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myGully |
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16.07.24, 10:13
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#1
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.846
Bedankt: 3.684
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Compact-Verbot: Durchsuchungen in den Kreisen Gießen und Waldeck-Frankenberg
Zitat:
Compact-Verbot: Durchsuchungen in den Kreisen Gießen und Waldeck-Frankenberg
Stand: 16.07.2024 10:32 Uhr
Im Rahmen des Verbots der rechtsex..... Zeitschrift Compact hat es auch in Hessen Hausdurchsuchungen gegeben. Betroffen waren die Räumlichkeiten eines Vereins im Kreis Waldeck-Frankenberg und ein Wohnhaus im Kreis Gießen.Bei dem durchsuchten Objekt im Landkreis Gießen soll es sich nach Angaben des Hessischen Landeskriminalamtes (HLKA) um ein Haus mit zwei Wohnungen handeln, in dem ein 53-jähriger Mann und eine 56-jährige Frau leben. Die beiden sollen für Compact tätig sein. Im Kreis Waldeck-Frankenberg wurden Vereinsräumlichkeiten durchsucht."Sprachrohr der rechtsex....ischen Szene"Das Bundesinnenministerium hatte am Dienstagmorgen das rechtsexl....tische Compact-Magazin und ihre Teilorganisation Conspect Film GmbH verboten und Durchsuchungen in Hessen, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt angeordnet. In Hessen waren dabei nach Angaben des Innenministeriums in Wiesbaden 31 Polizistinnen und Polizisten im Einsatz.Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) begründet das Verbot damit, dass Compact ein "zentrales Sprachrohr der rechtsex....istischen Szene" sei. Ziel der Razzien sei die Beschlagnahmung von Vermögenswerten und Beweismitteln, hieß es in einer Mitteilung. Der Verfassungsschutz bewerten das Medium seit Ende 2021 als "gesichert rechtsex.....stisch".Poseck begrüßt VerbotHessens Innenminister Roman Poseck (CDU) begrüßte in einer ersten Stellungnahme das Verbot. Bei der Compact-Magazin GmbH handele es sich "um einen Verein, der sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung" richte, so Poseck."Unser Rechtsstaat hat heute ein klares Signal gegen Rechtsex.....ismus, Demokratie- und Menschenfeindlichkeit gesetzt", teilte der Innenminister mit. Mit dem Verbot der Vereinigung werde ein Nährboden für rechtsex....isches Gedankengut erstickt."Die durch die Vereinigung offen rassistisch, antisemitisch, fremden- und verfassungsfeindlichen Äußerungen dürfen wir nicht zulassen. Sie sind ein fundamentaler Verstoß gegen unsere Werteordnung", erklärte Poseck.
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... wurde auch Zeit ...
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Die folgenden 9 Mitglieder haben sich bei gerhardal bedankt:
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17.07.24, 08:19
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#2
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Bewusstsein Wandel
Registriert seit: Jun 2017
Ort: Antarktis
Beiträge: 670
Bedankt: 438
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...ich finde das Undemokratisch.... Für mich dürfen Islamisten, Verschwörungstheoretiker und Nazis/Rechte alles sagen was sie wollen und es auch in Wort und Bild veröffentlichen... Wenn es keine Hetze oder Drohungen gibt und es Sachlich bleibt.... Mich erinnert das tatsächlich an 1933....
Ich lese diese Zeitung nicht, aber ich lehne schon seit ich 12 Jahren Zensur von Medien ab. Damals noch Filme und Musik und Games, später merkte ich das die Öffentlich sich freiwillig zensiert und jetzt das.....
Mir ist es lieber jemand steht Offen zu seinen Idealen und kann es sehen als wenn es jemand verdeckt tut....
Und wenn jemand etwas gegen die Verfassung sagt. Das Grundgesetzt ist tausendmal verändert worden von unseren Herren aus Berlin. Komische Verfassung ist.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei PornoPups bedankt:
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17.07.24, 09:52
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Oct 2023
Beiträge: 362
Bedankt: 2.788
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Zitat:
Zitat von PornoPups
...ich finde das Undemokratisch.... Für mich dürfen Islamisten, Verschwörungstheoretiker und Nazis/Rechte alles sagen was sie wollen und es auch in Wort und Bild veröffentlichen... Wenn es keine Hetze oder Drohungen gibt und es Sachlich bleibt.... Mich erinnert das tatsächlich an 1933....
