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			16.05.13, 15:18
			
			
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			#71
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
			
			
			
				 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  matz4u
					 
				 
				wenn man Hartz4-Bezieher ist, kann man die Forderung von 900 auf 500 runter handeln. hatte das mal bei einem Teilnehmer. 
Ob der Teilnehmer bezahlt oder es ausgesessen hat, kann ich leider nicht sagen. 
			
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 Der Spatz ist der Hand ist besser als die Taube auf dem Dach. Das ist das Motto, nach dem die Abmahner in so einem Fall verfahren. Denn sie wissen genau,daß sie die Kohle auf normalem Wege sowieso nie kriegen würden (da unter Pfändungsfreibetrag). Mit der Forderung herunterzugehen ist also eigentlich nur Makulatur, mit der sie versuchen, den Schuldner zur Zahlung zu bewegen.
		  
		
		
		
		
		
		
		
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			16.05.13, 15:51
			
			
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			#72
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
			
			
			
				 
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			Das Problem ist genau das, was ich in meinem Posting von 14:28 schrieb: Die Kosten,wenn die Sache trotzdem vor Gericht geht. Selbst wenn man vor Gericht gewinnt, sind die Kosten mit denen eines 500€-Vergleiches weitestgehend identisch. Finanziell gesehen heißt es also "Pest oder Cholera".  Und die meisten Menschen sind nunmal so drauf,daß sie den Weg des geringsten Widerstands gehen.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			01.06.13, 11:46
			
			
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			#73
			
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			 Anfänger 
			
			
			
			
				 
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			@MW75: 
 
Rein mathematisch ist die Argumentation gut nachvollziehbar. 
 
Doch einen Punkt berücksichtigst du nicht, der ist aber wesentlich beim Klagen und verklagt werden: 
 
Wer beim ersten male zahlt, der zahlt auch beim zweiten und dritten male.  
Denn wenn man einmal zu erkennen gegeben hat, dass man sich durch den BLuff von W&F beeindrucken lässt, dann wird man die so schnell nicht mehr los. 
 
Und wie jeder weiß der schon einmal geklagt hat und dann gegen Widerstand sein Geld hereinholen wollte weiß: Das ist verdammt, wirklich verdammt anstregend. 
 
Darum verklagen die Abmahner ja auch nur die, die sehr stark auffallen oder sich sehr ungeschickt verhalten. 
 
Im Normalfall dürfte der Abgemahnte mit der bewährten Trias besser fahren, die da lautet: 
 
1.ModUE (modifizierte Unterlassungserklärung 
2.Auf Bettelbriefe nicht reagiern und antworten 
3. Bei einem gelben Brief (Mahnbescheid) vom Amtsgericht Widerspruch einlegen 
 
Das hilft in des meisten Fällen da heraus zu kommen, ohne einen Cent zahlen zu müssen- 
 
Schlimm wird es nur, wenn jemand anfängt sich gegenüber den Abmahner lang und breit zu rechtfertigen oder wenn er gar nicht reagiert. Dann läuft er in eine juristische Falle und riskiert den Erlass einer Eistweiligen Verfügung, was dann so 3-5000 Euro je nach Streitwert an Kosten zur Folge hätte. 
 
Daher rechtzeitig und klug reagieren.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			01.06.13, 12:42
			
			
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			#74
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
			
			
			
				 
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			Würden unsere Politiker endlich mal was gegen den Missbrauch von Abmahnungen tun, müssten wir hier nicht darüber diskutieren. Das ganze Abmahnunwesen ist für die Abmahner eine relativ ungefährliche Sache,weil im Zivilrecht nunmal nicht "In dubio pro reo" gilt. Wieviele Leute können schon zweifelsfrei beweisen, eine Urheberrechtsverletzung nicht begangen zu haben ? Selbst wenn man nachweisen kann, zum Tatzeitpunkt nicht daheimgewesen zu sein, keinen Computer zu haben usw usw,so hindert das deutsche Gerichte nicht an einem Urteil zu Gunsten der Abzocker. Denn genau zu solchen Zwecken haben sie sich die Störerhaftung ins Gesetz schreiben lassen. Und das ist eine Sauerei sondergleichen.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			01.06.13, 16:25
			
			
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			#75
			
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			 Anfänger 
			
			
			
			
				 
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			Es ist richtig, dass die Rechtsprechung sehr zuungunsten der Abgemahnten ausfällt. 
Das hängt aber sicherlich auch mit der Tatsache zusammen, dass viel Juristen sehr konserativ eingestellte Menschen sind. Dementsprechend fallen dann auch die Urteile zugunsten der Contentindustrie aus. 
 
