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Rundfunkbeitrag darf erhöht werden

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Ungelesen 06.08.21, 14:28   #1
Uwe Farz
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Standard Rundfunkbeitrag darf erhöht werden

Zitat:
Im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags haben die Öffentlich-Rechtlichen mit ihrer Verfassungsbeschwerde einen Erfolg erzielt. Vorläufig soll der Rundfunkbeitrag auf monatlich 18,36 Euro steigen.

Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss rückwirkend zum 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit.

Die ursprünglich geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags kam nicht zustande, da in Sachsen-Anhalt im Dezember 2020 die dafür notwendige Abstimmung im Landtag abgesagt wurde. Die ARD-Anstalten, das ZDF und das Deutschlandradio legten daraufhin Verfassungsbeschwerden ein.

Verletzung der Rundfunkfreiheit

Hintergrund der Blockade Sachen-Anhalts war ein Koalitionsstreit zwischen CDU, SPD und Grüne. Der Ministerpräsident des Landes, Reiner Haseloff von der CDU, hatte den Gesetzentwurf vor der Abstimmung im Landtag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass seine Partei - anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne - die Erhöhung nicht mittragen würden.

Bei der Verfassungsbeschwerde der Öffentlich-Rechtlichen ging es um eine mögliche Verletzung der Rundfunkfreiheit, die das Grundgesetz in Artikel 5 garantiert. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus ihr die staatliche Verpflichtung, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk "bedarfsgerecht" zu finanzieren. Die Sender sollen so viel Geld bekommen, wie nötig ist, um ihren Auftrag zu erfüllen.

Gericht hebt Bedeutung der Öffentlich-Rechtlichen hervor

In Zeiten "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits" wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, entschied der Erste Senat mit dem nun veröffentlichten Beschluss. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten" unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.

Der Gesetzgeber sei verantwortlich, dass auch die finanziellen Voraussetzungen für die Aufgaben gegeben sind. "Erfüllt ein Land seine Mitgewährleistungspflicht nicht und wird dadurch die Erfüllung des grundrechtlichen Finanzierungsanspruchs unmöglich, liegt bereits darin eine Verletzung der Rundfunkfreiheit."

ARD-Vorsitzender Buhrow begrüßt Entscheidung

Der ARD-Vorsitzende Tom Buhrow begrüßte die Entscheidung der Verfassungsrichter. "Die Entscheidung versetzt uns in die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen", sagte Buhrow. Er danke dem Gericht für die eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit. Die Festsetzung des Rundfunkbeitrags müsse frei von politischen Interessen erfolgen.

Auch Ver.di-Vorstandsmitglied Christoph Schmitz wertete das Urteil als "dringend notwendige Klarstellung". Damit sei ein "verfassungsrechtlich nicht zulässiger staatlicher Eingriff in den grundgesetzlich geschützten freien Rundfunk abgewehrt" worden.

Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbands, Frank Überall, nannte die Entscheidung ein "gutes Zeichen für den Qualitätsjournalismus bei ARD, ZDF und Deutschlandradio". Für Populisten, die über die Finanzierung Einfluss auf Programminhalte nehmen wollten, sei die Entscheidung hingegen eine "schallende Ohrfeige".

AfD nennt Entscheidung "undemokratisch"

Die AfD übte dagegen harsche Kritik. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist zutiefst undemokratisch, weil es die Mitbestimmung der Länder bei der Festsetzung des Beitrages aushebelt", sagte der Parteivorsitzende Tino Chrupalla. Er forderte die Umwandlung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in ein Bezahlmodell, bei dem jeder Bürger frei entscheiden könne, ob er das Programm ganz oder teilweise abonnieren wolle.

Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Den Bedarf ermittelt die unabhängige Kommission KEF. Die bislang blockierte Gebührenerhöhung wäre die erste seit 2009 gewesen. Mit ihr sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden.
Quelle:
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So weit, so gut. Die Reaktion der AfD war vorhersehbar, weil die sich eine Medienlandschaft a la Orban vorstellen. also eine Art Hofberichterstattung.
Dazu wird es in Deutschland nicht kommen.
Wenig überraschend auch die Reaktion von Springer, die dann aber doch heftig ausfiel:
Zitat:
„Bild“ und „Welt“ zu Rundfunkurteil

5. August 2021

Springers rasende Wut auf das Bundesverfassungsgericht
von Stefan Niggemeier

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist gar keine Überraschung: Zu offensichtlich hatte Sachsen-Anhalt dadurch, dass der dortige Landtag gar nicht erst abstimmte, gegen das Verfahren verstoßen, mit dem der Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio festgelegt wird.

Auch keine Überraschung ist, dass sich einige Verlagsmedien über dieses Urteil ärgern: Für sie sind ARD und ZDF nicht zuletzt Konkurrenten. Je besser sie ausgestattet sind, umso schwieriger ist es für privatwirtschaftlich organisierte Medien, im Wettbewerb zu bestehen. Die Presse berichtet hier über Entscheidungen, die ihre eigene wirtschaftliche Grundlage berühren. Sie kommentieren das auch in eigener Sache.

Unabhängig davon ist es natürlich völlig legitim, diese Entscheidung falsch zu finden oder die Beitragserhöhung abzulehnen. Oder ganz grundsätzlich einen von allen Haushalten beitragsfinanzierten Rundfunk für einen Anachronismus zu halten. Oder auch der Meinung zu sein, dass zumindest der real existierende öffentlich-rechtliche Rundfunk kein zusätzliches Geld verdient hat.

Aber die Art, wie die Axel-Springer-Medien dieses Urteil kritisieren, ist nicht legitim. Es ist eine maßlose, faktenverdrehende Wutbürgerei, die so wild um sich schlägt, dass es wirkt, als würde man die Zerstörung einiger zentraler Instanzen der Bundesrepublik nicht nur in Kauf nehmen, sondern sogar anstreben.

