Zitat:
Zitat von Pug64
Was ich in der Vergangenheit schon alles bestellt habe, teuere Gaming-Laptops, Monitore, Hardware für den Selbstbau und immer war alles ohne Fehler, ich musste noch nie etwas zurückschicken.
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Ich hingegen schon.
Und witzigerweise, war das eine HighEnd-Grafikkarte von "MindFactory" !
Die Versand-Verpackung war einwandfrei, und auch der Original-Karton, war 1A !
Aber die Grafikkarte, ...wie heißt es so schön: "Kein Bild, kein Ton, wir kommen schon"

!
Und das ist dann immer der Super-Gau.
Denn der Händler könnte behaupten, es sei Selbstverschulden.
Aber zum Glück erfolgte der Umtausch umgehend innerhalb drei Tage !
Zitat:
Zitat von Pug64
Was meint ihr wenn der Karton bei der Lieferung schon so aussieht als wenn er es hinter sich hat sollte ich die Annahme verweigern und mein Geld mit Frist per Email zurück fordern?
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Diese Frage kann dir keiner beantworten.
Rechtlich heißt es:
"Der Händler trägt das Versandrisiko bis zur Übergabe der Ware an dich (§475 Abs.2 BGB)".
Oft schreiben die Händler ja bei der Auftragsbestätigung selbst, dass man beim Empfang der Ware die Versand-Verpackung genauestens prüfen soll, und bei einer Beschädigung die Annahme verweigern sollte, aber dann umgehend den Händler kontaktieren soll.
Nur so bist du rechtlich auf der sicheren Seite.
Bei einem weiteren Kauf einer damaligen ebenfalls HighEnd Grafikkarte, das war damals das Flaggschiff unter den GTX1080ti GraKas, also einer "Hall of Fame", [
Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] ...die mit dem Display, war die Versand-Verpackung einwandfrei.
Aber als ich die Grafikkarte dann auspackte, war der Original-Karton massiv beschädigt.
Die Versand-Abteilung hatte mir also ganz bewusst eine Grafikkarte in einem beschädigten Original-Karton geschickt.
Ein Versehen war das somit nicht.
Zum Glück lief die GraKa aber einwandfrei, und ich war froh, nun überhaupt eine zu haben.
Diese "Hall of Fame" wurde damals zu Preisen von 880,- bis 1200,-Euro gehandelt, wie ein Sammlerstück, und nicht jeder Händler hatte diese Grafikkarte im Angebot.
Trotzdem habe ich sofort den Händler "ComputerUniverse" angerufen, und Rabatz gemacht.
Man hat mir dann vom Verkaufspreis (damals fast 1000,-Euro), dann 30,-Euro gutgeschrieben.
Also schaue dir die Versand-Verpackung genau an, und entscheide dann nach gesundem Menschen-Verstand !

Man muss allerdings dem Händler zugestehen, dass wenn die Versand-Verpackung beschädigt ist, es das Verschulden des Lieferanten ist, und nicht des Händlers.
Trotzdem bleibt dein Ansprechpartner der Händler !!!
Rechtlicher Hinweis:
Auch wenn du ein beschädigtes Paket von DHL oder UPS angenommen hast und die Ware darin defekt ist, hast du weiterhin Ansprüche gegenüber dem Händler, sofern du als Verbraucher bei einem gewerblichen Händler gekauft hast.
Das gilt unabhängig vom Paketdienst.
Deine Rechte als Käufer:
Verbraucherschutz nach deutschem Recht:
Der Händler trägt das Versandrisiko bis zur Übergabe der Ware an dich (§475 Abs.2 BGB).
Das bedeutet: Nicht DHL oder UPS, sondern der Händler haftet, wenn die Ware beschädigt bei dir ankommt.
Du kannst Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückerstattung verlangen.
Was tun bei beschädigtem Paket?
1. Schaden dokumentieren.
Fotos vom Paket (außen und innen) und der beschädigten Ware machen.
Verpackung aufbewahren – sie kann wichtig für die Prüfung sein.
2. Händler kontaktieren.
Am besten schriftlich (E-Mail), mit Beschreibung und Bildern.
Eine Frist zur Reaktion setzen (z.B. 7 Tage).
3. Optional: Schadensmeldung beim Paketdienst.
DHL:
Schadensanzeige ausfüllen und mit Paket in eine Postfiliale bringen (Aber erst nach Rücksprache mit dem Händler) !
DHL haftet bis zu 500€, wenn die Verpackung sachgemäß war.
UPS:
Online Schadensersatzanspruch einreichen über das UPS-Portal.
Verpackung und Inhalt müssen aufbewahrt und ggf. zur Inspektion bereitgestellt werden.