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[Internet] Urheberrechte: US-Gericht lehnt Copyright auf KI-generierte Kunst ab

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Ungelesen 21.08.23, 09:06   #1
ziesell
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Standard Urheberrechte: US-Gericht lehnt Copyright auf KI-generierte Kunst ab

Zitat:
Urheberrechte: US-Gericht lehnt Copyright auf KI-generierte Kunst ab

Nachdem das US-Urheberrechtsamt den Schutz eines KI-generierten Kunstwerkes bereits abgelehnt hat, bestätigt eine Richterin diese Entscheidung nun.



Ein US-Bundesgericht hat am Freitag eine schon zu Beginn dieses Jahres vom US-amerikanischen Copyright Office gefällte Entscheidung bestätigt, nach der von künstlicher Intelligenz geschaffene Werke nicht urheberrechtsfähig sind. Wie The Hollywood Reporter berichtet, ging dem Urteil eine Klage von Stephen Thaler, dem Geschäftsführer von Imagination Engines, voraus. Dieser hatte ein KI-System ein Kunstwerk namens "A Recent Entrance to Paradise" erzeugen lassen.

Einen Antrag auf urheberrechtlichen Schutz dieses Werkes lehnte das US-Urheberrechtsamt jedoch ab. Um das Kunstwerk urheberrechtlich schützen zu lassen, fehle in diesem Fall ein entscheidendes Element: "die Verbindung zwischen dem menschlichen Geist und dem kreativen Ausdruck". Thaler hingegen sah sich selbst als Inhaber des Urheberrechts im Rahmen der Work-for-Hire-Doktrin und erhob Klage gegen die Ablehnung der Urheberschaft durch das Amt. Die Eigentumsrechte sollten seiner Ansicht nach dem "Eigentümer der Maschine" zustehen, die das Werk geschaffen hatte.
Nur von Menschen geschaffene Werke sind schutzfähig

US-Bezirksrichterin Beryl Howell war diesbezüglich jedoch anderer Auffassung. Ihrem Urteil nach schütze das US-Urheberrecht "nur Werke, die von Menschen geschaffen wurden". "In Ermangelung jeglicher menschlicher Beteiligung an der Schöpfung des Werkes" sei das von Thaler KI generierte Kunstwerk nicht schutzfähig. Ferner hob die Richterin hervor, es bestehe ein "beständiges Verständnis dafür, dass die menschliche Kreativität den Kern der Urheberrechtsfähigkeit bildet". Das gelte auch dann, "wenn diese menschliche Kreativität durch neue Werkzeuge oder in neue Medien kanalisiert" werde.

Darüber hinaus erklärte Howell, der Kläger könne auf keinen einzigen Fall verweisen, in dem ein Gericht das Urheberrecht an einem Werk anerkannt habe, das von einem nicht-menschlichen Wesen stamme. Die Richterin selbst führte in diesem Zusammenhang ein Urteil aus dem Jahr 2018 an, in dem ein Bundesberufungsgericht feststellte, dass auch ein von einem Affen aufgenommenes Foto nicht urheberrechtsfähig ist. Das Urheberrecht habe sich "noch nie so weit ausgedehnt", dass es Werke schütze, "die von neuen Formen der Technologie erzeugt werden, die ohne eine lenkende menschliche Hand auskommen", so Howell.

Bei Drehbuchautoren oder Personen aus anderen kreativen Berufsgruppen, die befürchten, KI könne mit ihrer Arbeit konkurrieren, dürfte dieses Urteil vorerst für Erleichterung sorgen.

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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei ziesell bedankt:
talkie57 (21.08.23), Turbo Gagi (22.08.23)
Ungelesen 25.08.23, 22:08   #2
PornoPups
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Aber hat doch die Stichwörter und Beschreibungen erfunden nachdem die KI Gearbeitet hat....Also hat er ja eine Gedankliche Leistung erbracht.
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Ungelesen 25.08.23, 22:11   #3
PornoPups
Bewusstsein Wandel
 
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Ein Fotograf drückt auch nur aufs Knöpfchen...Naja so ungefähr
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Ungelesen 25.08.23, 22:43   #4
gerhardal
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Zitat:
Zitat von PornoPups Beitrag anzeigen
Aber hat doch die Stichwörter und Beschreibungen erfunden nachdem die KI Gearbeitet hat....Also hat er ja eine Gedankliche Leistung erbracht.

Inzwischen sollte der dämlichste den Unterschied von einem Bild ( von mir aus eine Verbindung von Stichwöertern und Beschreibungen) und einer Fotografie begriffen haben...
... und ein Bild nach Stichwörtern und Beschreibung hat nix mit Schöpfungshöhe zu tun, deshalb auch kein Urheberrecht ...

Schöpfungshöhe siehe Wikipedia für die, die es nicht kapieren...

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Nur das ist der richtige Ansatz...
Bei Fotowettbewerben Disqualifikation bis totalen Ausschluss ..
Bei gewerblichen Bildern, die so entstanden sind, dass sich der Konkurrent kostenfrei an solchen Bilder bedient ....


Naja und die Begründung, dass der Fotograf nur auf Knöpfchen drückt, zeugt davon, dass du von nix ne Ahnung hast... Mehr als ein Handy für irgendwelchen Schwachsinn nie benutzt??

Ich mache jährlich Fotos im 5 -stelligen Bereich, wenn es ein gutes Jahr war, sage ich da sind 20-30 gute Bilder dabei, was mir auch durch Erfolge bei Ausstellungen im nationalen und internationalem Bereich bestätigt wird...

Also erst überlegen und dann seinen Senf dazu geben..
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.

Geändert von gerhardal (25.08.23 um 23:04 Uhr)
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