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13.07.21, 14:22
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#1
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Legende
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"Landgrabbing" Äcker als Spekulationsobjekt
Zitat:
Agrarferne Investoren nutzen eine gesetzliche Lücke, um riesige Äcker zu kaufen - steuerfrei. Einfache Landwirte dagegen werden benachteiligt und sehen sich durch steigende Bodenpreise in ihrer Existenz bedroht.
Äcker sind besondere Böden, die traditionell unter besonderem Schutz stehen. Doch die alten Gesetze sind nicht mehr zeitgemäß. So haben Investoren ohne landwirtschaftlichen Hintergrund die legale Möglichkeit, in Deutschland riesige landwirtschaftliche Flächen aufzukaufen. Oftmals bleiben diese Wechsel der Eigentumsverhältnisse der breiten Öffentlichkeit verborgen.
Äcker in Ostdeutschland im Fokus der Superreichen
Nach Schätzungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind inzwischen fast 60 Prozent der deutschen Agrarflächen im Eigentum von Nichtlandwirten. Speziell in Ostdeutschland seien auch in Zukunft große Übernahmen zu erwarten, prognostiziert Andreas Tietz vom Thünen-Institut, einer Bundesforschungseinrichtung.
Die Besonderheit in Ländern wie Brandenburg oder Thüringen: Hier gibt es große Agrargesellschaften mit riesigen Landflächen - ein Erbe der Kollektivierung der Landwirtschaft im DDR-Sozialismus. Viele Landwirte im Rentenalter suchten Käufer für ihre Agrargesellschaften, berichtet Tietz. Diese Betriebe seien aber häufig viel zu groß und damit zu teuer für einzelne Landwirte. Auf diese Weise kommen millionen- oder gar milliardenschwere Investoren ins Spiel, "die angesichts niedriger Zinsen nicht mehr wissen wohin mit ihrem Geld", wie es der Wissenschaftler ausdrückt.
Aldi-Erben als Großgrundbesitzer
Und so kaufen in Deutschland reiche Familien große landwirtschaftliche Flächen. Die Aldi-Erben etwa übernahmen im vergangenen Jahr einen 6000-Hektar-Betrieb in Thüringen. Das Erstaunliche: Kein Amt musste einwilligen oder informiert werden, denn die Lukas-Stiftung der Aldi-Erben kaufte Anteile einer Agrargesellschaft. Wie das möglich ist, erklärt Experte Tietz vom Thünen-Institut: "Der Verkauf von Anteilen landwirtschaftlicher Gesellschaften an eine andere Gesellschaft - sogenannte Share Deals - sind gesetzlich nicht geregelt."
Wenn hingegen eine reale Person einer anderen Person ein Stück Acker verkauft, dann müsse das behördlich genehmigt werden. Das schreibt das Grundstückverkehrsgesetz vor. Das Problem: Dieses in die Jahre gekommene Gesetz, dessen Wurzeln bis ins Jahr 1918 reichen, als Investoren nach dem Ersten Weltkrieg Äcker als Spekulationsobjekte entdeckten, kennt keine Share Deals.
Dementsprechend sind dem Land Thüringen keine Details des Aldi-Deals bekannt. "Wir wissen auch nicht, ob Grunderwerbsteuer gezahlt wurde, weil Share Deals nicht meldepflichtig sind", sagt David Kehrberg, Referent des Thüringer Landwirtschaftsministers.
Wettbewerbsnachteil für Junglandwirte
Wenn es die Aldi-Erben geschickt anstellen, werden sie bei ihrem Geschäft in Thüringen keine Grunderwerbssteuer zahlen, sind sich Experten sicher. Denn bei Anteilskäufen von Immobilien verzichtet der Staat auf Steuern. Wie der legale Steuertrick funktioniert, haben Vonovia und Deutsche Wohnen kürzlich in einer gemeinsamen Pflichtveröffentlichung an ihre Aktionäre erklärt: Vonovia übernehme nicht mehr als 90 Prozent der Anteile - so werde keine Grunderwerbssteuer fällig.
Wie Europas größter Wohnungskonzern können auch die Aldi-Erben bei ihrem 6000-Hektar-Deal die Grunderwerbsteuer ganz legal umgehen. Dieses Steuerprivileg sei für kleinere landwirtschaftliche Unternehmen und Junglandwirte ein Wettbewerbsnachteil, so das Bundeslandwirtschaftsministerium.
Klöckner sieht die Länder in der Pflicht
Doch wie Abhilfe schaffen? Die Bundeslandwirtschaftsministerin sieht die Länder in der Verantwortung. Die Reform des Bodenrechts werde wie eine heiße Kartoffel von Landesregierung zu Landesregierung weitergegeben, sagt Julia Klöckner. Der Bund habe "alles zur Verfügung gestellt, was die Länder brauchen. Sie müssen das nur noch in ein Gesetz gießen." Allein Baden-Württemberg habe "innerhalb eines Jahres wichtige Regelungslücken geschlossen".
