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myGully |
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29.12.21, 13:36
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#1
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Illegale Prostitution in Wohnungen nimmt zu
Zitat:
Lockdowns gelten auch für Bordelle und Laufhäuser: Derzeit nimmt daher laut Polizei und Hilfsorganisationen die illegale Wohnungsprostitution in Wien stark zu. In privaten Wohnungen sind die Sexarbeiterinnen aber weit öfter Gewalt ausgesetzt und auch die Gesundheitsrisiken für die Kunden sind größer.
Die Situation hat sich erstmals im zweiten Lockdown verschärft, als Bordelle und Laufhäuser vorübergehend zusperren mussten, sagt der Leiter des Prostitutionsreferats der Wiener Polizei, Wolfgang Langer, im Gespräch mit Ö1. Zugleich blieben die meisten Touristen aus – Airbnb-Wohnungen waren und sind dadurch günstig. In privaten Wohnungen bleibe den Frauen mehr Geld über, als wenn etwa in einem Laufhaus, wo sie Miete zahlen müssen, so Langer. Er schätzt, dass mittlerweile in Wien 300 bis 400 Sexarbeiterinnen illegal in Privatwohnungen tätig sind.
Wohnungsprostitution bringt „nur Nachteile“
„Wohnungsprostitution bringt eigentlich nur Nachteile mit sich: Wir sehen bei den Frauen, dass sie oft unter Zwang stehen. Wir finden in den Wohnungen in den Zimmern dann Zuhälter. Und wir sehen oder hören immer wieder von Angriffen gegen Frauen. Es kommt zu Übergriffen und Körperverletzungen“, betont Langer.
In vielen Prostitutionslokalen in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland sind mittlerweile kaum mehr Frauen anzutreffen, sagt Eva van Rahden, Leiterin der Sexarbeiterinnen-Beratungsstelle Sophie. Denn Manche Lokale mussten schließen. Die Gefahr für Sexarbeiterinnen in Wohnungen ist auch ihrer Einschätzung nach deutlich höher – etwa durch Kunden: „Wir haben jetzt ganz konkret einen Fall, wo einfach Gewalt passiert ist. Die Frau hat sich aber nicht getraut, sich an die Polizei zu wenden. Unsere Erfahrung ist, dass die Frauen sehr viel schneller Anzeige erstatten, wenn sie legal tätig sind“, so van Rahden im Ö1-Interview.
Nur wenige Frauen haben aktuelles Gesundheitszeugnis
Die Beraterinnen von Sophie können die Sexarbeiterinnen in Privatwohnungen auch nicht besuchen, um Hilfestellungen anzubieten. „In einem Prostitutionslokal verfüge ich über Alarmanlagen, sehr oft gibt es auch Securities. Zusätzlich haben Zuhälter oder die Freunde der Sexarbeiterinnen in solche Lokalen keinen Zutritt“, so Langer. Dazu komme das Gesundheitsrisiko in der Wohnungsprostitution: „Bei unseren Kontrollen verfügen nur die wenigsten über ein aktuelles Gesundheitszeugnis. Wir bekommen immer wieder Mails von Kunden, die sich mit Krankheiten angesteckt haben.“
Kontakte zwischen Frauen und Kunden werden über spezielle Internetseiten hergestellt. Langer fordert daher „ein Verbot der Werbung für Prostitution mit Minderjährigen und in Zeiten eines Lockdowns ein Verbot, Sexdienstleistungen im Internet anzubieten“. Außerdem gebe es laut Langer teils zu hohe Strafen, wenn offizielle Prostitutionslokale in Wien Hygienebestimmungen nicht einhalten. Das begünstige die Wohnungsprostitution indirekt .
Im Büro des zuständigen Wiener Stadtrats Jürgen Czernohorszky (SPÖ) hält man dagegen: Die gesetzlichen Regelungen in Wien hätten sich bewährt. Die Hygieneverordnung enthalte elementare Vorgaben und Selbstverständlichkeiten, aktuelle Entwicklungen beobachte man aber mit großer Aufmerksamkeit.
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29.12.21, 13:42
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#2
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.657
Bedankt: 2.165
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Zitat:
Zitat von TinyTimm
Quelle:Langer fordert daher „ein Verbot der Werbung für Prostitution mit Minderjährigen
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ähm....das ist bisher nicht verboten in österreich? oder versteh ich das falsch?
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29.12.21, 13:51
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#3
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Legende
Registriert seit: Aug 2011
Ort: in der Wildnis
Beiträge: 15.518
Bedankt: 34.774
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Zitat:
Wer eine minderjährige Person, mag sie auch bereits der Prostitution nachgehen, zur Ausübung der Prostitution oder zur Mitwirkung an einer pornographischen Darbietung anwirbt oder einem anderen zu einem solchen Zweck anbietet oder vermittelt, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer eine minderjährige Person, die der Prostitution nachgeht oder an einer pornographischen Darbietung mitwirkt, ausnützt, um sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil zuzuwenden.
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Quelle:
§ 215a StGB Förderung der Prostitution und pornographischer Darbietungen Minderjähriger
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29.12.21, 15:22
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#4
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AZOR AHAI
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 5.461
Bedankt: 23.008
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Man kann also sagen, dass o.g. Langer den Gesetzestext nicht verstanden hat.
Im letzten Halbsatz:
Zitat:
um sich oder einem anderen einen Vermögensvorteil
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ist doch ganz klar auch die Werbung/das Werben mit eingeschlossen.
Wenn im Gesetzestext Minderjährige ganz klar bewertet sind, warum sollte dann das Werben damit erlaubt sein???
Ich vermute, dass der Schreiberling nicht so ganz auf der Höhe war, denn diesen Satz:
Zitat:
Die Beraterinnen von Sophie können die Sexarbeiterinnen in Privatwohnungen auch nicht besuchen, um Hilfestellungen anzubieten.
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hätte man unbedingt zweifelsfrei eindeutig schreiben müssen.
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29.12.21, 16:11
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#5
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Profi
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1.657
Bedankt: 2.165
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hab mich nur gewundert, das dies explizit verlangt wurde, obwohl es ja schon verboten ist
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