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10.08.25, 07:00
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das Muster ist das Muster
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Arzt scheitert mit Klage gegen Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen
Zitat:
Klinikum Lippstadt: Arzt scheitert mit Klage gegen Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen
Das Arbeitsgericht Hamm hat entschieden: Das Klinikum Lippstadt darf Chefarzt Joachim Volz weiterhin Schwangerschaftsabbrüche verbieten.

Das Arbeitsgericht Hamm hat die Klage des Gynäkologen Joachim Volz gegen das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen seines Arbeitgebers abgewiesen. Der langjährige Chefarzt hatte gegen ein Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen, das ihm in der Klinik und in seiner Privatpraxis neu auferlegt worden war, geklagt.
Am Evangelischen Krankenhaus Lippstadt (EVK) hatte Volz in den 13 Jahren seiner dortigen Tätigkeit Schwangerschaftsabbrüche nach medizinischer Indikation durchgeführt, etwa wenn Föten schwere genetische oder körperliche Schäden entwickelten. Seit der Fusion mit einem katholischen Krankenhaus zum "Klinikum Lippstadt – Christliches Krankenhaus" ist ihm das von dem katholischen Träger per Dienstanweisung untersagt worden. Abbrüche sind Volz nur noch erlaubt, wenn Lebensgefahr für die Frau besteht.
In dem Prozess geht es nicht um Abbrüche innerhalb der ersten zwölf Wochen nach Empfängnis. Die nahmen die Ärzte am Klinikum ohnehin nicht vor. Es geht um Abbrüche aus medizinischen Gründen, teilweise erst spät in der Schwangerschaft.
Demonstration mit 2.000 Teilnehmenden
Zum Auftakt der Verhandlung fand eine Demonstration mit rund 2.000 Teilnehmenden gegen das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen an dem neuen christlichen Klinikum statt. An einer angemeldeten Gegendemonstration unter dem Motto "Gegen Abtreibung" nahmen insgesamt fünf Personen teil. Volz selbst und Sarah Gonschorek von den örtlichen Grünen hatten zu der Demo aufgerufen. Eine Onlinepetition unter dem Titel "Ich bin Arzt – meine Hilfe ist keine Sünde!", die Volz am 1. Juli gestartet hatte, fand bislang über 230.000 Unterstützer.
Ein Schwangerschaftsabbruch ist nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs grundsätzlich rechtswidrig, aber innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach Beratung nicht strafbar. Legal ist ein Abbruch, wenn er medizinisch indiziert ist – also etwa bei gravierenden Fehlbildungen des Fötus – sowie nach einer Vergewaltigung und bei Gefahren für Leben, körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren.
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Teil 1 zu dem Geschehen findet ihr hier [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Geändert von ziesell (11.08.25 um 12:19 Uhr)
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