Zitat:
Zitat von Tuxtom007
Für so eine Lapalie geht man nicht zum Anwalt - vollkommen lächerlich.
Das schreit doch dann schon nahc Kündigung.
( Als Vermieter würde ich den zumindest schnellstmöglich loswerden wollen )
Wenn das Amt eine Bescheinigung hat, das hast du doch sicherlich einen schriftlichen Mietvertrag, ein Schreiben worin die Mieterhöhung drin steht und auch Kontoauszüge, wo die Zahlung zu ersehen ist.
Dann kannst dem Amt auf die Anschrift deines Vermieters geben, dann können die sich ja bei Zweifeln dort direkt selber erkundigen.
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Beim Amt geht NIX ohne Anwalt. Die Bearbeiter sind a) aus irgendwelchen Gründen unwillig und/oder b) unfähig. Ich konnte da vor etlichen Jahren ein Lied von singen. (Kaum kam der Anwalt ins Spiel lief das alles wie geschmiert.)
Da wird munter drauflos beschieden, weil es am schnellsten und einfachsten ist und die Aktenstapel schneller abschmelzen läßt. Wenn man dann keinen Anwalt am Start hat ist Hopfen & Malz verloren. Auch die Bearbeitungszeiten verkürzen sich dank anwaltlicher Hilfe rapide.