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[Brisant] Leonie-Prozess: Geschworene beraten

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Ungelesen 02.12.22, 13:13   #1
TinyTimm
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Standard Leonie-Prozess: Geschworene beraten

Zitat:
Der Prozess um den Tod der 13-jährigen Leonie im Juni 2021 ist in der Endphase. Die Geschworenen beraten. Die Schlussplädoyers sind gehalten. Am Ende entschuldigten sich die drei Angeklagten. Vor Gericht wurde ein Brief des Vaters von Leonie verlesen.

Der Anwalt der Familie, Johannes Öhlböck, ging in seinem Plädoyer zunächst allgemein auf die Zahl der Morde an Frauen in Österreich ein. 2021 seien 63 Frauen ermordet worden, „jeden sechsten Tag musste eine Frau sterben“. „Die Tötung von Leonie am 26.6.2021 erfasst die Statistik nicht. Leonie war noch keine Frau. Sie war 13 Jahre alt: ein Mädchen, ein Kind, eine Schwester, eine Schulkollegin in der Neuen Mittelschule in Tulln. Sie ging dort in die dritte Klasse. Heuer hätte Leonie ihren 15. Geburtstag gefeiert.“

Der Vater Leonies habe ihm Fotos und einen Brief übergeben mit der Bitte, vor Gericht die Fotos zu zeigen und den Brief zu verlesen, „was ich jetzt aus Respekt vor ihm und der Opferfamilie mache“ – mehr dazu in Brief von Leonies Vater .
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Höchststrafe für Staatsanwaltschaft „gerechtfertigt“
Im Schlussplädoyer betonte die Staatsanwaltschaft, dass die Höchststrafe aufgrund vieler Erschwerungsgründe und fehlender Milderungsgründe „mehr als gerechtfertigt“ sei. Sie sehe spätestens seit dem toxikologischen Gutachten auch den Mordvorsatz als erfüllt an. Das Mädchen sei in Missbrauchsabsicht unter Drogen gesetzt und dann von allen Angeklagten missbraucht worden. Leonie habe den Drogencocktail nicht überlebt. Sie sei an Suchtmittelvergiftung und Ersticken eines gewaltsamen Todes gestorben.

Jeder der drei Angeklagten würde die Tatbeteiligung in Abrede stellen, hieß es weiter. Jeder habe Angst vor den Konsequenzen und „würde sich vom sinkenden Schiff retten“, so die Anklägerin. So wie sie die gemeinschaftliche Tat begangen haben, würden sie versuchen, diese gemeinschaftlich zu vertuschen. „Widersprüche hat es in dem Verfahren zahlreiche gegeben“, sagte die Staatsanwältin. „Ich war fassungslos, was die Angeklagten von sich gegeben haben“, meinte sie. „Von ehrlich gemeinter Reue fehlt jede Spur.“

Appell der Anwälte zur Objektivität
Die Anwälte der drei Angeklagten plädierten an die Geschworenen, sich nicht von Emotionen leiten zu lassen. Ein Anwalt machte darauf aufmerksam, dass der Fall in den Medien breitgetreten wurde: „Hier wird versucht, eine ganze Gruppe zu kriminalisieren.“ Die Geschworenen müssten aber objektiv entscheiden. „Das ist ein bisschen schwer, hier nicht mit Emotionen vorzugehen“, so ein Anwalt. Auch baten die Rechtsvertreter, sich von jedem einzelnen Angeklagten ein Bild zu machen und anhand der Faktenlage zu entscheiden.

Auch wenn die Staatsanwaltschaft mehrfach die gemeinschaftlichen Tathandlungen der drei betont habe, könne man hier nicht pauschal bewerten. Bis zuletzt war nicht klar, wer dem Mädchen die Überdosis verabreicht hat. Die Männer beschuldigten einander weiter. Der Anwalt eines Angeklagten forderte einen Freispruch. Sein Mandant habe nichts von den Tabletten gewusst und sei nicht dabei gewesen.

Entschuldigung der Angeklagten
Alle drei Angeklagten entschuldigten sich in ihren Schlussworten bei Österreich und der Familie des Mädchens. „Hätte ich gewusst, dass ich falsche Freunde habe, hätte ich sie nie dort hingebracht“, meinte einer der Angeklagten.

Geschworene beraten
Nach den Plädoyers entscheiden nun die Geschworenen, ob es Mord war, und wenn ja, mit Vorsatz oder weil die Angeklagten es für möglich gehalten und sich damit abgefunden haben. Entscheiden sich die Geschworenen gegen Mord, dann erfolgt ein allfälliger Schuldspruch wegen Vergewaltigung mit Todesfolge. Das Strafausmaß bliebe davon unberührt. Im Falle eines Schuldspruchs muss der älteste Beschuldigte, der zum Tatzeitpunkt erwachsen war, mit einer Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang rechnen. Bei den beiden anderen geht es bei einer Verurteilung um bis zu 20 Jahre Haft.

Die von den Angehörigen angestrebten Privatbeteiligtenansprüche wurden von allen Beschuldigten nicht anerkannt. Nach den Schlussplädoyers werden sich die Geschworenen zur Beratung zurückziehen. Anschließend erfolgt das Urteil. Es wird erst für den Abend erwartet.
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