Bis zur Lüge verkürzt Georg Altrogge, der seit einigen Monaten für „Bild“ Medienjournalismus ganz im Dienst der ideologischen und geschäftlichen Interessen des eigenen Hauses macht, beginnt seinen Kommentar damit, den Regler auf 11 hochzudrehen – und mit einer Lüge:

"Der heutige Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Gebührenerhöhung für ARD und ZDF ist mehr als ein Skandal – es gefährdet die Grundfesten der föderalen Demokratie: Den frei gewählten Abgeordneten der Landesparlamente ist nämlich nur noch erlaubt, Ja zu sagen, wenn die Öffentlich-Rechtlichen mehr Geld verlangen. Ein Nein ist ab sofort verfassungswidrig."

Das verkürzt den Prozess der Beitragsfestsetzung mutwillig um entscheidende Schritte: Die Abgeordneten stimmen nicht über das ab, was die Öffentlich-Rechtlichen fordern. Sie stimmen über das ab, was die Ministerpräsidenten der Länder gemeinsam beschlossen haben. Der Beschluss der Ministerpräsidenten basiert auf dem, was die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) vorgeschlagen hat. Deren Vorschlag basiert auf der Überprüfung der Forderungen von ARD und ZDF. (In der Regel kürzt sie sie.)

Diese Zwischenschritte sind nicht irgendwie nur pro forma da, so dass man sie als Boulevardzeitung einfach auch mal weglassen kann, um die Leserinnen und Leser nicht zu verwirren. Sie sind elementar. Altrogge weiß das natürlich. Jeder, der die Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes gelesen hat, weiß das. Denn darin geht es vor allem um dieses „dreistufige Verfahren“, in dem der Rundfunkbeitrag festgesetzt wird.

Richtig ist, dass es in diesem Verfahren an mehreren Stellen nur beschränkten Entscheidungsspielraum gibt: Die Bundesländer können von den Empfehlungen der KEF nur abweichen, wenn sie der Meinung sind, dass die Beitragszahler durch eine Erhöhung unangemessen belastet würden, und das entsprechend belegen. Darauf müssen sich alle Länder verständigen.

Für den einzelnen Abgeordneten eines Landtages entsteht daraus die tatsächlich besondere Situation, dass er nicht frei in seiner Entscheidung ist. Der Landtag von Sachsen-Anhalt musste der Erhöhung zustimmen. Insofern hat Ministerpräsident Reiner Haseloff recht, wenn er von einem „Demokratieproblem“ spricht – das schon lange besteht.
Die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten

Das ist aber nicht das, was „Bild“-Medienredakteur Altrogge beschreibt, wenn er behauptet, die Abgeordneten dürften nur noch Ja sagen, „wenn die Öffentlich-Rechtlichen mehr Geld verlangen“.

Altrogge erweckt den Eindruck, ARD und ZDF könnten verlangen, was sie wollen, und würden nicht kontrolliert. Das ist falsch. Und natürlich hat die Politik – innerhalb von Grenzen, die das Bundesverfassungsgericht früher definiert hat – einen Einfluss darauf, wie groß die Sender werden, wie viele Programme sie senden, welche Schwerpunkte sie bei ihren Inhalten setzen müssen. Die Bundesländer legen Struktur und Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den Medienstaatsverträgen fest. Auch das ist ein mühsamer Prozess, der eine Einigung aller Länder voraussetzt. Vor allem aber ist es ein Prozess, der von der Beitragsfestsetzung abgekoppelt ist.

Das ist zentral: Die Festlegung dessen, was die Öffentlich-Rechtlichen tun sollen und dürfen, findet unabhängig von der Festlegung statt, wie viel Geld sie bekommen. Der Etat ergibt sich aus dem, was sie brauchen, um ihren Auftrag zu erfüllen.

Das Bundesverfassungsgericht schreibt dazu:

"Der Grundsatz der Trennung zwischen der allgemeinen Rundfunkgesetzgebung und der Festsetzung des Rundfunkbeitrags soll Risiken einer mittelbaren Einflussnahme auf die Wahrnehmung des Programmauftrags ausschließen und damit die Programmfreiheit der Rundfunkanstalten sichern."

Anders gesagt: Der Staat soll nicht zum Beispiel durch die Drohung, weniger Geld zu bewilligen, ein ihm genehmes Programm erzwingen können.

Altrogges doppelter Argumentations-Rittberger

Das umständlich wirkende Verfahren soll die Freiheit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gewährleisten, damit er kein Staatsfunk ist. Altrogge schafft den doppelten Argumentations-Rittberger, wenn er einerseits dieses Verfahren kritisiert, das für Staatsferne sorgen soll – weil er offenbar der Meinung ist, dass Landtage ruhig gegen eine Beitragserhöhung stimmen können, wenn ihnen das Programm nicht gefällt. Und er andererseits den öffentlich-rechtlichen Rundfunk als „Staatsfunk“ bezeichnet und diffamiert.

Altrogge behauptet, das Urteil sei „ein Tiefschlag gegen die parteiübergreifend geforderten Bemühungen um überfällige Reformen eines Anstalts-Apparats, der eine groteske Vielzahl von Einzelsendern und Mehrfachstrukturen unterhält und dessen Investitionen ins Programm prozentual jedes Jahr sinken“ – aber das ist es gerade nicht. Genau diese Bemühungen können und müssen die Länder verfolgen – es ist ein von der Beitragsfestsetzung und damit auch diesem Urteil unabhängiges Verfahren.

Fast jeder Satz in Altrogges Text ist falsch. Etwa, wenn er schreibt:

Diesen Fehlentwicklungen tatenlos zuzusehen wird nun die „konkrete verfassungsrechtliche Handlungspflicht“ der Politik sein, denn nichts anderes folgt aus dem Spruch der Karlsruher Richter.

