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29.10.23, 12:46
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#1
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Streuner
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Sieben Strafverfahren eingeleitet
Zitat:
Polizei beendet Konzert der rechten Szene in Gelsenkirchen
In einer Kleingartenanlage in Gelsenkirchen rückte die Polizei am Samstagabend mit zahlreichen Kräften zu einem Rechtsrock-Konzert an. Die Beamten stellten CDs mit mutmaßlich rechtsradikalen Inhalten sicher.
29.10.2023, 12.22 Uhr
Polizeieinsatz in der Kleingartenanlage: Auch Beamte der Stadt Gelsenkirchen waren vor Ort
Foto: Christoph Reichwein / dpa
Die Polizei hat ein illegales Konzert der rechten Szene in Gelsenkirchen beendet und zahlreiche Strafverfahren eingeleitet. In einem Vereinsheim einer Kleingartenanlage waren am Samstagabend 78 Personen zu der Veranstaltung zusammengekommen, teilte die Polizei in der Nacht zu Sonntag mit. Die Polizei leitete nach einer ersten Bilanz ihres Einsatzes sieben Strafverfahren, darunter in zwei Fällen wegen des Verdachts der Volksverhetzung ein. Sie stellten CDs mit mutmaßlich rechtsradikalen Inhalten sicher. Die weiteren Ermittlungen hinsichtlich etwaiger Verstöße dauerten an.
Nach Angaben von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) handelte es sich um ein illegales Konzert einer Rechtsrock-Band, gegen das die Polizei vorgegangen ist. »Denn was da gesungen wird, ist reiner Hass, Hetze und Menschenverachtung«, erklärte Reul und fügte hinzu: »Die Verherrlichung der deutschen nationalsozialistischen Vergangenheit bekommt bei uns keine Bühne. Daher haben wir das Konzert beendet.« Beamte stellten die Identität der Teilnehmer fest und erteilten zur Verhinderung weiterer Straftaten Platzverweise, erklärte die Polizei.
Einsatz in Gelsenkirchen: Eine Frau wird von der Polizei zur
erkennungsdienstlichen Untersuchung in ein Fahrzeug gebracht
Foto: Christoph Reichwein / dpa
Die Polizei listete in einer ersten Bilanz des Einsatzes auf: In zwei Fällen wurden Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung mit Bezug zu sichergestellten CDs, ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Außerdem ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und jeweils ein Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Auch Beamte der Stadt Gelsenkirchen waren vor Ort. Sie stellten ebenfalls Verstöße fest und kündigten weitere Prüfungen an. Gelsenkirchens Oberbürgermeisterin Karin Welge (SPD) sagte in der Mitteilung zum Einsatz von Polizei und Stadt: »In Gelsenkirchen darf kein Platz sein für Menschenfeindlichkeit – egal aus welcher Ecke.« Die Stadt Gelsenkirchen stellte den Angaben zufolge Verstöße gegen das Gaststättengesetz, das Nichtraucherschutzgesetz und wegen fehlender Preisauszeichnungen fest.
Darüber hinaus prüfe die Stadt, ob die Veranstaltung mit dem Vereinsrecht des Kleingartenvereins vereinbar ist und die Räume entgegen der Konzession genutzt wurden.
swe/dpa
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