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myGully |
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23.09.24, 20:31
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#1
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experience of life
Registriert seit: Mar 2019
Beiträge: 152
Bedankt: 103
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Kennt sich wer mit §1605 BGB aus? Sehr gerne per PN!
Ich habe ein Schreiben vom Jugendamt mit dem Betreff "Beistandschaft für...." bekommen,
in dem ich aufgefordert werde, einen "Fragebogen" nach "§1605 BGB" auszufüllen.
Kennt sich jemand damit aus???
??? Für was "Einkünfte des "Lebensgefährten"??
Von "Dem/Der "neuen "Partner/Partnerin"??
Und wenn ja, warum??
Bei mir zum Beispiel,
"ich weiss es nicht, will es auch garnicht wissen und es geht mich auch nichts an!"
<<< Datenschutz, Privatsphäre etc...!!!
Falls ja, am liebsten per PN
Grüßle
knuddeln
Geändert von knuddeln (23.09.24 um 21:32 Uhr)
Grund: Fertig ;-)
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06.11.24, 07:16
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2013
Beiträge: 17
Bedankt: 9
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Normal müsstest du wissen worum es geht.
Hast du ein Kind, oder warst einmal bei einer Samenbank?
Ich würde, wenn ich nicht weiss was da los ist, auf jeden Fall zuerst eine Begründung von denen einfordern.
Vielleicht lässt sich das so klären und du bist dann nicht gezwungen sensible Daten raus zugeben.
Wenn die trotzdem drauf bestehen, dann vorher vielleicht den Gegen-Beweis in Form eines Gentests erbringen.
Kostenübernahme dann von denen. Die wollen ja was von dir.
Aber tätig würde ich an deiner Stelle werden. Nächste Instanz wäre sonst evt. ein Gericht.
Der normalfall wäre, du hast ein Kind. Dann finde ich das man auch dafür bezahlen sollte (sofern möglich).
Sind nur Grundgedanken.
Bin kein Jurist.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Crouky:
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06.11.24, 20:20
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#3
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experience of life
Registriert seit: Mar 2019
Beiträge: 152
Bedankt: 103
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Zitat:
Zitat von Crouky
Normal müsstest du wissen worum es geht.
Hast du ein Kind, oder warst einmal bei einer Samenbank?
Der normalfall wäre, du hast ein Kind. Dann finde ich das man auch dafür bezahlen sollte (sofern möglich).
Sind nur Grundgedanken.
Bin kein Jurist.
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Keine Samenbank
Kind, wird im Dezember 18, also Volljährig
(ja ich weiß, das sie ab dann alles bekommt, das ist nicht das Thema)
Unterhalt von über 300€ jeden Monat pünktlich bezahlt!
Dann 5 Monate bevor mein Kind 18 wird, eine "Aufforderung über´s Jugendamt
"ich solle doch ab sofort und 2-3 Monate rückwirkend 550€ "Unterhalt" bezahlen
und den Verweis auf §1605 und ich soll das Formular ausfüllen
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10.11.24, 00:26
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2013
Beiträge: 17
Bedankt: 9
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Der Paragraph sagt ja nur aus das du zur Auskunft verpflichtet bist.
Hätte da ein wenig muffensausen.
Passiert oft das jemand den kleinen Finger gibt und ihm danach die Hand abgerissen wird.
Wenn sie sehen das sie damit problemlos bei dir durch kommen und das sogar rückwirkend, besteht ja die Möglichkeit eventuell noch mehr zu bekommen?
Vielleicht hat sich aber auch nur die gesetzeslage leicht verändert. Z.B. Obergrenzenverschiebung.
Du kannst die Problematik mal googeln. Du kennst ja den Zeitpunkt ab dem sie mehr wollen.
"Mehr Unterhalt ab dem .. .. .. vom Jugendamt gefordert" z.B..
Ist auch möglich das es einfach nur einen Prüfinterwall bei denen gibt und das ganze ein automatisierter Vorgang ist, weil du nicht den vollen Anteil zahlst.
Wenn ich du wäre würde ich da ganz einfach mal anrufen. Dann weiß man mehr.
Wenn du meinst das da etwas im argen liegt - Anwalt einschalten.
Ist bestimmt besser als so ein Laienforum was Rechtsfragen angeht.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Crouky:
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10.11.24, 10:07
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Aug 2020
Beiträge: 710
Bedankt: 1.083
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Ich les da raus du hast kein Umgang mit deiner ? Tochter hast? Denn sonst wüsstest du was auf dich zu kommt.
Denn ich hab das zweimal durch , hab ein Sohn und eine Tochter von zwei Frauen und von beiden hab ich mich getrennt. Daher weiß ich was das Jugendamt so von einem alles will , aber Gott sei dank hatte ich immer ein Super verhältnis zu meinen Kindern (heut immer noch) , daher wusste ich immer bescheid und hab das bezahlt was die Düsseldorfer Tabelle hergab.
Da z.B. mein Sohn ein Dualstudium gemacht hat und Geld bezogen hat ,mußte ich fast gar nichts mehr zahlen und meine Tochter früh eine Ausbildung begonnen hat ,war das für mein Geldbeutel eine große erleichterung.
Aber von dem Paragraphen hab ich noch nichts gehört.
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