Entschuldigung, das mit den verbotenen Supportanfragen im Börsenbereich ist Untergegangen da es sonst in den anderen Themengebieten fast nur darum geht.
Bezüglich "nur mit Maske", solche Hinweiseschilder wirst du nirgends sehen. Jemand der das doch macht wäre im Rechtsirrtum und würde eine Anzeige riskieren
Bei Maskenpflicht zieht auch das Hausrecht nicht weil das Antidiskriminierungsgesetz über dem Hausrecht steht. Bezüglich der Maskenbefreiung in den verschiedenen Bundesländern sind die Infektionsschutzverordnungen unterschiedlich jedoch im §2 Absatz2 der bayerischen sind alle ähnlich. -
Ich habe auch Verordnungen studiert wie du
Ich bitte dich nochmals um entschuldigung dafür und ich werde besser aufpassen.
Ich möchte aber dennoch wissen ob anderen die Situation im Internet auch aufgefallen ist und villeicht schreibt hier ja jemand etwas das hoffen lässt.