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02.02.22, 16:57
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working behind bars
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Renate Künast erringt klaren Sieg gegen Facebook-Hetzer
Das Bundesverfassungsgericht setzt ein deutliches Zeichen:
Zitat:
Bundesverfassungsgericht
Renate Künast erringt klaren Sieg gegen Facebook-Hetzer
Die Grünenpolitikerin wird immer wieder im Netz beleidigt. Nun setzt ein Beschluss aus Karlsruhe die Social-Media-Konzerne unter Druck und dürfte Facebook zwingen, Daten von Onlinehetzern an Künast zu geben.
Das Bundesverfassungsgericht hat Renate Künast im Streit über gegen sie gerichtete Beleidigungen in vollem Umfang recht gegeben. Facebook dürfte damit in der Folge verpflichtet werden, weitere Daten von Nutzerinnen und Nutzern, die Renate Künast im Netz beleidigt haben, an die Grünenpolitikerin herauszugeben.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner am Dienstag veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass Künasts Auskunftsanspruch gegenüber dem Social-Media-Unternehmen durch Berliner Zivilgerichte zuvor nicht angemessen geprüft und bewertet wurde. Über die mögliche Herausgabe von Daten muss nun erneut das Berliner Kammergericht entscheiden.
Die Entscheidung der Karlsruher Richter ist ein wichtiger Fingerzeig zur Abwägung, wo in sozialen Netzwerken die Grenze zwischen Meinungsfreiheit und strafbarer Hetze verläuft und inwiefern der Kontext von umstrittenen Posts im Netz bei der Abwägung miteinbezogen werden muss.
Künast hatte in dem vorherigen Verfahren in Berlin in insgesamt 22 Facebook-Kommentaren Beleidigungen gesehen und wollte von Facebook die Daten der Verfasser bekommen, damit sie gegen diese gerichtlich vorgehen kann. Dabei ging es um Äußerungen wie »Gehirn-Amputiert« und »Pädophilen-Trulla« oder andere, heftigere sexistische Beleidigungen. Zwei Berliner Gerichte sahen nur in zwölf Äußerungen strafbare Äußerungen.
In dem Beschluss heißt es zu den Berliner Entscheidungen, dass diese »unter Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Persönlichkeitsrechts die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung zwischen der Meinungsfreiheit und dem Persönlichkeitsrecht unterlassen« hätten. Der Beschluss fiel Ende Dezember einstimmig durch die zweite Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts (Az. 1 BvR 1073/20).
Das Berliner Kammergericht, so die drei Karlsruher Verfassungsrichter, sei von falschen rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen: Nämlich dass eine Beleidigung nur dann vorliege, wenn es dafür keinen sachlichen Bezug gebe, die Äußerung also »lediglich als persönliche Herabsetzung und Schmähung« zu verstehen sei.
Infolgedessen habe sich das Kammergericht zu Unrecht »mit der Abwägung der Gesichtspunkte des Einzelfalls nicht auseinandergesetzt.« Auch die von dem Berliner Gericht »zum Teil begründungslos verwendete Behauptung«, Künast müsse »den Angriff als Politikerin im öffentlichen Meinungskampf hinnehmen«, so die Karlsruher Richter, »ersetzt die erforderliche Abwägung nicht«.
Empörung über Berliner Urteil
Zuvor hatte das Berliner Landgericht entschieden, dass Renate Künast wüste Beschimpfungen auf Facebook hinnehmen müsse. Das Urteil hatte für Empörung gesorgt und wurde später teilweise korrigiert. Auf Facebook und Twitter kommentierten Nutzer mit »Stück Scheiße« und noch übleren Äußerungen unter einem angeblichen Zitat von Künast, welches ein Rechtsextremist wiederholt gepostet hatte.
Bereits im Verfahren vor dem Berliner Landgericht ging es Künast darum, von Facebook Daten dieser Nutzer zu bekommen. Das Unternehmen wollte die personenbezogenen Daten der Facebook-Kommentatoren ohne richterliche Einordnung nicht herausgeben.
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Quelle:
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Das dürfte einigen Hasskappen schlaflose Nächte bereiten.
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