Jemandem der aber Post von Waldorf&Frommer bekommt nützt das in diesem Moment denke ich überhaupt nichts. Ihm wird es doch wohl darum gehen, möglichst unbeschadet aus dieser Sache herauszukommen. 
 
Und da nützt eine solche Empörung wenig, auch wenn sie verständlh und in der Sache richtig ist. 
 
Tatsache ist nämlich auch, dass Waldorf&Frommer zwar sehr hartnäckig sind und die größten Abmahner nach Zahl der verteilten Abmahnunngen sind, aber auch diese Kanzlei verklagt nur in den allerwenigsten Fällen die Abgemahnten wirklich. 
 
Daher ist der oben genannte Ratschlag sich passiv zu verhalten und gegenüber der Gegenseite nicht aufzuhalten bis die dreijährige Verjährungsfrist (§195 BGB) verstrichen ist die sinnvollste Strategie für den Normalfall. Erst wenn man wirklich eine KLageschrift auf den Tisch liegen hat, sollte man über weitere Schritte nachdenken.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			14.07.13, 15:09
			
			
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			#76
			
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			 Ist öfter hier 
			
			
			
			
				 
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			Tag zusammen, 
 
also wie schon beschrieben hatte ich auch mal eine Abmahnung erhalten. Nach fast 3 Jahren haben die Herren sich gemeldet und wollten zumindest die Anwaltskosten erstattet haben. Diesem haben wir widersprochen und Waldorf Frommer haben mit Klageeinreichung beim zuständigen Gericht gedroht. Dies war letzten November. 3 Jahresfrist ist zum 31.12.12 abgelaufen.  
Danach kam kein weiterer Brief und ich habe nun Ruhe. 
 
Habe eine veränderte UE abgegeben (vom Fachanwalt) und danach nur beantwortet. 
 
Hoffe es hilft mal weiter. 
 
Tom
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			14.07.13, 15:37
			
			
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			#77
			
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			 lerne noch ;-) 
			
			
			
			
				 
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			warum Abzocke, wenn du Rechte anderer verletzt? Eine Unterlassungserklärung ist Wichtig aber nicht die beiliegende den sonst musst du zahlen. Eine modifizierte ist "IMMER" NOTWENDIG!
		 
		
		
		
		
		
		
			
				__________________ 
				Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen. (Oscar Wilde)   
			 
		
		
		
		
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			14.07.13, 19:44
			
			
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			#78
			
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			 Erfahrenes Mitglied 
			
			
			
			
				 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  hotbabe
					 
				 
				warum Abzocke, wenn du Rechte anderer verletzt? 
			
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 Abzocke ist es,wenn ein unangemessen hoher Betrag für eine kaum nennenswerte "Leistung" verlangt wird. Und dieser "Tatbestand" ist zumindest für die Anwalts- und Ermittlungskosten m.E. durchaus erfüllt. Derjenige,der wirklich geschädigt wird, bekommt von der Abmahnsumme ja einen verhältnismäßig kleinen Teil.
		  
		
		
		
		
		
		
		
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			17.11.13, 10:52
			
			
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			#79
			
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			 Ist öfter hier 
			
			
			
			
				 
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			19.11.13, 12:18
			
			
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			#80
			
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			 Braternoster 
			
			
			
				
			
			
				 
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			Garnicht antworten, auf garkeinen Fall die Erklärung unterschreiben ! 
 
Das ist nur Abzocke ! Wenn du unterschreibst machst du dich schuldig ! 
 
Lass die doch klagen dann kanst du immernoch zu einem Anwalt gehen, was die aber garantiert nicht machen werden sondern nur auf das schnelle geld aus sind, punkt. 
 
Und nur mal so benutz keine software wie edonkey oder torrent wo du deine downloads mit weiterverteilst. Hol dir wie hier beschrieben auf mygully jdownloader und lad darüber runter, damit verteilst du nichts weiter und die kommen garnicht erst auf deine ip adresse.
		 
