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31.07.23, 05:51
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das Muster ist das Muster
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Gesetzentwurf geleakt: Buschmann will Handyüberwachung erschweren
Zitat:
Gesetzentwurf geleakt: Buschmann will Handyüberwachung erschweren
Der Einsatz von Staatstrojanern zum Mitschneiden verschlüsselter Kommunikation soll nur noch bei "besonders schweren" Straftaten möglich sein.

Das Bundesjustizministerium will die Hürden für den Einsatz von Überwachungssoftware erhöhen. Das geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den Netzpolitik.org am 27. Juli 2023 veröffentlicht hat. Demnach wird der Einsatzbereich von Staatstrojanern zur Kommunikationsüberwachung, der sogenannten Quellen-TKÜ, dem Straftatenkatalog der Onlinedurchsuchung gleichgestellt.
Damit verringert sich die Zahl der Delikte, bei denen die Kommunikation von Verdächtigten überwacht werden kann, von 44 "schweren Straftaten" auf 33 "besonders schwere". Auch der Einsatz der Onlinedurchsuchung wird eingeschränkt. So wird Ermittlungsbehörden ausdrücklich "die eigenständige Aktivierung von Anwendungen und Gerätefunktionen – wie beispielsweise einer Kamera oder eines Mikrofons -" untersagt.
Bei der Quellen-TKÜ wird eine Spähsoftware auf Endgeräten platziert, um die Kommunikation von Verdächtigen vor einer Verschlüsselung abgreifen zu können. Bei der Onlinedurchsuchung erhalten die Ermittler vollständigen Zugriff auf Endgeräte, um Inhalte wie Dateien oder Fotos auslesen zu können. Im Jahr 2021 wurde bundesweit 14 Mal die Quellen-TKÜ eingesetzt, 8 Mal die Onlinedurchsuchung.
Die Tagesschau hatte bereits am 21. Juli 2023 über die Gesetzespläne berichtet. Auf Anfrage von Golem.de teilte das von Marco Buschmann (FDP) geführte Ministerium anschließend mit: "Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, die Eingriffsschwellen für den Einsatz von Überwachungssoftware, auch kommerzieller, hochzusetzen und das geltende Recht so anzupassen, dass der Einsatz nur nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes für die Online-Durchsuchung zulässig ist."
Das Ministerium habe daher einen Gesetzentwurf vorgelegt und diesem am 21. Juli in die Ressortabstimmung gegeben. Angesichts der noch laufenden Abstimmung könne man sich zu weiteren Einzelheiten nicht äußern.
Ampel schränkt Regelung der Groko ein
Das Bundesverfassungsgericht hatte im April 2016 verschiedene Regelungen zur Quellen-TKÜ für verfassungswidrig erklärt. Die damalige Koalition unter Union und SPD im Juni 2017 beschloss anschließend ein Überwachungsgesetz, das den großflächigen Einsatz der Quellen-TKÜ nach den Vorgaben des Urteils ermöglichen sollte.
Dem Gesetzentwurf zufolge bestand durch diese Regelung "die Gefahr einer Totalausforschung einer Person". So sei nicht klar gewesen, ob es per Quellen-TKÜ nicht auch möglich gewesen sei, gespeicherte Kommunikationsdaten zu erheben.
FDP gegen kompletten Verzicht auf Staatstrojaner
Die geplante Neuregelung geht damit über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinaus. Die Karlsruher Richter hatten die Quellen-TKÜ ebenso wie die normale Telekommunikationsüberwachung bei "schweren Straftaten" für zulässig erklärt. Zur Begründung heißt es: "Der heimliche Zugriff auf ein informationstechnisches System birgt – unabhängig von der handelnden Behörde – das Risiko, dass der Betroffene für eine weitgehende staatliche Ausspähung seiner Persönlichkeit verfügbar gemacht wird."
Nach Einschätzung des Justizministeriums ist der vollständige Verzicht auf die Quellen-TKÜ trotz ihres seltenen Einsatzes "keine Alternative". Denn sie sei im Bereich der Schwerkriminalität und des Terrorismus von hoher Relevanz, "da immer weniger unverschlüsselt kommuniziert wird".
Weiter Streit über Vorratsdatenspeicherung
Inwieweit der Verschlag in der Ressortabstimmung noch abgeschwächt werden könnte, ist unklar. Das Bundesinnenministerium unter Nancy Faeser (SPD) sagte auf Anfrage von Netzpolitik.org: "Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung sind in spezifischen Szenarien wichtige Ermittlungsinstrumente, die praxisgerecht ausgestaltet sein müssen. Die Prüfung des Referentenentwurfs durch das Bundesinnenministerium dauert an."
In der Frage der Vorratsdatenspeicherung liegen Innen- und Justizministerium weiterhin im Clinch. Ein im Oktober 2022 vorgelegter Gesetzentwurf des Justizministeriums zum sogenannten Quick-Freeze-Verfahren wird von Faeser weiterhin blockiert. Die Bundesinnenministerin beharrt weiterhin darauf, dass die Provider die IP-Adressen von Nutzern auf Vorrat speichern dürfen. Zuletzt mahnte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine schnellere Einigung an. "Unsere Ermittlungsarbeit wird nahezu unmöglich gemacht", kritisierte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Alexander Poitz der Nachrichtenagentur dpa und fügte hinzu: "Wir müssen die Täter identifizieren, bekommen dazu aber nicht die richtigen Möglichkeiten."
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