Oder wenn er sich darüber aufregt, dass das Gericht fordere,

"es sei sicherzustellen, dass ARD und ZDF als „Gegengewicht“ zu „einseitigen Darstellungen“ oder „Fake News“ in „größtmöglicher Breite und Vollständigkeit“ berichten können. Denkt man an das Flutversagen des WDR und die linksideologische Schlagseite vieler Rundfunkanstalten, bleibt zu sagen: Die Verlautbarungen des Gerichts haben nichts mit der öffentlich-rechtlichen Realität zu tun."

Vielleicht versteht er es sprachlich oder logisch wirklich nicht: Die Finanzierung von ARD und ZDF soll die Sender in die Lage versetzen, die Menschen bestmöglich zu informieren. Ob und in welchem Maß sie dieses Ziel erreichen, ist eine wichtige Frage, über die man streiten muss, aber es ist eine andere Frage. Dafür gibt es zum Beispiel Aufsichtsgremien.

Altrogges Antwort auf einen WDR, der die Bevölkerung trotz guter Ausstattung nicht gut vor einer Gefahr durch Hochwasser warnt, scheint es zu sein, dem WDR deswegen Geld wegzunehmen. Das ist tatsächlich nicht die Linie des Bundesverfassungsgerichtes.

Kniefall, Armutszeugnis

In seiner Wut auf ein Verfassungsgericht, das noch an der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit festhält, wirft Altrogge den Richtern einen „höchstrichterlichen Kniefall vor den öffentlich-rechtlichen Sendern“ vor, es sei ein „Armutszeugnis einer Justiz, die Programmrealität und den Sanierungsstau in den Anstalten (…) ausblendet“. Aber das Gericht hat über die Programmrealität und den Sanierungsstau gar nicht geurteilt.

Altrogges Kommentar gipfelt in dem Satz:

"Die Verfassungsrichter haben ein gefährliches Vakuum geschaffen: den außer staatliche Kontrolle geratenen Staatsfunk."

Mal abgesehen davon, dass sie mit ihrem Urteil nichts neu geschaffen haben, stimmt auch hier wieder exakt das Gegenteil: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist kein Staatsfunk. Und er ist nicht außer staatliche Kontrolle geraten.

Poschardts Helden

In der „Welt“ kommentiert Chefredakteur Ulf Poschardt das Urteil. Überraschend scheint er es überraschend zu finden, obwohl es ganz auf der bisherigen Linie der Medienurteile des Gerichts liegt. Poschardt nennt es aber „bemerkenswert“ und „auf eine Art schauerlich“. (Auf welche Art, sagt er nicht.)

Die sachsen-anhaltinische CDU-Fraktion hingegen nennt er „heroisch“, denn sie habe den Wunsch nach einer Beitragserhöhung, nein: „nach neuen Abermillionen für einen weitgehend parteiischen, digital übergriffigen Rundfunkbetrieb“ abgelehnt. (In Wahrheit konnte die CDU-Fraktion ihr Heldentum nicht einmal beweisen, weil es zur Abstimmung gar nicht erst gekommen ist.)

Poschardt gibt sich noch weniger Mühe als Altrogge, sich überhaupt mit der juristischen Argumentation des Gerichts auseinanderzusetzen. Sein zentraler und viele Male wiederholter Punkt ist, dass ARD und ZDF links seien („dramatische ideologische Schieflage“, „Kulturkämpfer, die relativ offen ihre Agenda durchdrücken“, „ideologische, in Teilen agitatorischen Sendungen“, „Einseitigkeit“).

Weil er ARD und ZDF als fast ausschließlich linke und grüne Kampagnenorgane darstellt, ist auch eine harmlose Stellungnahme einer grünen Medienpolitikerin, die das Urteil lobt, ausschließlich vor diesem Hintergrund zu bewerten:

"Dass die Grünen das Urteil begrüßen, überrascht kaum. „Das ist ein sehr guter Tag für unsere Demokratie, für die Rundfunkfreiheit und für die Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, erklärte Tabea Rößner, wohl auch weil die Grünen-Nähe nun weiterhin großzügig subventioniert wird."

Das ist ein perfider letzter Halbsatz. Indirekt kann man, wenn man Poschardt folgt, aus dem Lob der Grünen Politikerin sogar fast einen Beweis für die Grünen-Schlagseite der Öffentlich-Rechtlichen herauslesen.

Völlig unerklärt steht ein bedeutungsschwangerer Satz über das Urteil in Poschardts Kommentar herum: „Es zeigt auch, wie sich in der Gewaltenteilung Dinge neu sortieren.“ Was bedeutet das? Wie sortieren sie sich? Nach links-grün? Nach einem Ende der Gewaltenteilung? Ich weiß es wirklich nicht.

Es ist nur eine weitere bedeutungsschwangere Andeutung in dem großen Raunen von einem freiheitlichen Rechtsstaat, der langsam aufhöre zu existieren. In dem die Justiz vielleicht nicht mehr ganz unabhängig ist. In dem es keine Instanzen gibt, auf die man sich als anständiger Bürger und als freie Presse noch verlassen kann. Sowohl Poschardt als auch sein „Bild“-Kollege Julian Reichelt verbreiten gerade mehr oder weniger verbrämt eine Erzählung, die man sonst von „Querdenkern“ und AfD-Leuten hört.
Quelle:
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Der inzwischen sich immer mehr ausprägende Rechtsdrall des Medienkonzerns Springer ist ebenso unübersehbar wie unerträglich. Was mich betrifft - ich brauche keine deutschen FOX NEWS.

Geändert von Uwe Farz (06.08.21 um 14:44 Uhr)
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Die Rundfunkanstalten halte ich für extrem wichtig und gerade die Politmagazine zeigen wie kritikfreudig der Finger in die Wunde gelegt wird. Die Bandbreite des Programms könnte nie ein Privatunternehmen erreichen.

