Da sind wir wieder bei der [
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Die Anrufer standen sicherlich nicht direkt daneben und - ehrlich gesagt - ich hätte da auch meine Bedenken aus entfernter Sicht.
Da muss die Pozilei reagieren, da auch in AT der Strafverfolgungszwang gilt.
Bei näherer Betrachtung der Gesamtumstände geht die Aufhebung des Kostenbescheides für mich voll in Ordnung. Ein paar erzieherische Sozialstunden wären nicht verkehrt