Klöckners Bild von der heißen Kartoffel erweckt den Eindruck, als ließe es sich ganz einfach kontrollieren, ob Hedgefonds Anteile von Agrargesellschaften erwerben. Dabei ist Sachsen-Anhalt bereits zweimal an einem solchen Gesetz gescheitert. Zwei Landesregierungen wollten die Anteilskäufe agrarferner Investoren regeln - ohne Erfolg. Jetzt kündigt auch Thüringen an, Share Deals mit einem Agrarstrukturgesetz zu regeln.
Verhindern Grundgesetz und EU-Recht eine Reform?
Ob allein der politische Wille ausreicht, das bezweifeln Experten. Unsicherheit besteht demzufolge vor allem, ob es bei Share Deals eine verfassungsrechtlich wasserdichte Lösung geben kann, denn sowohl das Grundgesetz, als auch das EU-Recht setzen enge rechtliche Grenzen.
Der stellvertretende Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes, Udo Hemmerling, hält die Berliner Darstellung daher für verkürzt: "Die Kritik von Bundesministerin Klöckner, die Länder würden hier nicht genügend aktiv werden, ist oberflächlich und wird der rechtlichen Komplexität nicht gerecht", sagt er.
Klöckner selbst scheiterte mit Reformversuch
Dabei sollte sich Klöckner der Komplexität der Problemstellung bewusst sein. Sie selbst wollte die Schwelle des steuerfreien Kaufs von Anteilen landwirtschaftlicher Gesellschaften von 95 Prozent auf 75 Prozent senken, erlitt jedoch eine Niederlage. Nach jahrelanger Diskussion einigte sich die Große Koalition bei der "Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen" auf 90 Prozent.
Die jüngste Reform der Grunderwerbsteuer ändere wenig an der steuerlichen Schlechterstellung einzelner Landwirte, sagen auch die landwirtschaftlichen Sprecher aller Parteien im Bundestag einhellig. Sie alle kritisieren auf tagesschau.de-Anfrage die Reform als nahezu wirkungslos. Selten sind sich Politiker parteiübergreifend so einig. Nur noch agrarfremde Kapitalgeber könnten es sich überhaupt noch leisten, Landwirtschaft zu betreiben, sagt etwa Gero Hocker von der FDP.
Frust macht sich sogar unter Parteifreunden der Bundeslandwirtschaftsministerin breit. "Es ist zum Mäusemelken, dass in Sachen Share Deals und landwirtschaftlichen Grundstücksverkehr keine spürbaren Verbesserungen erzielt werden", sagt der CDU-Bundestagsabgeordneter Hans-Jürgen Thies. Die "ewigen Schuldzuweisungen" brächten schließlich auch niemanden weiter.
Globales Phänomen: Auch Bill Gates kauft Äcker
Der Ausverkauf der Äcker an Nichtlandwirte ist nicht nur in Deutschland ein ungelöstes Problem. Es gilt weltweit als eines der wichtigsten Themen der Landwirtschaftspolitik und ist ein global zu beobachtendes Phänomen. In den USA etwa besitzt nach Angaben der US-Fachzeitschrift "Land Report" niemand mehr Ackerfläche als Microsoft-Gründer und Multimilliardär Bill Gates.
Zudem hat die Debatte über agrarferne Investoren in der Landwirtschaft in den USA bereits eine außenpolitische Dimension erreicht: Ein Gesetz, das den Verkauf von Äckern an Firmen des chinesischen Staats verbieten soll, hat im Haushaltsausschuss des Repräsentantenhauses eine erste Hürde genommen.
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Eines Tages wird man Inventur machen und feststellen, das von Wohnraum über Nutzflächen nichts mehr im heimischen Besitz ist.
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Die folgenden 3 Mitglieder haben sich bei TinyTimm bedankt:
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13.07.21, 14:40
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#2
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Streuner
Registriert seit: Aug 2013
Beiträge: 11.082
Bedankt: 13.145
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Zitat:
Vonovia übernehme nicht mehr als 90 Prozent der Anteile - so werde keine Grunderwerbssteuer fällig
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Den gleichen Deal hat DW auch bei der Übernahme von GSW im Jahre 2013 getätigt.
QUELLE: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Zitat:
Zitat von TinyTimm
Eines Tages wird man Inventur machen … nichts mehr im heimischen Besitz ist.
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Landübernahme durch die Hintertür!
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Geändert von karfingo (13.07.21 um 14:54 Uhr)
Grund: edit
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Folgendes Mitglied bedankte sich bei karfingo:
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