Die zehn Sendeanstalten im ARD Verbund, wenn man die Deutsche Welle dazu zählt, haben Intendanten und Verwaltungsräte. Die Besoldung schwankt zwischen 200.000 bis 400.000 Euro im Jahr, je nach Größe der Sendeanstalt. Dazu der Sender ZDF der sich alleinig auf Fernsehunterhaltung versteht , mit Intendant und Co.

Die Rundfunkanstalten haben ohne Frage viel abgespeckt und verschwenden keine Steuergelder, trotzdem ist es fraglich ob es 10 Rundfunkanstalten in der ARD und zusätzlich das ZDF geben muss.
Gerade die sogenannten Dritten Programme bewegen sich im Schnitt bei 1 % Marktanteil.

Eine Bündelung mit schlanker Führung halte ich für diskussionswürdig.
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Uwe Farz
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Eine Bündelung mit schlanker Führung halte ich für diskussionswürdig.
Das war hier aber gar nicht der Punkt. Der Punkt ist eher das hier:
Zitat:
Der Staat soll nicht zum Beispiel durch die Drohung, weniger Geld zu bewilligen, ein ihm genehmes Programm erzwingen können.
Stell dir eine AfD Landesregierung im Osten vor, die zukünftig nur noch mit dieser Drohung unterwegs ist.
Dem hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben.
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Zitat:
Zitat von Uwe Farz Beitrag anzeigen
Das war hier aber gar nicht der Punkt.
Doch. Weil die Beiträge eine "Funktionsfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" sicherstellen sollen. Nicht mehr. Und für eine Funktionsfähigkeit des Ö/R braucht es keine 10 Sendeanstalten mit 10 Intendanten, deren Jahresgehälter jeweils höher sind als die eines Bundeskanzlers.

Der Clou ist allerdings, das die Entscheidung, ab wann der Ö/R "Funktionsfähig" ist, der Ö/R selbst festlegt. Bund und Länder haben da nicht viel zu melden, deren Hauptaufgabe ist es nur den Geldbeutel offenzuhalten
Ich bin mir sicher das wir in Zukunft nicht nur 10, sondern 20 Sendeanstalten brauchen werden. Ganz ganz dringend, wegen Fake News, Kampf gegen Rechts und Querdenkern etc. Mit einer Verdoppelung der Gehälter einhergehend, das versteht sich von selbst.
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Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Ich bin mir sicher das wir in Zukunft nicht nur 10, sondern 20 Sendeanstalten brauchen werden. Ganz ganz dringend, wegen Fake News, Kampf gegen Rechts und Querdenkern etc.
Na wenn's hilft... HER DAMIT...

Übrigens... diese Idee der regionalen Programme kopieren ja sogar die Privatsender Sat1 und RTL... das machen die bestimmt nicht aus Überzeugung. Regionale Programme machen Quote!
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Geändert von eitch100 (06.08.21 um 16:31 Uhr)
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Zitat:
Zitat von Klopperhorst Beitrag anzeigen
Der Clou ist allerdings, das die Entscheidung, ab wann der Ö/R "Funktionsfähig" ist, der Ö/R selbst festlegt.
Nun, es gibt Leute, die komplexe Sachverhalte nicht verstehen und diese dann falsch interpretieren. Dann gibts noch solche wie dich, die Dinge vorsätzlich falsch interpretieren. Uwe Mantel vom DWDL erklärt es unmissverständlich:
Zitat:
Kommentar zum Verfassungsgerichtsurteil

Dieses Urteil ist für ARD und ZDF mehr wert als 86 Cent

Im vergangenen Jahres ging es in der Debatte um die Erhöhung des Rundfunkbeitrags zeitweise zu wie auf einem Basar. Insbesondere aus Sachsen-Anhalt gab es immer neue Forderungen, die die ARD doch bitte zu erfüllen hätte, wenn sie ein Ja zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent haben wolle. Dass etwa das gemeinsame ARD-Kulturangebot der ARD in Sachsen-Anhalt angesiedelt werden soll, kam ja nicht von ungefähr, sondern hing damit zusammen, dass Ministerpräsident Rainer Haseloff die Zustimmung seines Landes zur Beitragserhöhung recht unverblümt mit der Forderung einer solchen oder ähnlichen Einrichtung in seinem Land verknüpft hatte.

Nun ist ja gar nicht von der Hand zu weisen, dass die ARD in den östlichen Bundesländern Defizite hat, doch nicht nur dem ehemaligen BR-Intendanten Ulrich Wilhelm stieß diese Verknüpfung sauer auf, was schließlich dazu führte, dass der BR sich nicht am gemeinsamen Kulturangebot beteiligte – das übrigens bislang mit Verweis auf die zunächst ausgebliebene Beitragserhöhung nicht kam. Doch damit ließ man es nicht bewenden, immer neue Wortmeldungen gab es in den darauffolgenden Wochen, nicht nur aus der CDU. Stefan Gebhardt, parlamentarischer Geschäftsführer und Medienpolitiker der Linken im Landtag von Sachsen-Anhalt, forderte etwa, dass die Intendantinnen und Intendanten auf eine künftige Erhöhung ihrer Gehälter verzichten, wenn die Linkspartei zustimmen soll.

Sven Schulze, Generalsekretär der CDU Sachsen-Anhalts, ließ damals im Zusammenhang mit einem Satire-Video von Funk, in dem es um Racial Profiling der Polizei ging, wissen, dass die Rundfunkbeitragserhöhung "jetzt erst recht nicht" komme. Zwar ruderte er wenig später zurück und begründete die Ablehnung der Beitragserhöhung mit dem Koalitionsvertrag, doch einen dumpferen Versuch der Einflussnahme auf öffentlich-rechtliche Inhalte als diese Drohung hatte man trotzdem schon länger nicht mehr gesehen.

