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[Recht & Politik] Europaparlament: Führerscheinklasse B soll nur noch für leichte Autos gelten

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Ungelesen 21.09.23, 16:19   #1
ziesell
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Standard Europaparlament: Führerscheinklasse B soll nur noch für leichte Autos gelten

Zitat:
Europaparlament: Führerscheinklasse B soll nur noch für leichte Autos gelten

Wer künftig ein Auto über 1.800 kg fahren will, soll eine zusätzliche Prüfung ablegen müssen – und dennoch nur maximal 130 km/h fahren dürfen.



Bei der geplanten Reform der europäischen Führerscheinregelungen ruft ein Vorschlag aus dem Europaparlament Wirbel hervor. Die zuständige Verhandlungsführerin Karima Delli vom Verkehrsausschuss will unter anderem eine neue Führerscheinklasse B+ einführen, die für "Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge der Klasse N1 mit einem Gewicht von mehr als 1.800 kg" gelten soll. Darüber hinaus sollen solche Fahrzeuge nicht schneller als 130 km/h fahren dürfen. Für die Anfängerklasse B soll ein Limit von 110 km/h gelten.

Der 122-seitige Bericht (PDF) der französischen Grünen-Abgeordneten Delli basiert auf dem Vorschlag der EU-Kommission (PDF) vom 1. März 2023. Dellis Bericht vom 19. Juli 2023 wurde noch nicht vom Verkehrsausschuss beschlossen. Bevor daraus die offizielle Verhandlungsposition des Europaparlaments wird, können Abgeordnete noch Änderungswünsche einbringen. Darüber hinaus müsste sich noch mit der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten über die Vorschläge geeinigt werden.

Die Reform der Führerscheinregelung soll dazu beitragen, das Ziel von null Verkehrstoten in der EU bis zum Jahr 2050 zu erreichen. Zur Begründung der neuen Führerscheinklasse schreibt Delli: "Schwere Personenkraftwagen und Geländewagen (SUV) nehmen nicht nur mehr Platz und sind weniger energieeffizient, weswegen sie mehr Kraftstoff verbrauchen und höhere Emissionen verursachen, sondern sie sind im Vergleich zu leichten Personenkraftwagen auch im Hinblick auf die Straßenverkehrssicherheit mit größerer Wahrscheinlichkeit in Zusammenstöße verwickelt, die weitaus schwerwiegendere Folgen haben. Der Führerschein der Klasse B ist gemäß seiner ursprünglichen Gestaltung nicht umfassend für die schwersten Personenkraftwagen geeignet."

Die neue Führerscheinklasse B+ könne "nach zwei Jahren Probezeit mit einem Führerschein der Klasse B und erst ab 21 Jahren erworben werden". Für den Fall, dass berufliche Gründe oder besondere Verwendungszwecke etwa bei Rettungsfahrzeugen vorliegen, würden jedoch Ausnahmeregelungen vorgesehen.

Elektroautos meist schwerer als 1.800 kg

In Erwägungsgrund 17a der Richtlinie schreibt Delli, dass Fahrzeuge mit einem Gewicht von bis zu 1.800 kg "nach wie vor die überwiegende Mehrheit der auf dem Markt verfügbaren Personenfahrzeuge darstellt, auch jener mit elektrischen Batterien".

Diese Einschätzung dürfte jedoch nicht zutreffen, denn Elektroautos sind in der Regel 300 bis 400 kg schwerer als vergleichbare Verbrenner. So bringt der VW ID.3 Pro mit dem kleineren Akku bereits 1.815 kg auf die Waage, während ein Golf 8 bis rund 1.600 kg wiegen kann.

Nur bis 1.800 kg Gesamtgewicht?

Von den zuletzt von Golem.de getesteten Elektroautos lag nur der Opel Astra unter der Marke von 1.600 kg. Beim Tesla Model 3 wiegt das Einstiegsmodell 1.765 kg, während die Allradversion bereits 1.828 kg wiegt.

In Artikel 6 ist dann sogar von "Kraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 1.800 kg" die Rede, die mit der Führerscheinklasse B gefahren werden dürfen. Dann wären sogar Kleinwagen wie der Renault Zoe, der auf ein zulässiges Gesamtgewicht von fast 2.000 kg kommt, für Anfänger tabu. Immerhin könnten diese dann noch einen Fiat 500e steuern.

Verschärfen will Delli zudem den Vorschlag der EU-Kommission, wonach neue Führerscheine künftig nur noch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren haben.

Führerscheine nur noch zehn Jahre gültig

Dieser Zeitraum soll nur noch zehn Jahre betragen. "Auffrischungskurse für erfahrene Fahrzeugführer können sich nur positiv auf die Straßenverkehrssicherheit auswirken und dazu führen, dass Fähigkeiten verbessert und Kenntnisse über modernste Technologien und fortschrittliche Fahrerassistenzsysteme sowie der neueste Rechtsrahmen für Stadtgebiete mit Fahrzeugzugangsbeschränkungen und Niedrigemissionszonen vermittelt werden", heißt es zur Begründung.

Streichen will Delli hingegen den Vorschlag der EU-Kommission für europaweite Regelungen zum begleiteten Fahren, wie dies bereits in Deutschland üblich ist. Deutlich schärfere Regeln sollen zudem für ältere Fahrer gelten. Für Fahrer ab 60 Jahren will Delli die Gültigkeitsdauer der Fahrerlaubnis auf sieben Jahren begrenzen. Ab 70 sinkt die Dauer auf fünf Jahre, während über 80 Jahre alte Fahrer alle zwei Jahre ihre Fahrtüchtigkeit nachweisen sollen. Die Erneuerung der Führerscheinklassen AM, A, A1, A2, B, B+, B1 und BE solle künftig von einer ärztlichen Prüfung abhängig gemacht werden.

Der Bericht von Delli enthält noch weitere kontroverse Vorschläge. So sollen Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, Fahranfängern "das Fahren in der Nacht, und zwar von Mitternacht bis 6.00 Uhr", zu verbieten. Möglich sei bei diesen auch " ein Null-Toleranz-System für illegale psychoaktive Drogen, für das die niedrigste Bestimmungsgrenze herangezogen wird, bei der die passive oder unbeabsichtigte Exposition berücksichtigt wird".

Die Wahrscheinlichkeit, dass die Vorschläge Delli in dieser Form umgesetzt werden, dürfte gering sein. Das gilt nicht nur für die neue Führerscheinklasse B+, sondern auch für das vorgeschlagene Tempolimit von 130 km/h. Vor allem Deutschland dürfte sich vehement dagegen wehren, könnte aber von den anderen EU-Staaten, die ohnehin schon Tempolimits haben, überstimmt werden.
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