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19.06.23, 18:12
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das Muster ist das Muster
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Mobilfunkbetreiber: Selbstverpflichtung zum Strahlenschutz erneuert
Zitat:
Mobilfunkbetreiber: Selbstverpflichtung zum Strahlenschutz erneuert
Die vier Mobilfunkbetreiber haben die Zugeständnisse zum Strahlenschutz erneuert. Auch Werte der Kleinzellen im In- und Outdoor-Bereich fließen in die Datenbank der Bundesnetzagentur ein.

Die Mobilfunkbetreiber haben ihre Selbstverpflichtung zum Strahlenschutz erneuert. Das gab das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 19. Juni 2023 bekannt.
Laut Vodafone vereinheitlichten die Unternehmen besonders die Regeln beim Aufbau von Kleinzellen im In- und Outdoor-Bereich für 5G- und künftig 6G-Netze. Die Zusagen der Selbstverpflichtung werden im Rahmen eines unabhängigen Gutachtens in einem zweijährigen Turnus auditiert. Die Ergebnisse stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Christian Kühn, Parlamentarische Staatssekretär im BMUV, hat in Bonn für die Bundesregierung die neue Selbstverpflichtung der vier deutschen Mobilfunknetzbetreiber – Deutsche Telekom, O2 Telefónica, Vodafone und 1&1 Mobilfunk – entgegengenommen. Die Unternehmen bekräftigten das Bekenntnis zum Schutzkonzept gegen elektromagnetische Felder in Deutschland. Die neue Selbstverpflichtung gilt für fünf Jahre und verlängert sich bei Stillschweigen jeweils um ein Jahr.
Das Schutzkonzept gegen elektromagnetische Feldern in Deutschland basiert auf den Erkenntnissen der Internationalen Kommission für den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (International Commission on non-ionizing radiation protection, ICNIRP) und der Strahlenschutzkommission (SSK). Dieses sieht insbesondere die Einhaltung der Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) vor.
Telekom: Transparenzgedanke durch Standortdatenbank der Bundesnetzagentur
Telekom-Sprecher Georg von Wagner sagte Golem.de, "es geht um die Schließung von Interpretationsspielräumen und Harmonisierung von Arbeitsweisen beim Ausbau von Kleinzellennetzen im In- und Outdoor-Bereich". Der Transparenzgedanke der Bundesregierung werde durch die Unterstützung der Standortdatenbank der Bundesnetzagentur für Makro- und öffentliche Kleinzellenstandorte fortgeführt.
Stichproben bei dieser Standortdatenbank von Golem.de im April 2020 ergaben, dass die Ausnutzungsrate weit unter den erlaubten Werten liegt. Das haben unsere Abfragen der EMF-Datenbank (Elektromagnetische Felder) bei der Bundesnetzagentur ergeben, in der alle angemeldeten Basisstationen Deutschlands verzeichnet sind. Demnach betrugen die Werte für gemessene Funkstrahlung der Anlagen weniger als ein Zehntel- bis ein Hundertstelprozent der erlaubten Höchstwerte.
Die elektrischen Feldstärken werden in Volt pro Meter, die Leistungsflussdichte in Watt pro Quadratmeter angegeben, beim heutigen Mobilfunk liegen die Grenzwerte bei 2 bis 5 Watt pro Quadratmeter oder oberhalb von 2 GHz bei 10 Watt pro Quadratmeter.
Beim heutigen Mobilfunk sind es 4 bis 10 Watt pro Quadratmeter, je nach Frequenz. Über 2 GHz sind es gleichbleibend 10 Watt pro Quadratmeter – also auch für die 5G-Stationen, die mit Frequenzen von 3,6 GHz aufgebaut werden.
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