Dabei hat das Bundesverfassungsgericht in früheren Urteilen schon mehrfach deutlich gemacht, dass die Entscheidung über die Höhe des Rundfunkbeitrags bzw. der -gebühr eben nicht Bestandteil von solch partei- oder standortpolitischem Geschacher werden soll. Dafür wurde das mehrstufige Verfahren mit der unabhängigen Kommission KEF geschaffen, von deren Vorschlag die Landesparlamente nur in ganz wenigen, gut begründeten Ausnahmefällen abweichen dürfen. Dass das hier nicht geschah, lässt sich schon daraus ersehen, dass der Landtag Sachsen-Anhalt ja gar nicht abgestimmt hat und dementsprechend auch gar keine Begründung vorlegte. Und das, was man im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorbrachte, war dann auch noch erkennbar nicht das, was das Gericht in früheren Urteil als mögliche Gründe genannt hatte. Insofern kann das Urteil für keinen Beteiligten eine Überraschung sein.
Keine undemokratische Entscheidung

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts dürften angesichts dieses offensichtlich vorsätzlich begangenen Verfassungsbruchs schon einigermaßen fassungslos gewesen sein, schließlich kam es genau zu dem Geschacher und politischem Gezänk um die Beitragshöhe, das sie mit früheren Urteilen verhindern wollten. Um das in Zukunft zu verhindern und die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern, dessen Bedeutung sie im Urteil gerade in Zeiten von Fake News noch einmal unterstrichen, gingen sie daher diesmal noch einen Schritt weiter und prägten den Begriff von der "föderalen Verantwortungsgemeinschaft, wobei jedes Land Mitverantwortungsträger" sei.

Wörtlich heißt es im Urteil: "Im gegenwärtigen System der Rundfunkfinanzierung ist eine Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF nur durch alle Länder einvernehmlich möglich. Hält ein Land eine Abweichung für erforderlich, ist es Sache dieses Landes, das Einvernehmen aller Länder über die Abweichung von der Bedarfsfeststellung der KEF herbeizuführen." Selbst wenn es gute Gründe für eine Abweichung von der KEF-Empfehlung gäbe, müsste darin Einigkeit unter den Ländern bestehen - eine Blockade durch ein einzelnes Land wie diesmal Sachsen-Anhalt ist damit also künftig ausgeschlossen. Das steht nun so deutlich schwarz auf weiß im Urteil, dass selbst für spitzfindige Juristen eine andere Auslegung kaum möglich sein dürfte.

Die Richter verhindern damit nicht nur ein ähnlich unwürdiges Geschacher wie im vergangenen Jahr, sie wappnen das System gleichzeitig auch dagegen, dass womöglich in einzelnen Bundesländern Populisten an die Macht kommen könnten, die ARD und ZDF durch die Verweigerung der Finanzierung stark in Bedrängnis bringen könnten. Und all jenen, die nun von einer "undemokratischen Entscheidung" des Gerichts sprechen: Es hat einen guten Grund, dass der Einfluss der Politik auf ARD und ZDF begrenzt ist und die Höhe des Rundfunkbeitrags eben kein Ergebnis demokratischer Verhandlungen ist, sondern sich am Bedarf der Anstalten festmacht. Schließlich ist es die Aufgabe der Journalistinnen und Journalisten der Häuser, der Politik auf die Finger zu schauen - da sollte man sie so unabhängig wie möglich vom Wohlwollen einzelner Parteien in einzelnen Ländern machen.

Aber das heißt natürlich nicht, dass ARD und ZDF ohne jede Kontrolle schalten und walten sollten. Der Politik steht es frei, den Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender neu zu formulieren, ihn zu verändern und auch zu beschneiden. Das hat man auch in den letzten Jahren einmal mehr nicht umfassend getan. Derzeit unternimmt die Politik wieder einen neuen Anlauf - man darf gespannt sein, was dabei heraus kommt. Hier werden nun jedenfalls die Weichen gestellt, wie sich die Höhe des Rundfunkbeitrags künftig entwickelt. Diese Phase jetzt ist also ungleich entscheidender als die nächste Diskussion über die Beitragshöhe, bei der alle Populisten wieder auf der Matte stehen werden.
Quelle:
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Wer brüllt denn immer gleiches Geld für gleiche Arbeit? Im Vergleich zum Privatfernsehen sind die Verantwortlichen im ÖR doch eigentlich hemmungslos unterbezahlt... Ach ja, das Privatfernsehen macht ja auch das geilere Programm *WoZumHenkerBleibtDasKotzEmoji* Mal ehrlich, wer kann sich speziell auf Sat1 diesen DokuSoap-Mist antun... es soll Menschen geben, die das für real halten... so wiiiiiiie Wrestling
Zitat:
Auf die Kürze die Zahlen aus 2017:
Als börsennotiertes Unternehmen legt ProSiebenSat.1 die Gehälter offen. Thomas Ebeling erhielt demnach inkl. Aktienoptionen 4,1 Millionen Euro. RTL-Chefin Anke Schäferkordt dürfte sich ebenfalls in dieser Niveauklasse bewegen. Auch die Ebene darunter verdient noch gut. ProSiebenSat.1-Finanzchef Gunnar Wiedenfels lag 2016 bei 2,1 Millionen Euro.

Bei den Senderchefs beginnen die Gehälter bei den Kleinen bei 200.000 Euro und dürften auf bis zu 750.000 Euro bei den Großen steigen. Olaf Schröder, Sport1-Chef und Mitglied der Constantin-Geschäftsleitung, verdiente 2016 rund 573.000 Euro.
Und das alles nur, weil es die jüngeren Zuschauer für cooler halten. Das hat mit Niveau oder Qualität absolut NICHTS zu tun. Ausschließlich der "Ruf" ist entscheidend. Jeder weiß es, aber keiner traut es sich zu sagen. Nicht umsonst sind die Einschaltquoten der Privaten nicht so prickelnd. Wenn die jugendliche Gruppendynamik nicht mehr so dominant ist, gucken die diesen Rotz auch nicht mehr...

