Also regulär reicht die aktuelle Mietnebenkostenabrechnung die man jedes Jahr bekommt aus . da steht die alte und neue Miete drin. Ansonsten muß man nur bei einem Neuantrag die Auskunft geben bzw. bei Weiterbewilligung kann die Arge bei Änderungen das verlangen.
Im Zweifel zu einemSozialdienst in deiner Stadt gehen und das überprüfen lassen.
Oder wenn es das nicht gibt einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen.
Du kannst gegen über der Arge aber auch deine Aufforderung nach der Bescheinigung nachweisen, dann muß das Amt notfalls selbst das Dokument fordern. was letzendlich dan ein Rechtsstreit zwischen den beiden wäre.
Eine Verweigerung der Leistung weil der Vermieter nicht mitwirkt ist nach Beweis grundsätzlich nicht mehr deine Sache.
Bei Problemen Beratungsschein beantragen damit zu Rechtsanwalt und den dass machen lassen.
Hier mal ein paar Seiten für Informationen:
https://www.hartziv.org/
https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/
https://www.gegen-hartz.de
Communitys
https://www.hartziv.org/forum/
https://hartz.info