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01.09.23, 07:53
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Mobbingvorwürfe: Schönbohm verklagt auch Innenministerium
Zitat:
Mobbingvorwürfe: Schönbohm verklagt auch Innenministerium
Nun kommt es doch noch zum Showdown zwischen Ex-BSI-Präsident Schönbohm und dem Bundesinnenministerium. In der Klage geht es wohl um Mobbing.

Der frühere BSI-Präsident Arne Schönbohm geht nun auch juristisch gegen das Bundesinnenministerium vor. Eine Sprecherin am Verwaltungsgericht in Köln bestätigte auf Anfrage von Golem.de den Eingang einer entsprechenden Klage am 30. August 2023. Diese richte sich lediglich gegen das Ministerium in Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und nicht zusätzlich gegen Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD).
Damit widersprach die Gerichtssprecherin ausdrücklich einer anderslautenden Darstellung der Bild-Zeitung, die zuerst über die Klage berichtet hatte. Für Faeser, die sich im hessischen Landtagswahlkampf befindet, dürfte die Klage dennoch zur Unzeit kommen.
Der Sprecherin zufolge macht Schönbohm mit der Klage "einen beamtenrechtlichen Schadensersatzanspruch in Höhe von 5.000 Euro gegen seinen Dienstherrn wegen Verletzung der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht geltend". Das Aktenzeichen lautet 15 K 4797/23. Bereits am Vortag wurde bekannt, dass Schönbohm auch das ZDF verklagt.
Hintergrund der Klagen ist eine Sendung des ZDF-Magazins Royale vom 7. Oktober 2022. Darin wies Moderator Jan Böhmermann auf die Verbindungen des von Schönbohm mitbegründeten Cyber-Sicherheitsrats Deutschland e.V. mit Russland hin. Infolge der Sendung entband Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm am 18. Oktober 2022 von der Leitung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Aktenvermerke belasten Ministerium
Schönbohm wehrte sich juristisch gegen die Freistellung, die auf Paragraf 66 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) basierte. Demnach kann die oberste Dienstbehörde einem Beamten aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte verbieten. Um die Vorwürfe klären zu lassen, beantragte er am 17. Oktober 2022 ein Disziplinarverfahren gegen sich selbst.
Die entsprechenden Vorermittlungen wurden am 24. April 2023 eingestellt, obwohl dafür eigentlich nur drei Monate vorgesehen sind. Der Focus berichtete unter Berufung auf die Bild-Zeitung, dass sich Faeser am 2. März 2023 mit ihrem Zentralabteilungsleiter Martin von Simson getroffen habe, um den Fall Schönbohm zu besprechen.
Faeser soll Simson laut dessen Vermerk dem Bericht zufolge "zusammengestaucht" und die Zusammentragung aller Geheimunterlagen gefordert haben. Zudem habe sie eine ausführliche Darstellung verlangt. "Ich habe ihr gesagt, dass wir alle relevanten Beho?rden und Abteilungen bereits beteiligt hätten und es schlicht nicht mehr gäbe", wird Simson laut dem Bericht in den Akten zitiert.
Erst am 24. April teilte Simson der Ministerin demnach mit, "dass Disziplinarmaßnahmen nicht zu ergreifen sind". Im Abschlussbericht der Voruntersuchung wird sogar eingeräumt, dass Faeser gegen ihre beamtenrechtliche Fürsorgepflicht verstoßen habe. "Das BMI behandelte den Kläger so, als sei er niemals Präsident des BSI gewesen und geräuschlos von seinem Dienstposten verschwunden", wird Schönbohms Anwalt zitiert. Ein solches Verhalten stelle sich "in der Gesamtwürdigung als Mobbing durch das BMI und besonders die Ministerin dar".
Zumindest finanzielle Nachteile musste Schönbohm durch die Abberufung nicht hinnehmen. Obwohl er mit der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) inzwischen eine erheblich kleinere Behörde leitet, blieb ihm seine bisherige Besoldungsstufe B8 erhalten.
Nachtrag vom 31. August 2023, 23:05 Uhr
Dem Bild-Bericht zufolge sollte auf Wunsch Faesers zudem beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachgefragt werden, ob es Belege für ein Fehlverhalten Schönbohms gibt. Laut Medienberichten soll sich neben dem Bundesnachrichtendienst (BND) auch der Verfassungsschutz für den Cyber-Sicherheitsrat Deutschland interessiert und sowohl den Vereinsvorsitzenden Hans-Wilhelm Dünn als auch eine weitere Person aus dem Vereinsumfeld überwacht haben.
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