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Ob für dich die genannten Personenkreise sagen können, was sie wollen, ist unrelevant. Diese Zeitschrift erfüllt mindestens dein genanntes Kriterium der Hetze in ausgeprägtester Form. Möglich macht das Verbot die Verfassung, das ist völlig rechtskonform.
Was die Änderungen des Grundgesetzes angeht, lies dir mal durch, was da geändert und angepasst wurde, zB. Dienst an der Waffe in der Bundeswehr von Frauen, das war 1949 bei der Verabschiedung des GGs undenkbar.
Die Mär vom Abändern, um bestimmten politischen Gruppierungen zu schaden, ist nicht haltbar und wird nur von Rechten, Reichsbürgern und Co. verbreitet, um ihre Opferrolle zu festigen. Genau wie der völlig irre Vergleich zur Bücherverbrennung, dümmer geht immer, ich weiss, aber das ist wirklich nur noch schwer zu toppen.
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Die folgenden 11 Mitglieder haben sich bei Magnus111 bedankt:
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barky062 (19.07.24), Draalz (17.07.24), EvilPepperGreen (17.07.24), gerhardal (17.07.24), M0nti (22.08.24), MerZomX (21.07.24), Shao-Kahn (19.07.24), ShiiRLoXX (17.07.24), tubbel (19.07.24), Uwe Farz (17.07.24), _Eule_ (17.07.24) |
17.07.24, 20:03
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#4
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.846
Bedankt: 3.684
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... und für den Mist, den du hier als Freizeitjurist zusammenkonstruiert hast, musstest du dich erst neu anmelden, da sie dich vorher schon x-mal rausgeschmissen haben ??
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17.07.24, 21:13
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#5
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jul 2013
Beiträge: 246
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Zitat:
... und für den Mist, den du hier als Freizeitjurist zusammenkonstruiert hast
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Er beruft sich auf "Experten"
Zitat:
Staatsrechtler Prof. Volker Boehme-Neßler hat sich in WELT dazu treffend geäußert, ebenso der sehr bekannte Medienanwalt Joachim Steinhöfel, das die Handlungen von Frau Feaser hier illegal sind, zumindest so sinngemäß, die schon in diesem Amt einige Fehlleistungen vorzuweisen hat.
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du wertest persönlich ab.
Schade.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Neg0:
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18.07.24, 07:26
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Apr 2015
Beiträge: 2
Bedankt: 2
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Und als nächstes ist Tichy dran ...
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei brainy99:
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19.07.24, 21:22
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#7
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working behind bars
Registriert seit: Apr 2013
Beiträge: 3.184
Bedankt: 13.612
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Die "Compact" Anwälte sind ja offensichtlich superclevere Kerlchen. Die doxxen die eigene Klientel:
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei Uwe Farz bedankt:
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14.08.24, 13:09
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#8
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Mitglied
Registriert seit: Mar 2020
Beiträge: 368
Bedankt: 427
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Verbot ist aufgehoben! Gerichtsentscheid von heute.
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Demokratie lebt von der Vielfalt - Diktatur vom Mitmachen.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei beloborodov:
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14.08.24, 14:34
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#9
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.846
Bedankt: 3.684
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Woher hast du deine Information, dass das Verbot aufgehoben wurde .....Es wurde tatsächlich teilweise außer Vollzug gesetzt, das ist ganz was anderes...
Zum ersten war es ein Eilverfahren, zum zweiten hört es sich für Compact in der Begründung es sich nicht gut für das Hauptsacheverfahren an ...
