hallo zusammen 
 
 
das ist alles quatsch 
 
1. Unwissenheit schutzt vor strafe nicht d.h nicht die tochter haftet sondern immer zuerst der anschlussinhaber (störerhaftung nennt mann sowas). 
 
ich wundere mich echt das immer wieder welche daher kommen die meinen mit der masche ich wusste das nicht da wieder raus kommen zu können. 
 
2. ja solche ansprüche verjähren nach 3 jahren aber nicht so wie @j02sh123 es über mir beschreibt.das ist ebenfalls quatsch.was auch immer für schreiben von den anwälten kommen mag,die hemmen die verjährung alle nicht auch nicht ne bitte um stundung (meiner meinung nach der grösste quatsch).das einzigste was die verjährung hemmt und um 6 monate verlängert sind allerart schreiben vom amtsgericht. 
 
Grob ausgedrückt aller art post nach der abmahnung von den abmahnanwälten kann als toilettenpapier verwendet werden. 
 
und die fristen beginnen schon gar nicht von neu jedesmal bei kontaktaufnahme. 
 
 
der typische fehler ist immer der gleiche der gemacht wird und das ist die abmahnung zu ignorieren.das öffnet den anwälten haus und hof für eine einstweilige verfügung und das ziehen die durch. 
denn dabei wissen die im vorraus dass das zu 100% erfolgreich ist. 
 
in den seltensten fällen ist mann mit der weigerung eine unterlassungserklärung abzugeben erfolgreich.dazu muss mann zu 100% nachweisen können das mann die tat nicht begangen hat,und das mann alles technisch mögliche getan hat um seinen i-net anschluss gegen fremden zugriff zu schützen. 
 
es gibt seiten wo mann eine strafbewehrte MOD U.E bekommt die richtig ausgefüllt angenommen werden muss. 
wird sie nicht angenommen sind meistens irgendwelche fehler beim ausfüllen gemacht worden. 
 
das kann mann schon mit ein bisschen zeit selbst machen und sich erstmal viel geld sparen. 
 
 
so das wars erstmal
		 
		
		
		
		
		
		
			
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				Cu 
 
 
Steiner1973
			 
		
		
		
		
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