Einwilligung sorgfältig dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können, wie Lambrecht erklärte. Komme das Unternehmen seiner Dokumentationspflicht nicht nach, drohe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Der Bundestag hat in der Nacht zu Freitag eine Marathonsitzung beendet. Entschieden wurde unter anderem auch über Mietspiegel, illegale Onlinedeals und die Einbürgerung von NS-Verfolgten und deren Nachfahren. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].
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25.06.21, 11:09
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.620
Bedankt: 2.086
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dürfte vor allem fitnesstudios hart treffen....
die mobilfunkanbieter werden sich anpassen, subventionen nur mit 24 monats vertrag
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Jedesmal wenn ich mich bei [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] einloggen will, werde ich gefragt ob ich meinen Account mit Facebook verknüpfen will.....ich will aber nicht das jeder erfährt, das ich bei Facebook bin.
Geändert von bambamfeuerstein (25.06.21 um 11:17 Uhr)
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