Zitat:
Bundesverwaltungsgericht
Compact-Verbot teils vorläufig außer Vollzug gesetzt
Stand: 14.08.2024 14:59 Uhr
Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot des rechtsex***men Compact-Magazins im Eilverfahren teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Es meldete vor allem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit an. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.Das im Juli von Bundesinnenministerin Nancy Faeser verfügte sofortige Verbot der rechtsex****en Zeitschrift Compact wurde teils vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht gab dem Antrag des Magazins, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung wiederherzustellen, in bestimmten Maße statt, wie das Gericht in Leipzig mitteilte. Damit kann das Blatt unter bestimmten Auflagen vorerst wieder erscheinen. Eine endgültige Entscheidung wird im Hauptsacheverfahren fallen.Alles spricht laut der Mitteilung des Gerichts dafür, dass die Verbotsverfügung formell rechtmäßig ist. Ob sich das Magazin sich aber gegen den Verbotsgrund richtet, gegen die verfassungsmäßige Ordnung zu verstoßen, könne derzeit nicht abschließend beurteilt werden.
Ist ein Verbot verhältnismäßig?
Es ließen sich in den Veröffentlichungen zwar "Anhaltspunkte insbesondere für eine Verletzung der Menschenwürde" erkennen. Auch lasse sich aus vielen Beiträgen "eine kämpferisch-aggressive Haltung gegenüber elementaren Verfassungsgrundsätzen" herauslesen. Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das Compact-Verbot verhältnismäßig sei. So gebe es in dem Magazin mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit "in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge".
Zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene"
Das Bundesinnenministerium stützt sich bei seinem Verbot auf genau diese Begründung: Die Publikation richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung, teilte das Ministerium am 16. Juli mit. Faeser bezeichnete Compact als "zentrales Sprachrohr der rechtsextr*****schen Szene". Es hetze "auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie". Auch die mit dem Magazin verbundene Videoproduktionsfirma Conspect Film GmbH wurde verboten.Das Magazin darf seither nicht mehr erscheinen. Webseiten wurden gesperrt. Bei Durchsuchungen in mehreren Bundesländern wurden unter anderem Datenträger und Exemplare des Magazins beschlagnahmt.Compact hatte kurz darauf sowohl eine Klage als auch ein Eilantrag gegen das Verbot eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht ist in erster und letzter Instanz für derartige Klagen zuständig. Über das Eilverfahren hat das Gericht jetzt entschieden.
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Geändert von gerhardal (14.08.24 um 14:48 Uhr)
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei gerhardal bedankt:
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14.08.24, 15:44
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#10
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1000sassa
Registriert seit: Feb 2015
Ort: Germany
Beiträge: 77
Bedankt: 89
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Das ist doch genau der Punkt warum die BRD 1949 in einer Dreiteilung der Gewalten gegründet wurde. Die Judikative kann regulierend eingreifen. Ich bin in keinster Weise ein Vertreter der Meinungen des Compact Verlages. Im Gegenteil. Ich weiße jeden meiner Bekannten und Freunde, die solche Quellen (wie z. B. auch Bücher aus den Kopp Verlag) benutzen auf die politische Rechtslastigkeit und AfD Nähe selbiger hin.
Bei den Durchsuchungen und dem folgenden Verbot von Compact werde ich das Gefühl nicht los, dass genau solche Aktionen durch die medienwirksame Verbreitung eine gegenteilige Wirkung erzielen könnten. Manche Menschen werden wegen des Verbots gerade erst drauf aufmerksam gemacht und finden es interessant.
Nancy Faeser lies kurz nach dem Compact Verbot am 24. 07 24 auch noch in Hamburg das islamische Zentrum wegen der Verfolgung verfassungsfeindliche Ziele verbieten.
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Nancy Faeser hat ja im hessischen Landtag seit Okt. 2023 nichts mehr zu tun und kann sich jetzt voll aufs Innenministerium konzentrieren.
Mir drängt sich manchmal der Gedanke auf, dass dieser Aktionismus gerade im Sommerloch für ein bisschen Arbeit sorgt und der geplagten Presse ein paar interessante Artikel beschert, bevor es im Herbst wieder an die großen Themen geht, wenn alle aus dem Urlaub zurück sind.
Auch wenn das Bundesverwaltungsgericht im Eilverfahren vorläufig entschieden hat, kann Compact mit Einschränkungen weitermachen, bis zur Hauptverhandlung. Aber was heißt das. Es wird ein Urteil mit bestimmten Auflagen geben, das dieses oder jenes im Bezug auf Migration, Zuwanderung bis hin zu rassistischen Äußerungen so nicht mehr veröffentlicht werden darf. Elsässer lässt dann seine Anwälte drüber schauen und die entsprechenden Passagen so umformulieren, dass die Aussagen im Inhalt erhalten bleiben, weil ausgeschmückt, umschrieben und verbal angepasst.
