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27.04.23, 21:35
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Streuner
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Fragen und Antworten zur Sozialwahl 2023
Zitat:
Eine Wahl, über die kaum jemand etwas weiß – und 300 Milliarden Euro Budget
Rund 52 Millionen Menschen dürfen bei der Sozialwahl 2023 über die Zusammensetzung der Sozialparlamente abstimmen. Wie viel Einfluss diese Versichertenvertretungen haben, wird oft unterschätzt.
27.04.2023, 16.18 Uhr

Plakat zur Sozialwahl 2023 Foto: Revierfoto / IMAGO
Millionen Haushalte haben in den letzten Tagen rote Umschläge mit Wahlzetteln bekommen – die Unterlagen zur Sozialwahl 2023. Seit 70 Jahren ist sie ein Kernstück der deutschen Demokratie, rund 52 Millionen Menschen dürfen bis zum 31. Mai ihre Stimme abgeben. Sie steht oft im Schatten von politischen Wahlen, dabei geht es um wichtige Entscheidungen zu den Themen Gesundheit und Rente. Was hat es mit der Sozialwahl auf sich? Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten.
Was ist die Sozialwahl?
Die Sozialwahl ist die drittgrößte Wahl in Deutschland – nach der Bundestagswahl und der Europawahl. Versicherte sowie Rentnerinnen und Rentner wählen dabei die Sozialparlamente der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung. Bei den Krankenkassen heißen die Sozialparlamente Verwaltungsrat, bei der Rentenversicherung Vertreterversammlung. Sie setzen sich je zur Hälfte aus Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber zusammen.
Wer darf wählen?
Abstimmen dürfen die Mitglieder folgender Sozialversicherungsträger: Barmer, Techniker Krankenkasse (TK), Kaufmännische Krankenkasse (KKH), hkk (Handelskrankenkasse), DAK Gesundheit und Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund).
Wofür sind diese Sozialparlamente da?
Die Versichertenparlamente stellen den Haushalt auf, wählen Vorstand und Geschäftsführung. Sie entscheiden auch über Leistungen der Krankenkassen oder die Qualität von Reha-Angeboten, Bonusprogramme, Wahltarife oder die Aufnahme neuer Früherkennungsuntersuchungen. Sie treffen also wichtige Grundsatzentscheidungen bei den Renten- und Krankenversicherungen. »Der Kurs der Kasse wird über die Selbstverwaltung bestimmt«, bestätigt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Allein in der Krankenversicherung geht es um ein Budget von jährlich rund 300 Milliarden Euro. Die Sozialparlamente sind aber auch konkret involviert, etwa wenn Versicherte Widerspruch einlegen oder Erwerbsminderungsrenten beantragen.
Warum ist die Sozialwahl so unbekannt?
Die Arbeit der Sozialparlamente ist wenig schlagzeilenträchtig. Zwar haben sie eine wichtige Funktion, aber sie tauchen nur selten in den Nachrichten auf. Die beteiligten Listen setzen ähnliche inhaltliche Schwerpunkte, daher ist es von außen gar nicht so einfach, eine Wahl zu treffen oder ihre Arbeit zu verfolgen. Umso mehr Gründe, sich mit der Wahl und den Listen auseinanderzusetzen. Dazu ruft unter anderem auch die Satirikerin Sophie Passmann in einem Instagram-Posting auf. »Demokratie ist einfach ein mega Produkt«, sagt sie. »Manchmal macht es Arbeit, aber es lohnt sich!«
Wen kann ich wählen?
Zur Wahl stehen keine politischen Parteien oder Kandidaten, sondern Listen. Diese entsenden dann ihre Mitglieder in die Sozialparlamente. In der Regel rekrutieren sich die Listen aus Gewerkschaften, kirchlichen Arbeitnehmerorganisationen oder Versichertengemeinschaften. Bei den Krankenkassen gibt es in der Regel vier bis sechs Listen. Die Wähler haben eine Stimme, mit der sie eine Liste ankreuzen können. Im Juni sollen die Ergebnisse der Wahl vorliegen.
Was ist diesmal anders?
· Frauenquote bei den Listen: Die Wahllisten der Krankenkassen bestehen zu 40 Prozent aus Frauen. Bei den anderen Zweigen der Sozialversicherung gilt die 40-Prozent-Quote nur als Empfehlung. »Frauen werden anders krank, haben andere Bedürfnisse«, sagte Doris Barnett, stellvertretende Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen. »Deshalb ist es gut, dass wir die Geschlechterquote eingeführt haben.«
· Onlineabstimmung möglich: Bei den Krankenkassen können Versicherte in einem Modellversuch erstmals auch online wählen. Auf den Wahlunterlagen gibt es einen QR-Code. Ihre Identität können Wählerinnen und Wähler per Versichertennummer auf der Gesundheitskarte nachweisen oder mit dem Personalausweis, sofern die Onlinefunktion aktiviert ist.
Wie viele Stimmen habe ich?
Wer sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei einer der Krankenkassen Beiträge einzahlt, darf sogar zweimal abstimmen. Die Wahlunterlagen werden einzeln verschickt, pro Umschlag hat man eine Stimme.
Wie soll ich entscheiden, wem ich meine Stimme gebe?
Es gibt keinen Wahlkampf wie etwa bei den politischen Wahlen, daher müssen sich die Wahlberechtigten selbst informieren, wofür welche Liste steht. Auf der Übersichtsseite sozialwahl.de gibt es eine Übersicht über die Listen, die zur Wahl antreten. Es ist von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden, welche Listen antreten. Auch die deutsche Rentenversicherung stellt die Listen vor, für die man stimmen kann.
Was passiert nach der Sozialwahl?
Direkt nach Ablauf des Wahltermins am 31. Mai beginnt die Auszählung. Es gilt das Verhältniswahlrecht, und es werden nur Listen berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben. In der Regel dauert die Auszählung nicht länger als zwei Wochen, diesmal könnte sie durch die Onlineabstimmung aber erschwert werden, da Brief- und Onlinewahl abgeglichen werden müssen, um Dubletten zu vermeiden. Bei doppelter Stimmabgabe zählt nur die Online-Wahlstimme. Ab dem 1. Juni können die Ergebnisse veröffentlicht werden, bis zum 31. Oktober müssen die neuen Gremien zusammentreten.
mgo/dpa
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