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myGully |
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09.06.22, 15:13
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Zwölf Monate Haft nach tödlichem Unfall mit Rettungswagen
Zitat:
Zu zwölf Monaten unbedingter Haft ist am Donnerstag ein 41-Jähriger in Wels verurteilt worden, der im vergangenen Herbst in Krenglbach (Bezirk Wels-Land) mit seinem Auto betrunken in ein entgegenkommendes Rettungsauto gefahren ist. Eine Patientin verstarb.
Der heute 42-Jährige war am 8. November in Krenglbach (Bezirk Wels-Land) auf die Gegenfahrbahn geraten und frontal gegen das Einsatzfahrzeug, in dem zwei betagte Patientinnen transportiert wurden, geprallt. Eine 83-Jährige starb in der Folge.
Sanitäter aus dem Wrack geschnitten
Die zweite, 82-jährige Patientin sowie zwei Rot-Kreuz-Mitarbeiter – damals 21 und 22 Jahre alt – wurden verletzt, einer der jungen Männer musste sogar aus dem Wrack geschnitten werden. Der Lenker wurde laut Polizeibericht ebenfalls verletzt. Er hatte zum Unfallzeitpunkt 0,85 Promille Alkohol im Blut.
Grob fahrlässige Körperverletzung
Die Staatsanwaltschaft Wels legte ihm in ihrem Strafantrag grob fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zur Last. Ein erster Prozesstermin im April war abberaumt worden. Am Donnerstag wurde der Mann zu einer unbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zwölf Monate ... Wann wird Alkohol (nicht nur) am Steuer endlich als Strafverschärfend behandelt? Es ist eine bewusste Entscheidung zu trinken, und es ist eine bewusste Entscheidung ein Auto danach zu starten.
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Die folgenden 5 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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09.06.22, 16:14
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#2
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Super Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 8.080
Bedankt: 9.627
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Zitat:
Zitat von TinyTimm
Es ist eine bewusste Entscheidung zu trinken, und es ist eine bewusste Entscheidung ein Auto danach zu starten.
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Mit Verlaub, leider ist es das oftmals nicht. Ein Alkoholiker lässt sich oft ein, oder zwei Mischungen, Bier, oder Wein durch den Kopf laufen und ist der Meinung, dass das niemand merkt. Durch diesen Irrglauben werden viele Menschen in Gefahr gebracht. Ich meine, dass Strafverschärfung da nicht weiter hilft.
Vielmehr würde ein Alkoholtester, der bei negativem Testergebnis das Starten eines Kfz erlaubt, nützen. Testen geht, das haben wir ja allesamt in den vergangenen 2 Jahren gelernt. Muss nur noch die Automobilindustrie mitspielen.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei Draalz bedankt:
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09.06.22, 18:38
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#3
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.082
Bedankt: 13.143
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Sagt das Auto mit Navistimme: „Komm Alter, deine Fahne ist ja meterweit zu riechen. Entweder pennst du unter der Brücke oder ich rufe dir ein Taxi. Fahr'n is' nich'!“
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei karfingo bedankt:
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09.06.22, 19:52
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 229
Bedankt: 102
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Kompletter Widerspruch:
Strafverschärfung: ist nicht nötig, wenn ich auf 0 promille gehe.
In der DDR galt 0 Promille und es war jedem klar: wenn unter Alkohol fahre, bekomme ich schuld! Es spielte dabei keine Rolle ob du schuldig oder unschuldig gewesen wärst.
Das galt auch für das Arbeitsleben: Alkohol führte immer zur Maximalstrafe.
bei 0 Promille gibt es auch keine Ausrede wie war nur ein Bier! (leider blieb es nicht dabei) Und auch nicht bis 0,5 darfst du fahren,aber wenn du einen Unfall hast... Es gab nur 0 und nur0,0000000.
und die entscheidung fällt nicht mit dem Autofahren: die entscheidung fällt bei trinken des alkohols. Und dort ist es eine bewußte Entscheidung. Ich weiß (zumindestens sollte) ,das Alkohol meine Leistungsfähigkeit einschränkt,trotzdem mache ich es.
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Die folgenden 2 Mitglieder haben sich bei nettermann64 bedankt:
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09.06.22, 20:22
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#5
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Super Moderator
Registriert seit: Oct 2012
Beiträge: 8.080
Bedankt: 9.627
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Zitat:
Zitat von nettermann64
und die entscheidung fällt nicht mit dem Autofahren: die entscheidung fällt bei trinken des alkohols. Und dort ist es eine bewußte Entscheidung.
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Bei 0% stimme ich Dir zu. Bei der bewussten Entscheidung jedoch nicht. Alkoholismus ist vielfach über lange Jahre 'erlernt'. Sei es durch den Besuch eines Fussballspiels, beim Karneval, bei einer Sauftour auf Malle, oder privat zum Abbau von Stress.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei Draalz:
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09.06.22, 20:45
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#6
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Apr 2009
Beiträge: 5.075
Bedankt: 12.638
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Moin,
ich habe keine Ahnung, wie die Rechtssprechung in Österreich ist. Wie viel wäre denn zu erwarten gewesen, wenn der Unfallverursacher nüchtern gewesen wäre?
Zitat:
(1) Wer grob fahrlässig (§ 6 Abs. 3) den Tod eines anderen herbeiführt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.
(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer den Tod eines Menschen fahrlässig herbeiführt, nachdem er sich vor der Tat, wenn auch nur fahrlässig, durch Genuss von Alkohol oder den Gebrauch eines anderen berauschenden Mittels in einen die Zurechnungsfähigkeit nicht ausschließenden Rauschzustand versetzt hat, obwohl er vorhergesehen hat oder hätte vorhersehen können, dass ihm eine Tätigkeit bevorstehe, deren Vornahme in diesem Zustand eine Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit eines anderen herbeizuführen oder zu vergrößern geeignet sei.
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Ich persönlich empfinde das Strafmass auch als zu gering. Aber bei drei Jahren Höchststrafe sind 12 Monate ohne Bewährung auch kein so krasser Ausreisser.
__________________
Wenn Kik den Preis pro Shirt um einen Euro erhöht um seinen Mitarbeitern ein besseres Gehalt zu zahlen, dann finden wir das alle gut.
Und dann gehen wir zu Takko einkaufen ...
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10.06.22, 14:50
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#7
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.082
Bedankt: 13.143
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Zitat:
Zitat von nettermann64
… das Alkohol meine Leistungsfähigkeit einschränkt,trotzdem mache ich es.
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Mach's als/wie icke - werde trocken.
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
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