Soll er von mir aus machen. Ich lese es eh nicht. Außer vlt zu Studienzwecken, wie man es nicht machen soll.
Auch wenn Compact ein rechtsgerichtetes Medium ist. Die Pressefreiheit geht für mich vor.
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14.08.24, 15:45
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#11
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Mitglied
Registriert seit: Mar 2020
Beiträge: 368
Bedankt: 427
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@gerhadal:
Ich binn ja kein Jurist, deshalb verzeih, wenn ich die Worte nicht vollständig richtig gewählt habe. Mir bleibt nur das Gefühl, und nach dem ist für mich der Unterschied von "ausser Vollzug gesetzt" zu "aufgehoben" nicht fassbar.
Für mich hört sich die Passage
Zitat:
Zweifel bestünden jedoch, ob dies alles derart prägend sei, dass das Compact-Verbot verhältnismäßig sei. So gebe es in dem Magazin mit Blick auf die Meinungs- und Pressefreiheit "in weiten Teilen nicht zu beanstandenden Beiträge.
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nach einer weitaus kräftigeren Ohrfeige für das BMI an, als wenn das Gericht auf eine Nichtanwendbarkeit ds Vereinsrechts abgestellt hätte.
Fakt ist, dass das Magazin weiter erscheinen darf.
In der Konsequenz wird der werte Herr Elsässer vom BMI die Bezahlung von 2 oder 3 vollständigen Ausgaben einfordern und das Ganze wird ihm vermutlich deutlich größere Auflagenzahlen bescheren, als er vor dieser misslungenen Aktion jemals hatte.
Das nenne ich einen Bärendienst für das BMI und eine Gratiswerbung für das Magazin.
Und vom Rechtsempfinden: Pressefreiheit ist Pressefreiheit. In diesem Rahmen muss auch toleriert werden, was mit den Idealen unserer Bundesrepublik nicht zusammenpasst.
Ich denke immer wieder an die Sentenz (sinngemäß): Stell dir vor, die anderen kommen an die Macht und nutzen dann die Werkzeuge gegen dich, die du heute bereitstellen willst.
In dem Zusammenhang ist gerade vor den zu erwartenden Wahlerfolgen der AfD die Stärkung der Pressefreiheit immens wichtig.
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Demokratie lebt von der Vielfalt - Diktatur vom Mitmachen.
Geändert von beloborodov (14.08.24 um 15:52 Uhr)
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14.08.24, 16:11
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#12
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Chuck Norris
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 3.738
Bedankt: 5.859
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Zitat:
Zitat von beloborodov
Das nenne ich einen Bärendienst für das BMI und eine Gratiswerbung für das Magazin.
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Ich bin mittlerweile der Meinung, dass die aktuelle Regierung zumindest teilweise ein Uboot der AfD ist. Irgendwann reicht Stümperhaftigkeit (oder meine Fantasie) nicht mehr als Erklärung aus.
Zitat:
Zitat von beloborodov
Ich denke immer wieder an die Sentenz (sinngemäß): Stell dir vor, die anderen kommen an die Macht und nutzen dann die Werkzeuge gegen dich, die du heute bereitstellen willst.
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Ja, kennt man aus der Geschichte. Ich finde es gut, wenn ein Überwachungs- und Repressionsapparat schon aufgebaut wird, bevor es eine Machtergreifung extremistischer Kräfte gibt oder man Strukturen nur leicht anpassen muss (Siehe heimliche Wohnungsdurchsuchung, CUII). Dann müssen die das nicht mehr machen.
Geändert von Nana12 (15.08.24 um 10:48 Uhr)
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei Nana12 bedankt:
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21.08.24, 06:46
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#13
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Bewusstsein Wandel
Registriert seit: Jun 2017
Ort: Antarktis
Beiträge: 670
Bedankt: 438
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Es muss ja nicht jeder Multi Kulti gut finden und auf Israels Seite stehen. Dann darf man das auch in der Presse mitteilen solange niemand "fertig gemacht wird" und es Sachlich bleibt... Ich fand die Zeitschrift langweilig....
