Willkommen |
|
myGully |
|
Links |
|
Forum |
|
|
|
 |
21.07.23, 06:44
|
#1
|
das Muster ist das Muster
Registriert seit: Apr 2011
Ort: Schwarzwald
Beiträge: 2.901
Bedankt: 3.305
|
NIS-2-Richtlinie: BSI soll mehr Durchgriffsmöglichkeiten erhalten
Zitat:
NIS-2-Richtlinie: BSI soll mehr Durchgriffsmöglichkeiten erhalten
Das BSI soll Geschäftsführungen im Ernstfall die "Wahrnehmung der Leitungsaufgaben vorübergehend untersagen" können.

Um einen besseren Schutz kritischer Anlagen und wichtiger Unternehmen vor Cyberangriffen zu erreichen, soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Durchgriffsmöglichkeiten erhalten. Das sieht ein Entwurf aus dem Bundesinnenministerium vor, der am Dienstag an die anderen Ressorts der Bundesregierung versendet wurde.
Mit dem geplanten Gesetz soll die NIS-2-Richtlinie umgesetzt werden, die am 10. November 2022 vom Europäischen Parlament beschlossen wurde. Die Richtlinie macht Vorgaben zur IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen und verpflichtet Unternehmen zur Umsetzung geeigneter und verhältnismäßiger Sicherheitsmaßnahmen (g+).
Als besonders wichtige Einrichtung im Sinne des Gesetzes gelten unter anderem Großunternehmen der Sektoren Energie, Transport und Verkehr, Finanz- und Versicherungswesen und Telekommunikation und Weltraum. Dabei möchte das Bundesamt dem Entwurf zufolge künftig sogar Menschen, "die als Geschäftsführung oder gesetzliche Vertreter für Leitungsaufgaben in der besonders wichtigen Einrichtung zuständig sind, die Wahrnehmung der Leitungsaufgaben vorübergehend untersagen", wenn diese den Anordnungen des Bundesamtes nicht nachkommen.
Die zusätzlichen Kosten, die der Wirtschaft durch die geforderten Maßnahmen und Meldepflichten entstehen, werden auf jährlich rund 1,65 Milliarden Euro pro Jahr geschätzt. Hinzu kommt für die betreffenden Unternehmen laut Prognose des Ministeriums ein einmaliger Aufwand von insgesamt rund 1,37 Milliarden Euro, vor allem für die "Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe".
Am Montag hatte die Abstimmung der Bundesregierung zum Entwurf des Kritis-Dachgesetzes begonnen. Dieses sieht Maßnahmen zur Minimierung von Risiken und bestimmte Meldepflichten vor, um auch jenseits von Cyberangriffen den Schutz von wichtigen Anlagen wie etwa Flughäfen oder Bahnanlagen zu gewährleisten.
|
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
|
|
|
Forumregeln
|
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren
HTML-Code ist Aus.
|
|
|
Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 03:26 Uhr.
().
|