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Ungelesen 19.03.23, 12:20   #1
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Standard Umweltgruppen wollen Großspender nicht mehr nennen

Zitat:
Ausgerechnet Umweltgruppen wollen Großspender nicht mehr nennen

Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) ist aus der von ihm selbst mitgegründeten Allianz für Lobbytransparenz ausgetreten. Auch der World Wide Fund for Nature (WWF Deutschland) gehört der Gruppe nicht mehr an. Hintergrund ist eine Neubewertung der Frage, ob die Namen von Großspendern veröffentlicht werden müssen oder nicht. Der Streit hat Auswirkungen auf die Novelle des Lobbyregistergesetzes, die der Bundestag noch vor der Sommerpause verabschieden will.

Die Allianz für Lobbytransparenz war 2019 von Transparency International Deutschland, dem Nabu, Verbraucher- sowie Wirtschaftsverbänden gegründet worden. Sie hatte sich für die 2021 per Gesetz erfolgte Einrichtung eines „Lobbyregisters“ im Bundestag eingesetzt. Dort müssen sich Lobbyisten eintragen, die Kontakt zu Mitgliedern des Bundestages oder der Bundesregierung aufnehmen.

Die Veröffentlichung dieser Kontakte im Internet soll Vertrauen in die Politik stärken. Im Koalitionsvertrag hatte die Ampel vereinbart, das Lobbyregistergesetz „nachzuschärfen“. Bislang sind Lobbygruppen angehalten, Spender von mehr als 20.000 Euro namentlich zu nennen, sie können dies aber auch verweigern. Jetzt ist Streit über eine Pflicht zur Veröffentlichung entbrannt.

Das Austrittsschreiben der Umweltverbände liegt WELT AM SONNTAG vor: Darin argumentieren der größte deutsche Naturschutzverein Nabu und der WWF, dass größere Geldgeber von Lobbyorganisationen weiter die Möglichkeit haben sollten, anonym zu bleiben. „Die Nennung von Klarnamen“, wie von der Transparenz-Allianz gefordert, sei „nicht praktikabel“.

Das ist eine Kehrtwende: Noch 2019 hatte Nabu-Bundesgeschäftsführer Leif Miller in einem Eckpunktepapier die Forderung der Allianz mit unterzeichnet, „dass die Herkunft von finanziellen Zuwendungen an die Organisationen von Interessenvertreterinnen und -vertretern, die insgesamt eine Summe von 50.000 Euro im Kalenderjahr übersteigen, offengelegt wird“.

Veröffentlichungspflicht steht infrage

Dies wollen Nabu und WWF heute nicht mehr unterstützen. Damit wird auch die Aufnahme einer solchen Veröffentlichungspflicht in das Lobbyregistergesetz strittig. Dahinter steht die Sorge der vorwiegend spendenbasierten Nichtregierungsorganisationen (NGO), dass Geldgeber durch eine Pflicht zur Namensnennung abgeschreckt werden.

Die Gründe, die Großspender gegen ihre namentliche Nennung angeführt hätten, „reichen von möglichen (Rechts-)Streitigkeiten mit Familienangehörigen, Neid aus dem Umfeld, an sie gerichtete massive Spendenanfragen von anderen Akteuren bis hin zum persönlichen Gefährdungspotenzial durch Anfeindungen und Angst vor Straftaten“, teilt der WWF auf Anfrage mit. Würden Spender vergrault, „hat man dem Wirken der NGOs einen Bärendienst erwiesen“.

Ähnlich äußert sich der Nabu. Er hatte 2021 sechs private Spenden mit einem Volumen von 50.000 Euro und mehr erhalten. Insgesamt ergab das 1.364.143 Euro. Das entspricht 9,23 Prozent der gesamten Spendeneinnahmen von 14,1 Millionen Euro zuzüglich 8,1 Millionen Euro aus Erbschaften.

Der Austritt beider Organisationen löst bei anderen Mitgliedern der Allianz Bedauern und Unverständnis aus. „Wir von Transparency Deutschland veröffentlichen unsere Spenden ab 1000 Euro, und auch bei uns kommt es vor, dass deshalb Spenderinnen und Spender ihre Spende zurückziehen“, erklärte Anna-Maija Mertens, Geschäftsführerin von Transparency Deutschland: „Die Sorgen kennen wir daher – wir sind jedoch der Meinung, dass Transparenz das wert ist und dass diese Transparenz entscheidend ist, um das Vertrauen in die politische Entscheidungsfindung zu stärken.“

Nabu und WWF empfehlen, für verschiedene Arten von Lobbygruppen künftig unterschiedliche Transparenzpflichten zu definieren: „Regeln, die bei wirtschaftlichen Akteuren ganz richtig sind, gefährden bei überwiegend spendenfinanzierten zivilgesellschaftlichen Akteuren die Existenz.“ Wichtig sei „die Chancengleichheit für zivilgesellschaftliche Akteure gegenüber Wirtschaftslobbyisten“, argumentieren sie.

Dabei war ein Gründungsgedanke der Allianz für Lobbytransparenz, diese Unterscheidung nicht vorzunehmen. Das hatte der Nabu 2019 selbst noch so gesehen. Bei Transparency Deutschland stößt auch das auf Unverständnis: „Die Allianz hat stets betont, dass es keine guten oder schlechten Interessen gibt“, bekräftigte Transparency-Chefin Mertens: „Alle sollen daher den gleichen Regeln folgen.“

Interessen ausbalancieren

Dies ist auch Sichtweise von Bruno Hönel, Berichterstatter der Bundestagsfraktion von Bündnis90/Die Grünen in dieser Frage: „Interessenvertretung ist ein Teil der Repräsentation gesellschaftlicher Belange in der Politik, deswegen unterscheiden wir nicht zwischen guter und schlechter Interessenvertretung“, sagte Hönel WELT AM SONNTAG: „Dies gilt auch für die Frage der Pflicht zur Veröffentlichung von Spendernamen.“

Bei der Reform des Lobbyregistergesetzes werde man versuchen, sowohl dem Schutzbedürfnis von Geldgebern zu entsprechen, als auch dem öffentlichen Interesse an Transparenz bei jeglicher Einflussnahme auf die Politik.

„Unser Ziel ist es, das Interesse der Öffentlichkeit mit dem Schutz von Spenderinnen und Spendern auszubalancieren“, teilte Hönel mit. „Da hierfür auf der europäischen Ebene mit dem EU-Transparenzregister bereits ein Ansatz existiert, der dieses Spannungsfeld adressiert, kann das europäische Register als Vorbild dienen.“

Die EU-Regeln sehen eine Veröffentlichung von Spendernamen vor, wenn die Summe einen bestimmten Betrag überschreitet und gleichzeitig einen definierten Prozentsatz am gesamten Spendenaufkommen der jeweiligen Lobbyorganisation. Welche konkreten Grenzwerte Teil des novellierten deutschen Lobbyregistergesetzes werden könnten, wird noch diskutiert.
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