....und was heisst Verfassungsfeindlich ? Das Grundgesetzt kann ganz einfach geändert werden.... Machen doch alle ständig.....Tolle Verfassung ist das.....
....
Die Nazi Scheisse breitet sich jedoch sehr stark aus in letzter Zeit.... So wie ich da bei mir auf der Arbeit raus haben, sind 3 Vorgesetzte bei mir AfD Wähler und müssen sogar Flüchtlinge fördern....
....Mir wird das auch langsam alles zu viel.... Aber Demokratisch ist ein Presse Verbot nicht
Die deutschen waren schon immer "alle" gegen Ausländer und haben trotzdem immer SPD / CDU... gewählt.....Die AfD hat eine gute Propaganda abteilung.... Vielleicht mal da mal ein Verbot machen
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei PornoPups:
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24.08.24, 22:43
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#14
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.638
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Moin,
Zitat:
Zitat von beloborodov
Ich binn ja kein Jurist, deshalb verzeih, wenn ich die Worte nicht vollständig richtig gewählt habe. Mir bleibt nur das Gefühl, und nach dem ist für mich der Unterschied von "ausser Vollzug gesetzt" zu "aufgehoben" nicht fassbar.
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Was sich nicht nach einen großen Unterschied anhört, ist in Wirklichkeit aber einer.
Setzt man das Verbot ausser Vollzug, passiert genau das. Der Vollzug des Verbotes wird bis auf weiteres (meist die endgültige juristische Klärung) ausgesetzt. Es bleibt aber bestehen. Sowas macht man, oft im Rahmen eines Eilverfahrens. Ein Gericht entscheidet dann ohne abschliessendes Urteil, dass nach erstem Anschein (!) die sofortige Vollziehung des Verbotes unverhältnismäßig wäre oder das erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verbotes bestehen. Compact kann also trotz bestehendem Verbot die Arbeit wieder aufnehmen.
Das Aufheben eines Verbotes bedeutet, dass das Verbot endgültig und vollständig beseitigt wird.
Was sich nach juristischem Huppifluppi anhört, hat zum Beispiel Auswirkungen auf die Frage, wie die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Sachen behandelt werden. Bei einem aufgehobenen Verbot müssten sie meiner Meinung nach sofort zurückgegeben werden. Ein abschliessende juristische Bewertung der Sache wäre dann erschwert oder unmöglich. Das ist anders, wenn das Verbot nur ausser Vollzug gesetzt ist.
Ich kenne nur ein Gießen als den Ort in dem in dem die größte Kirche der Welt stand. Die war so gewaltig groß, dass jemand, der vor 1989 in Berlin in die Gethsemanekirche gegangen ist unter Umständen im Aufnahmelager Gießen wieder herauskam.
Offensichtlich gibt es noch ein anderes Gießen. Wo müsste ich da ungefähr auf der Karte gucken? Dogger? Deutsche Bucht? Skagerrak? vor Dondra Head oder Puerto Limon? An Atlantis vorbei und dann links?
Ich frage nur deshalb, weil es in einem Thread über das Compact Verbot um Tauchtiefen und Dekompression geht.
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Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
Geändert von Melvin van Horne (24.08.24 um 22:59 Uhr)
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26.08.24, 13:08
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#15
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Mitglied
Registriert seit: Mar 2020
Beiträge: 368
Bedankt: 427
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Sorry, aber ab "Ich kenne nur ein Gießen..." verstehe ich kein Wort mehr. Kannst du mir erklären, was du meinst.
Das hier
Zitat:
Was sich nach juristischem Huppifluppi anhört, hat zum Beispiel Auswirkungen auf die Frage, wie die bei der Durchsuchung beschlagnahmten Sachen behandelt werden. Bei einem aufgehobenen Verbot müssten sie meiner Meinung nach sofort zurückgegeben werden. Ein abschliessende juristische Bewertung der Sache wäre dann erschwert oder unmöglich. Das ist anders, wenn das Verbot nur ausser Vollzug gesetzt ist.