P.S. Sorry, Uwe... eigentlich OffTopic, aber musste raus...
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Zitat:
Zitat von Uwe Farz Beitrag anzeigen
Das war hier aber gar nicht der Punkt. Der Punkt ist eher das hier:
Stell dir eine AfD Landesregierung im Osten vor, die zukünftig nur noch mit dieser Drohung unterwegs ist.
Dem hat das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vorgeschoben.
Und schon kommt der Braune "Spitzenvertreter" zu Wort.
Wie man den Maaßen eben mittlerweile kennt, als Steigbügelhalter der CDU für die Blaunen...


Zitat:
"Was sagt die CDU-Spitze dazu?"
Maaßen empört mit Aussage zu Öffentlich-Rechtlichen

07.08.2021, 13:26 Uhr | t-online, dpa


Hans-Georg Maaßen: Seine Kandidatur für die CDU ist heftig umstritten. (Quelle: Future Image/imago images)

Erst forderte der frühere Verfassungsschutzchef einen "NDR-Untersuchungsausschuss", jetzt gleich die Auflösung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Der Druck auf CDU-Chef Laschet steigt.

Der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes, Hans-Georg Maaßen, hat mit einem Tweet zu den öffentlich-rechtlichen Sendern erneut heftige Reaktionen hervorgerufen. Maaßen bezeichnete das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags in dieser Woche als "juristisch schwach". Die Kritik daran sei berechtigt. "Positiv ist: Wir kommen nicht daran vorbei, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufzulösen und neu zu beginnen. Volksentscheid in den Ländern", so Maaßen weiter.

Maaßen kandidiert in Südthüringen für die CDU für den Bundestag. Seine Kandidatur war auch in der Union umstritten. CDU-Kanzlerkandidat und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet steht im Fall Maaßen zunehmend unter Druck. Kritiker werfen ihm eine zu schwache Distanzierung vor.

Lauterbach: "Genau wie große Teile der AfD"

Dieser Druck steigt nun weiter an. Politiker, Journalisten und Experten fordern nach Maaßens neuem Tweet Konsequenzen von Laschet. SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach twittert: "Maaßen will, genau wie große Teile der AfD, den öffentlichen Rundfunk auflösen. Was denkt Armin Laschet darüber?" Politologe Andreas Püttmann schreibt: "Und täglich grüßt das Murmeltier… Er kann es nicht lassen. Und hat quasi Narrenfreiheit…" Der "Handelsblatt"-Journalist Dietmar Neuerer fragt: "Was sagt die CDU-Spitze dazu?"

Schäuble warnte Maaßen, Laschet vermeidet Machtwort

Maaßen ist von der Südthüringer CDU zu ihrem Direktkandidaten im Wahlkreis 196 für die Bundestagswahl am 26. September gewählt worden. Bereits Anfang Juli sorgte er mit einer Äußerung zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk für heftige Diskussionen. Damals beklagte er angebliche "Meinungsmanipulationen" und forderte einen "NDR-Untersuchungsausschuss". Es gebe einen "klaren Linksdrall". Er sprach von Verbindungen von NDR-Mitarbeitern in die links******* Szene.

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) warf Maaßen im Juli gezieltes Provozieren als Taktik vor – und warnte: "Wie ich hörte, hat Herr Maaßen seine Aussagen richtiggestellt. Ich rate ihm aber: Wenn er so klug sein will, wie er glaubt, dass er es ist, sollte er nicht zu oft Äußerungen machen, die er hinterher korrigieren muss."

CDU-Kanzlerkandidat und Parteichef Armin Laschet hatte ein klares Machtwort im Fall Maaßen wiederholt abgelehnt. "Ich habe einfach nicht die Absicht, zu jeder Bemerkung, die der im Laufe der nächsten Wochen macht, jedes Mal das aufzuwerten durch eine Positionierung, die ich selbst dann dagegen halte", sagte der Unionskanzlerkandidat Anfang Juli in der Gesprächsreihe "Brigitte live".
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Da dürfte es mittlerweile, ausser für die "Fans", klar sein welche Parteien momentan unwählbar sind.
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Zitat:
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Gerade die sogenannten Dritten Programme bewegen sich im Schnitt bei 1 % Marktanteil.
Oh oh, das unterschätzt du aber gewaltig... der Marktanteil 2020 lag bei 13,7% (steigende Tendenz)

Zitat:
Im Jahr 2020 lag der Zuschauermarktanteil der Dritten Programme der ARD laut der Arbeitsgemeinschaft Fernsehforschung (AGF) beim Gesamtpublikum bei 13,7 Prozent. Damit konnte der Zuschauermarktanteil im Vergleich zum Vorjahr um rund 0,4 Prozentpunkte gesteigert werden - gleichzeitig besaßen die Dritten Programme 2020 den höchsten Marktanteil aller deutschen Fernsehsender, gefolgt vom ZDF mit 13 Prozent.
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Ungelesen 08.08.21, 08:21   #10
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Zitat:
Zitat von MunichEast Beitrag anzeigen
Die Rundfunkanstalten haben ohne Frage viel abgespeckt und verschwenden keine Steuergelder, trotzdem ist es fraglich ob es 10 Rundfunkanstalten in der ARD und zusätzlich das ZDF geben muss.
[...]
Eine Bündelung mit schlanker Führung halte ich für diskussionswürdig.
Wir haben in Deutschland den teuersten öffentlichen Rundfunk der Welt. Allein daraus ergibt sich, dass es definitiv keine 10 Rundfunkanstalten geben darf!

