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17.05.23, 18:43
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Streuner
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Bürokratie: In Italien darf man keine Schlaglöcher füllen
Zitat:
Ein unbescholtener Pensionist, der eigenmächtig ein Schlagloch in einer Straße seines Wohnorts reparierte, wurde mit einer Geldbuße belegt
Dominik Straub aus Rom
17. Mai 2023, 12:00

Gehsteigschrubben ist in Italien noch erlaubt. Wer aber auf eigene Faust ein Schlagloch auffüllt, muss mit einer Geldstrafe rechnen.
Foto: AFP / Filippo Monteforte
Monatelang hatte Claudio T., ein 72-jähriger Pensionist aus dem kleinen Ort Barlassina bei Monza, an die Gemeindeverwaltung geschrieben, immer mit demselben Anliegen: Mitten in einem Fußgängerstreifen auf der Hauptstraße befinde sich ein Schlagloch, das repariert werden müsse. Denn es bestehe die Gefahr, dass jemand stolpere und sich den Fuß verstauche. Auch an die Carabinieri wandte sich der Mann. Aber aus den Amtsstuben ist nie ein Lebenszeichen gekommen. Und so kaufte sich Claudio T. eines schönen Tages einen Sack Asphalt, ging zum Fußgängerstreifen und füllte das Loch selber.
Das hätte er besser unterlassen. Denn wenige Tage später fand er einen Umschlag der Gemeindepolizei in seinem Briefkasten. Inhalt: Er solle eine Buße in Höhe von 882 Euro zahlen, wegen Verletzung des "codice stradale", also des Straßenverkehrsgesetzes. Außerdem – kein Witz! – wurde Claudio T. in dem Schreiben aufgefordert, "den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen". Mit anderen Worten: Der Pensionist sollte den von ihm "missbräuchlich" ins Schlagloch gefüllten Asphalt wieder entfernen.
Großes Medienecho
Der Vorgang fiel selbst in Italien, wo der Amtsschimmel des Öfteren wiehert, aus dem Rahmen dessen, was als normal gilt. Und so haben über die Buße für Claudio T. alle TV-Nachrichten und Zeitungen des Landes berichtet. Der Mailänder "Corriere della Sera" schrieb sarkastisch, dass man immer wieder erstaunt darüber sei, "mit welcher Schnelligkeit die Bürokraten, die monatelang die Hinweise eines Bürgers dösend in den Papierkorb warfen, reagieren, wenn sich dieser erlaubt zu tun, was eigentlich sie hätten erledigen müssen".
Was in Barlassina bei Monza vorgefallen ist, sage "einiges über unser Land aus", findet das Mailänder Blatt. Denn in den Augen der Bürokratie bestehe die Schuld des Claudio T. darin, dass er "die natürliche Ordnung der Dinge gestört" habe, und diese natürliche Ordnung bestehe in italienischen Amtsstuben nun einmal in der Trägheit und im Beharren darauf, dass nicht einfach jeder machen kann, was er will. Und die Reparatur eines Schlaglochs ist nun einmal Sache der Behörden, nicht übereifriger Bürger. Claudio T.s Eigeninitiative ist in den Augen der italienischen Bürokratie die Vorstufe zur Anarchie. Man sieht es den Straßen im Belpaese an.
Pensionist will klagen
Claudio T.s Ehegattin hat das offensichtlich besser begriffen als ihr Mann. Und so ärgert sie sich fast mehr über ihren Gatten als über das Strafgeld: "Wann lernst du es endlich, dich um deine eigenen Angelegenheiten zu kümmern?" hat sie Claudio T. in vorwurfsvollem Ton gefragt, als er ihr den Bescheid zeigte. Es sei dies, kommentierte der "Corriere della Sera", "der italienischste aller Vorwürfe".
Aber Claudio T. lässt sich nicht beirren: Er werde die Buße niemals bezahlen und stattdessen die Gemeinde verklagen. Seine Reaktion ist menschlich verständlich – aber ob sie auch Erfolg verspricht, muss bezweifelt werden. (Dominik Straub aus Rom, 17.5.2023)
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17.05.23, 19:18
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#2
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Beiträge: 2.776
Bedankt: 4.868
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Zitat:
Er werde die Buße niemals bezahlen [...]
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Zeit für ein Angebot, das er nicht ablehnen kann.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei muavenet:
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