Zunächst ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet dir alle nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln, welche zum Bestehen der Prüfung notwendig sind. Hierzu sollte ein Ausbildungsplan anhand des Ausbildungsrahmenplans erstellt werden.
Solltest du aus irgendwelch erdenklichen Gründen die Prüfung nicht bestehen, ist der Betrieb gesetzlich verpflichtet laut § 21 Abs. 3 BBiG dir eine bzw. zwei Wiederholungsprüfungen zu ermöglichen. Sollte man dich absichtlich versuchen mit niederer Art zu beschäftigen, welche nicht dem Ausbildungsziel dienlich ist, solltest du dich an deine zuständige Industrie- und Handelskammer wenden und dein Anliegen an den zuständigen Ausbildungsberater vortragen.
Nebst dessen würde ich aber gleichzeitig auch nicht den Kopf in den Sand stecken, sondern schauen, dass du noch einmal Power gibst und den Prüfungsstoff lernst.
Zum Geldthema: Hast du in der Vergangenheit einmal Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragt? Kosten für externe Unterbringung können hierüber mitfinanziert werden. Ansonsten würde ich prüfen, ob du diese Kosten steuerrechtlich geltend machen kannst.
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