Eine schlanke Führung werden wir nicht durch Diskussion erreichen, denn damit würde man ja den Altersruhesitz in den Rundfunkräten für abgehalftete Nulleister aus der Politik beschneiden. Wer von diesen Listenkandidaten würde denn bitteschön jemals dafür stimmen? Und da in der deutschen Öffentlichkeit keine Diskussionskultur existiert, würde dieses Thema schnell zwischen "irgendwer hat irgendwo für sein Buch abgeschrieben" und "bei der Olypiade in wo auch immer hat jemand Jehova gesagt" untergehen.

Hach, hätten wir doch nur eine Möglichkeit, dass die Bürger dieses Landes ihren Willen dazu kundtun könnten und er nicht einfach wegignoriert werden würde.
Aber in welch' einer Staatsform wäre sowas utopisches denn bloß möglich..?!
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Ungelesen 06.08.21, 20:48   #11
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Auf die dritten Programme lasse ich nichts kommen.
Erstens gibt es auch dort, sogar beim Bay. Fernsehen kritische Programme, zum anderen liebe ich die Natur- und Tierfilme.
Auf Sat1, RTL usw. kann ich verzichten, wenn ich diese einschalte,schlafe ich innerhalb kürzester Zeit sowieso auf der Couch ein...
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.

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Die Richter verhindern damit nicht nur ein ähnlich unwürdiges Geschacher wie im vergangenen Jahr, sie wappnen das System gleichzeitig auch dagegen, dass womöglich in einzelnen Bundesländern Populisten an die Macht kommen könnten, die ARD und ZDF durch die Verweigerung der Finanzierung stark in Bedrängnis bringen könnten.
Bei einem Etat von über 8 Milliarden Euro pro Jahr wüsste ich gerne was "stark in Bedrägnis bringen" bedeuten soll. Wir reden hier von Mehreinnahmen von etwa 400 Millionen Euro - dieser Apparat hat jegliche Verhältnismäßigkeit verloren.
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Ich denke, dass völlig aus dem Blick geraten ist, was für ein Haufen Geld 8 Milliarden Euro sind. Da haben wir etliche Länder auf der Welt, die von einem Bruttosozialprodukt in dieser Höhe nur träumen können.

Hoffen wir, dass der Zeitpunkt für ein solches Urteil gut gewählt war. (Kleiner Wortwitz am Rande ...)

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Kann es sein, dass viele TV sehen, weil der Rundfunkbeitrag von allen eingezogen wird?
Bei mir steht immer noch kein TV, Radiomusik dudelt auch keine. Betrag wird abgebucht, ist wie 'ne Steuer für nix.
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@ karfingo
darum nennt es sich auch Haushaltsabgabe. Unabhängig davon, ob man ein oder mehrere Geräte hat, welche die Programm/Sendungen der Öffis empfangen können. Selbst wenn du eine Hütte im Wald hast, hättest du ja die Möglichkeit die Öffis empfangen zu können.
Clever ausgedacht.

Geändert von CyberCube01 (07.08.21 um 19:02 Uhr) Grund: Korrektur
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Was mich ehrlich wundert, ist, dass sich niemand über die "Quasi-Zwangsabgaben" für das Privatfernsehen ärgert. Es ist schier unmöglich, sich dem zu entziehen und die Kosten pro Haushalt sind mit Sicherheit höher als die des ÖR. Wer natürlich nur die Einnahmen des Privatfernsehens für den Kauf von Werbesendezeit anrechnet, kommt dann mit "neenee, das ist viel weniger". Ist es aber nicht! Naja, interessiert eh niemanden... ist ja Privatfernsehen, dafür bezahlt man ja nicht... Oh Mann/Frau...

P.S. Achso, was mir gerade noch einfällt, je größer zahlenmäßig der Haushalt ist, desto höher sein "Beitrag" zum Privatfernsehen. Da ist doch ein Pauschalbeitrag wie beim ÖR viel sozialer...
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Der Klügere gibt nach... deshalb regieren die Dummen die Welt

Geändert von eitch100 (07.08.21 um 17:46 Uhr)
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Ungelesen 07.08.21, 22:25   #17
karfingo
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@eitch100
Erklär mal bitte deine Quasizwangsabgaben. Versteh ich nicht. Habe kein Empfangsgerät und keinen Kabelanschluss.
Oder meinst du die Lockangebote der Reklame, welche mich auch nicht erreichen.
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Zitat:
Zitat von karfingo Beitrag anzeigen
@eitch100
Erklär mal bitte deine Quasizwangsabgaben. Versteh ich nicht. Habe kein Empfangsgerät und keinen Kabelanschluss.
Die Bruttowerbeinvestitionen in Fernsehwerbung in Deutschland lagen 2020 bei satten 16 Mrd. Euro. Allein die RTL Group und Pro7Sat1 Mediengruppe hatten in dem Jahr Bruttowerbeumsätzen von zusammen knapp 12 Mrd. Euro. Das bezahlen wir alle beim Kauf unzähliger Produkte (Lebensmittel, Konsumgüter, usw.) und die großen Discounter, Möbelketten, Baumärkte machen dann auch noch Werbung in eigener Sache. Sich dem zu entziehen ist schier unmöglich; egal ob du Fernsehen schaust oder nicht. Das urige daran ist nun, je mehr Personen ein Haushalt hat desto höher sind in der Regel auch dessen Konsumausgaben. Ergo sind die GEZ Gebühren pro Haushalt für das ÖR nicht nur sozialer, sondern in der Summe auch deutlich geringer als für Privatfernsehen. Wer also das ÖR verteufelt, sollte das Privatfernsehen ebenso verteufeln...

Zitat:
Zitat von Amiganer Beitrag anzeigen
Wir haben in Deutschland den teuersten öffentlichen Rundfunk der Welt. Allein daraus ergibt sich, dass es definitiv keine 10 Rundfunkanstalten geben darf!
"Allein daraus" ergibt sich das überhaupt nicht! Es "dürfte" sogar mehr Rundfunkanstalten geben, weil diese nämlich Ländersache sind. Also wenn, dann müsstest du eine Föderalismusdebatte und eine Grundgesetzänderungsdebatte auslösen.

