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myGully |
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13.05.23, 13:30
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#1
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.082
Bedankt: 13.143
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Juristische Schritte
Zitat:
Bahn will 50-Stunden-Warnstreik vor Gericht stoppen
Mit einem Eilantrag will die Bahn den geplanten Mega-Warnstreik der Eisenbahngewerkschaft EVG doch noch verhindern. Das zuständige Arbeitsgericht will noch am Samstagmittag darüber verhandeln.
13.05.2023, 10.55 Uhr
Ab Sonntagabend will die Eisenbahngewerkschaft EVG den Bahnverkehr in Deutschland lahmlegen – doch die Deutsche Bahn versucht, den 50-Stunden-Warnstreik auf der Schiene noch juristisch zu stoppen.
Der Konzern teilte mit, dass er einen entsprechenden Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt am Main eingereicht habe. »Dieser Schritt ist im Interesse der Kundinnen und Kunden jetzt geboten«, heißt es. Das Gericht bestätigte der Nachrichtenagentur dpa den Eingang des Eilantrags. Die Verhandlung beginne um zwölf Uhr.
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) will ab Sonntagabend um 22 Uhr den dritten Warnstreik bei der Bahn in diesem Jahr beginnen. Die Deutsche Bahn entschied kurz nach der Ankündigung, dass sie für den Zeitraum des Ausstands den Fernverkehr komplett einstellen wird. Auch im Regional- und Güterverkehr wird zwischen Sonntagabend, 22 Uhr, und Dienstagabend, 24 Uhr, voraussichtlich kaum ein Zug fahren.
ie EVG und 50 Bahnunternehmen streiten seit Ende Februar über neue Tarifverträge, die Verhandlungen stocken. Die Deutsche Bahn bezeichnete den angekündigten Warnstreik am Samstagmorgen als »unverhältnismäßig«, er schädige Kundinnen und Kunden sowie unbeteiligte Dritte.
Da die EVG auch Beschäftigte in Stellwerken zur Arbeitsniederlegung aufgerufen hat, werden absehbar auch Bahnunternehmen getroffen, die derzeit gar nicht mit der EVG verhandeln.
mic/dpa
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Lässt das Streikrecht überhaupt juristische Schritte zu - Nie gehört!
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Die folgenden 4 Mitglieder haben sich bei karfingo bedankt:
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13.05.23, 14:47
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#2
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Super Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 8.077
Bedankt: 9.624
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Zitat:
Zitat von karfingo
Lässt das Streikrecht überhaupt juristische Schritte zu
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Hab ich auch noch nie gehört. Bei der Bahn scheint die relative Friedenspflicht abgelaufen zu sein und vom da her sind Streiks zulässig.
Die Rede ist ja 'nur' von einem Warnstreik. Ich möchte nicht in der Haut der Bahn stecken, wenn da ein richtiger Streik eingeleitet wird.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Draalz bedankt:
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13.05.23, 16:31
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#3
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sauger
Registriert seit: Apr 2010
Beiträge: 388
Bedankt: 691
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Wie ich gelesen habe streiken die ja auch ohne Urabstimmung.
Dürften theoretisch auch kein Streikgeld bekommen.
Scheint aber nun alles vom Tisch zu sein.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei sauger2008:
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13.05.23, 16:35
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#4
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.082
Bedankt: 13.143
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Vergleich vor dem Arbeitsgericht
Zitat:
Gewerkschaft EVG sagt 50-stündigen Warnstreik bei der Bahn ab
Der Fernverkehr wird rollen: Der 50-Stunden-Warnstreik ist kurzfristig abgesagt worden. Möglich macht das ein Vergleich zwischen Deutscher Bahn und der Gewerkschaft EVG. Dennoch kann es zu Einschränkungen kommen.
13.05.2023, 16.22 Uhr
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
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13.05.23, 22:33
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#5
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Echter Freak
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 2.362
Bedankt: 3.193
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Gewerkschaften werden immer unsympathischer.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei csesraven:
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