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verstehe ich. Nicht aber, warum man sich in einem Ministerium kurz vor wichtigen Wahlen zu einem Schritt entschließt, der erkennbar mit dem Grundgesetz kollidiert. Auch nicht, warum sich eine auf das Grundgesetz vereidigte Ministerin wiederholt gerichtlich auf solche Kollisionen aufmerksam machen lässt.
Das ist weder weise noch weitblickend, das ist einfach nur doof - oder Absicht. Auf jeden Fall ist es Schützenhilfe für die AFD.
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Demokratie lebt von der Vielfalt - Diktatur vom Mitmachen.
Geändert von beloborodov (26.08.24 um 13:14 Uhr)
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei beloborodov:
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26.08.24, 19:03
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#16
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Profi
Registriert seit: Feb 2013
Beiträge: 1.846
Bedankt: 3.684
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Zitat:
verstehe ich. Nicht aber, warum man sich in einem Ministerium kurz vor wichtigen Wahlen zu einem Schritt entschließt, der erkennbar mit dem Grundgesetz kollidiert. Auch nicht, warum sich eine auf das Grundgesetz vereidigte Ministerin wiederholt gerichtlich auf solche Kollisionen aufmerksam machen lässt.
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Gar nix verstehst du, lass es bleiben ...
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27.08.24, 00:00
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#17
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.638
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Moin,
Zitat:
Zitat von beloborodov
Sorry, aber ab "Ich kenne nur ein Gießen..." verstehe ich kein Wort mehr. Kannst du mir erklären, was du meinst.
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Ich finde das Posting auf das sich das bezog nicht mehr. Entweder wurde es gelöscht oder ich bin im Thread verrutscht.
Das quasi "über Bande" erreichte Verbot von Compact war eine Fehlleistung mit Ansage. Das ging schon los, als Frau Faeser erklärt hat sie hätte heute das Magazin Compact verboten. Nein, das hat sie nicht, weil sie das nicht kann. Ein weiterer Fehlschlag einer Ministerin, die immer mehr zu einer Belastung für die Ampelregierung wird. Ganz unabhängig davon, was man von den politischen Ansichten unserer Regierung hält bin ich davon überzeugt, dass die Wahlprognosen der Ampelparteien nicht ganz so katastrophal wären, wenn sie ihren Job wenigstens handwerklich sauber abliefern würden. Aber davon kann, wie man auch an diesem Beispiel sieht, keine Rede sein. Und so bin ich überzeugt, dass sich viele Wähler auch deshalb von den Ampelparteien abwenden, weil sie sie für genau die geradezu peinlichen Stümper halten, die sie meiner Meinung nach auch sind.
Da erklärt der Kanzler etwas und keine zwei Stunden später erklärt die Innenministerin das genaue Gegenteil. Olaf Scholz erklärt, dass nun konsequent abgeschoben werden muss und Frau Esken erzählt im Fernsehen, dass sie wegen der Zuständigkeit darauf überhaupt keinen Einfluss haben. Frau Esken erklärt allen Ernstes in einer Talkshow, dass man das, was die Leute fordern und was die Wirklichkeit gebietet nicht machen kann, weil die Gesetze das nicht zulassen. Es scheint ihr überhaupt nicht klar zu sein, wer für die Gesetze zuständig ist.
Das sind die Blüten, aus denen Compact und ähnliche Veröffentlichungen ihren Honig saugen. Vieles davon muss man nicht einmal kommentieren um es lächerlich zu machen oder um das handwerkliche Unvermögen unserer Regierung offenzulegen.
Verbotsversuche, aus denen meiner Meinung nach schon fast Verzweiflung spricht, machen es eher schlimmer als besser. Niemand mit halbwegs intaktem Verstand kann glauben, dass ein Verbot von Compact irgendetwas von dem erreichen konnte, was man laut gesagt und vielleicht leise gehofft hat. Die Idee, man könne Veröffentlichungen verbieten stammt aus der Zeit der Printmedien. Damals war es schwer, eine verbotene Zeitung mit einem anderen Gesicht wieder in den Handel zu bringen. In Zeiten von Youtube, TikTok, Whatsapp und Telegram ist das eine Sache von Minuten und kostet fast nichts.
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Geändert von Melvin van Horne (27.08.24 um 00:45 Uhr)
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