Zitat:
Zitat von Amiganer Beitrag anzeigen
...denn damit würde man ja den Altersruhesitz in den Rundfunkräten für abgehalftete Nulleister aus der Politik beschneiden. Wer von diesen Listenkandidaten würde denn bitteschön jemals dafür stimmen?
Informiere dich erstmal über die Zusammensetzung des Rundfunkrates. Diese Pauschalurteile sind weniger als unsachlich.
Zitat:
Zitat von Amiganer Beitrag anzeigen
Hach, hätten wir doch nur eine Möglichkeit, dass die Bürger dieses Landes ihren Willen dazu kundtun könnten und er nicht einfach wegignoriert werden würde.
Aber in welch' einer Staatsform wäre sowas utopisches denn bloß möglich..?!
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Geändert von eitch100 (09.08.21 um 12:14 Uhr)
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enigma256 (14.08.21)
Ungelesen 09.08.21, 12:00   #19
Klopperhorst
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Zitat:
Zitat von eitch100 Beitrag anzeigen
Wer also das ÖR verteufelt, sollte das Privatfernsehen ebenso verteufeln...
Wer schaut denn eigentlich noch so richtig nach traditioneller Art per Sat oder Kabel die gängigen Ö/R- oder Privatsender ? Schon etwas Oldschool.
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Ungelesen 07.08.21, 22:43   #20
gerhardal
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Diskutiere nie mit einem Idioten, denn wenn du dich auf sein Niveau herabläßt, schlägt er dich mit seiner Erfahrung.
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Ungelesen 07.08.21, 23:00   #21
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Ein PC hast du und dieser war schon vor der Änderung der GEZ ein Empfangsgerät...
Weil die Verantwortlichen schon immer ein riecher für Mehreinnahmen hatten. Deswegen auch die Umstellung auf den Abgleich mit den Meldedaten - alles ein Plus am Ende des Jahres.
Einfach eine Grundgebühr festlegen und den Rest hinter eine Bezahlschranke. Dann wird die freie Berichterstattung weiterhin gewährleistet und zusätzliche Inhalte werden nur von denen finanziert, die sie auch nutzen wollen.
Weil aber "Sparen" scheinbar keine Option ist, bleibt es beim Hand aufhalten
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Ungelesen 07.08.21, 23:43   #22
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Ein PC hast du
Es reicht aus den Provider zu bezahlen, der stellt Verbindungen her. Der Staat kassiert nur.
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Ungelesen 09.08.21, 14:51   #23
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Zitat von eitch100
Sorry, typisches populistisches Blabla und seine eigene Meinung als die des Volkes hochstilisieren...
Kommentierst du jetzt schon deine eigenen Beiträge oder versucht der Tagesspiel uns für dumm zu verkaufen?

Zitat:
Eine Civey-Umfrage hat nun die Bürger mit der Frage konfrontiert: „Wie viel würden Sie monatlich pro Haushalt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bezahlen, wenn Sie selbst entscheiden könnten?“ Nach den repräsentativen Ergebnissen würde die größte Gruppe – 42 Prozent – der Befragten nichts bezahlen; 19,4 Prozent kann sich einen Betrag zwischen sechs und zehn Euro vorstellen, 13,7 Prozent zwischen einem und fünf Euro.

9,3 Prozent würde zwischen elf und 15 Euro bezahlen, 7,9 Prozent zwischen 16 und 20 Euro. Und zwei Gruppen wären bereit, freiwillig deutlich mehr als den aktuellen Betrag zu überweisen: 3,1 Prozent zwischen 21 und 25 Euro und 2,2 Prozent mehr als 25 Euro pro Monat. [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Die Umfrage zeigt mehr als deutlich, dass die Mehrheit nicht einverstanden ist mit der aktuellen Situation. Fast 85% würden entweder gar nichts zahlen oder teils deutlich weniger.
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Ungelesen 09.08.21, 18:28   #24
eitch100
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Zitat von Schwammkopf2011 Beitrag anzeigen
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Hä? Es gibt für annähernd jedes "Problem" eine oder mehrere Parteien, die zum jeweiligen Problem Stellung beziehen. Und wem ein Problem besonders am Herzen liegt, der soll sich da etwas aussuchen. Sollte es zu Koalitionsverhandlungen kommen und diese Partei beharrt auf ihrem Standpunkt bei diesem Problem, findet aber keine regierungsfähige Mehrheit, heißt es eben Opposition. So läuft der Hase hier. Das ist nicht perfekt, aber ich bin immer erfreuter über unsere repräsentative Demokratie; so haben Schwurbler, Populisten und sonstige Konsorten zumindest mal deutlich weniger Einflussmöglichkeiten.

Zitat:
Zitat von Schwammkopf2011 Beitrag anzeigen
Die Umfrage zeigt mehr als deutlich, dass die Mehrheit nicht einverstanden ist mit der aktuellen Situation. Fast 85% würden entweder gar nichts zahlen oder teils deutlich weniger.
Ich möchte jetzt nicht mit der Qualität oder Auswahl von Umfragen kommen, aber erstens kommen bei Umfragen, wenn es um den Geldbeutel geht, meistens solche Ergebnisse heraus und zweitens bestreite ich ja nicht ein hohes Maß an Unzufriedenheit bei diesem Thema. Es gibt auch Umfragen zu dem Thema, wo 80% zwar das ÖR erhalten möchten, aber das Bezahlsystem geändert werden sollte. Nur: warum regt sich niemand über Privatfernsehen auf? Bei vergleichbaren Einschaltquoten ist es deutlich teurer und man kann sich auch nicht gegen deren Mitfinanzierung wehren.
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Geändert von eitch100 (09.08.21 um 19:04 Uhr)
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