		
		
		
		
		
		
		
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			26.11.13, 20:01
			
			
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			#81
			
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	| 
			
			 Anfänger 
			
			
			
			
				 
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  daa2801
					 
				 
				Hallo, 
habe auch so einen Brief bekommen. Bei mir hat einer der vom Rechtsanwalt bezahlten Downloader 5 Minuten bei mir Musik runtergeladen, jetzt wollen sie 956 Euro dafür. 
Ich habe eine EIGENE Unterlassungserklärung unterschrieben zurückgeschickt, wie Sie im Internet zu finden sind. NICHT die vom Rechtsanwalt. Habe das gemacht, um zu vermeiden, dass die Geldsauger einen Prozeß anstreben könen, um die Untrlassungserklärung einzufordern. Weiß leider nicht ob die wirklich zu faul dafür sind, wie andere schreiben, oder nicht. Falls sie knallharte Beweise haben, dass ich Musik anbiete, können sie die einstweilige Verfügung vor Gericht erstreiten. (Hab das als Unternehmer in einem anderen Fall schon erlebt, bin also ein gebranntes Kind) Ist auch gutes Geld für die Geldsauger. Das hab ich so vermieden. Zahlen werd ich nicht, ich glaube nicht, dass die für eine CD, von mir zum Download angeboten, die man bei amazon für 9,82 Euro runterladen kann, den Aufwand betreiben. Die wollen das schnelle Geld. In der eigenen Unterlassungserklärung habe ich expliziert geschrieben, das ich mit dieser Unterlassungserklärung NICHT anerkenne, dass ich wirklich Musik angeboten habe, sonder nur verspreche in ZUKUNFT die CD nicht mehr zum Download anzubieten. 
 
Nachtrag 24.10.2012. 
Nun ist fast ein Jahr vergangen und ich habe bislang nichts mehr gehört. 
 
Nachtrag 15.11.2013 
W&F haben sich gemeldet und das nach 2 Jahren. Sie haben einen finanziellen Engpass und wollen Hilfe, diesmal 450 Euro. Leider bin ich nicht in der Stimmung. Mal sehen wie es weitergeht. 
			
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Hi... 
 
mir gehts genau so...
 
nach 2 Jahren wurde ich heute auch wieder angemahnt, dieses mal steht noch nicht mal der Grund bzw der Dateiname mit drin...
 
lediglich das ich 806€ Zahlen soll...
 
Schon etwas seltsam, somal ich zwischenzeitlich längst umgezogen bin...
 
fragt man sich schon was die da noch wollen...
 
Außer IP kann man mir nichts nachweisen...
 
mfg da dj
		  
		
		
		
		
		
		
		
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			06.11.15, 13:41
			
			
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			#82
			
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  daa2801
					 
				 
				Da sie 3 Jahre Zeit haben, können sie Ende des Jahres ihre letzte Bettel-Aktion starten, mal sehen ob sie kommt. 
			
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 Das Posting ist zwar schon etwas älter, aber da immer noch viele dem Irrtum Unterliegen das die Sachen nach drei Jahren verjährt sind, möchte ich das mal richtig stellen, diese Abmahnungen können 10 Jahre Eingetrieben werden und das sage ich euch aus Erfahrung heraus und davon habe ich genug!
		  
		
		
		
		
		
		
		
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			06.11.15, 16:15
			
			
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			#83
			
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	Zitat: 
	
	
		
			
				
					Zitat von  SlashRose
					 
				 
				Das Posting ist zwar schon etwas älter, aber da immer noch viele dem Irrtum Unterliegen das die Sachen nach drei Jahren verjährt sind, möchte ich das mal richtig stellen, diese Abmahnungen können 10 Jahre Eingetrieben werden und das sage ich euch aus Erfahrung heraus und davon habe ich genug! 
			
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 Nur weil das 3-4 Amts- bzw Landgerichte sagen (u.a. das AG Itzehoe, das LG Frankfurt usw) ,daß es 10 Jahre sind, heißt das nicht, daß dies allgemeingültig ist. Inzwischen gibt es über 40 andere Urteile,die alle von 3 Jahren ausgehen. Natürlich kann der Kläger auch nach dieser Zeit noch vor Gericht gehen (was z.B. die Kanzlei BaumgartenBrandt gerne tut), aber in der Regel gehen die Herrschaften damit Baden. Im Übrigen: *Fordern* kann ein Gläubiger die Bezahlung der Schuld auch nach Eintritt der Verjährung. Und zwar, bis er schwarz wird. Ihm fehlt dann lediglich die Möglichkeit,die Sache über den Gerichtsweg einzutreiben und der Schuldner darf die Zahlung auch ganz legal verweigern.
		  
		
		
		
		
		
		
		
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					Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei  MW75 bedankt:
				
				
				
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			28.11.15, 02:17
			
			
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			#84
			
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			Ist nicht der Streitwert in der letzten Zeit gesetzlich deutlich begrenzt worden?
		 
		
		
		
		
		
		
		
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